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Psalm - Kapitel 29

Der große Lobpreis der Herrlichkeit Gottes

1 Ein Psalm Davids. Bringet her dem HERRN, ihr Gewaltigen, bringet her dem HERRN Ehre und Stärke! (Psalm 89.7) (Psalm 103.20) 2 Bringet dem HERRN die Ehre seines Namens; betet an den HERRN im heiligen Schmuck! (Psalm 110.3) 3 Die Stimme des HERRN geht über den Wassern; der Gott der Ehren donnert, der HERR über großen Wassern. (Hiob 37.2) 4 Die Stimme des HERRN geht mit Macht; die Stimme des HERRN geht herrlich. 5 Die Stimme des HERRN zerbricht die Zedern; der HERR zerbricht die Zedern im Libanon. 6 Und macht sie hüpfen wie ein Kalb, den Libanon und Sirjon wie ein junges Einhorn. (5. Mose 3.8-9) 7 Die Stimme des HERRN sprüht Feuerflammen. 8 Die Stimme des HERRN erregt die Wüste; der HERR erregt die Wüste Kades. 9 Die Stimme des HERRN erregt die Hinden Hirschkühe und entblößt die Wälder; und in seinem Tempel sagt ihm alles Ehre. 10 Der HERR sitzt, eine Sintflut anzurichten; große Flut und der HERR bleibt ein König in Ewigkeit.
11 Der HERR wird seinem Volk Kraft geben; der HERR wird sein Volk segnen mit Frieden. (Psalm 28.8-9)

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)