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Psalm - Kapitel 24

Einzug in das Heiligtum

1 Ein Psalm Davids. Die Erde ist des HERRN und was darinnen ist, der Erdboden und was darauf wohnt. (Psalm 50.12) (1. Korinther 10.26) 2 Denn er hat ihn an die Meere gegründet und an den Wassern bereitet. (1. Mose 1.9-10) 3 Wer wird auf des HERRN Berg gehen, und wer wird stehen an seiner heiligen Stätte? (Psalm 15.1)
4 Der unschuldige Hände hat und reines Herzens ist; der nicht Lust hat zu loser Lehre und schwört nicht fälschlich: 5 der wird den Segen vom HERRN empfangen und Gerechtigkeit von dem Gott seines Heils. (Jesaja 48.18) 6 Das ist das Geschlecht, das nach ihm fragt, das da sucht dein Antlitz, Gott Jakobs. (Sela.) (Römer 2.28-29) 7 Machet die Tore weit und die Türen in der Welt hoch, daß der König der Ehren einziehe! (Jesaja 40.3-4)
8 Wer ist derselbe König der Ehren? Es ist der HERR, stark und mächtig, der HERR, mächtig im Streit. 9 Machet die Tore weit und die Türen in der Welt hoch, daß der König der Ehren einziehe! 10 Wer ist derselbe König der Ehren? Es ist der HERR Zebaoth; er ist der König der Ehren. (Sela.)

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)