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Psalm - Kapitel 28

Bitte um Verschonung - Dank für Errettung

1 Ein Psalm Davids. Wenn ich rufe zu dir, HERR, mein Hort, so schweige mir nicht, auf daß nicht, wo du schweigst, ich gleich werde denen, die in die Grube fahren. (Psalm 143.7) 2 Höre die Stimme meines Flehens, wenn ich zu dir schreie, wenn ich meine Hände aufhebe zu deinem heiligen Chor. (1. Könige 8.30) (Klagelieder 3.41) 3 Raffe mich nicht hin mit den Gottlosen und mit den Übeltätern, die freundlich reden mit ihrem Nächsten und haben Böses im Herzen. (Psalm 26.9) 4 Gib ihnen nach ihrer Tat und nach ihrem bösen Wesen; gib ihnen nach den Werken ihrer Hände; vergilt ihnen, was sie verdient haben. 5 Denn sie wollen nicht achten auf das Tun des HERRN noch auf die Werke seiner Hände; darum wird er sie zerbrechen und nicht aufbauen. (Jesaja 5.12) 6 Gelobt sei der HERR; denn er hat erhört die Stimme meines Flehens.
7 Der HERR ist meine Stärke und mein Schild; auf ihn hofft mein Herz, und mir ist geholfen. Und mein Herz ist fröhlich, und ich will ihm danken mit meinem Lied. (Psalm 18.2-3) 8 Der HERR ist meine Stärke; er ist die Stärke, die seinem Gesalbten hilft.
9 Hilf deinem Volk und segne dein Erbe und weide sie und erhöhe sie ewiglich! (Psalm 29.11)

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Josua - Kapitel 20

Die sechs Zufluchtsstädte

1 Und der HERR redete zu Josua und sprach: 2 Sage den Kindern Israel und sprich: Bestimmet euch die Freistädte, von denen ich euch durch Mose gesagt habe, (4. Mose 35.6) 3 daß dahin fliehen möge der Totschläger, der eine Seele unvorsätzlich und unversehens schlägt, damit sie euch als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen. 4 Und wer zu einer dieser Städte flieht, der soll draußen vor dem Stadttor stehen und seine Sache vor die Ältesten dieser Stadt bringen; dann sollen sie ihn zu sich in die Stadt nehmen und ihm Platz geben, daß er bei ihnen wohnen kann. 5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, so sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände übergeben, weil er unabsichtlich seinen Nächsten erschlagen hat und ihm zuvor nicht feind gewesen ist; 6 so soll er in jener Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat, und bis der Hohepriester stirbt, der zu derselben Zeit im Amte sein wird. Alsdann soll der Totschläger wieder umkehren und in seine Stadt gehen und in sein Haus, in die Stadt, daraus er geflohen ist. 7 Da sonderten sie aus: Kedesch in Galiläa auf dem Gebirge Naphtali, und Sichem auf dem Gebirge Ephraim, und Kirjat-Arba, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda. (Josua 15.13) (Josua 19.37) 8 Und jenseits des Jordan, östlich von Jericho, bestimmten sie Bezer in der Wüste, auf der Ebene, vom Stamme Ruben, und Ramot in Gilead vom Stamme Gad, und Golan in Basan vom Stamme Manasse. (5. Mose 4.43) 9 Dies waren die bestimmten Städte für alle Kinder Israel, auch für die Fremdlinge, die unter ihnen wohnten, damit dahin fliehen könne, wer eine Seele unvorsätzlich erschlagen hatte, daß er nicht sterbe durch die Hand des Bluträchers, ehe er vor der Gemeinde gestanden.