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Psalm - Kapitel 26

Bekenntnis und Bitte eines Unschuldigen

1 Ein Psalm Davids. HERR, schaffe mir Recht; denn ich bin unschuldig! Ich hoffe auf den HERRN; darum werde ich nicht fallen. 2 Prüfe mich, HERR, und versuche mich; läutere meine Nieren und mein Herz. (Psalm 17.3) 3 Denn deine Güte ist vor meinen Augen, und ich wandle in deiner Wahrheit.
4 Ich sitze nicht bei den eitlen Leuten und habe nicht Gemeinschaft mit den Falschen. (Psalm 1.1) 5 Ich hasse die Versammlung der Boshaften und sitze nicht bei den Gottlosen. 6 Ich wasche meine Hände in Unschuld und halte mich, HERR, zu deinem Altar, (Psalm 122.1) 7 da man hört die Stimme des Dankens, und da man predigt alle deine Wunder. 8 HERR, ich habe lieb die Stätte deines Hauses und den Ort, da deine Ehre wohnt. (Psalm 27.4) 9 Raffe meine Seele nicht hin mit den Sündern noch mein Leben mit den Blutdürstigen,
10 welche mit böser Tücke umgehen und nehmen gern Geschenke. 11 Ich aber wandle unschuldig. Erlöse mich und sei mir gnädig! 12 Mein Fuß geht richtig. Ich will dich loben, HERR, in den Versammlungen. (Psalm 22.23)

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)