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Psalm - Kapitel 22

Leiden und Herrlichkeit des Gerechten

1 Ein Psalm Davids, vorzusingen; von der Hinde (Hirschkuh), die früh gejagt wird. 2 Mein Gott, mein Gott, warum hast du mich verlassen? ich heule; aber meine Hilfe ist ferne. (Matthäus 27.46) 3 Mein Gott, des Tages rufe ich, so antwortest du nicht; und des Nachts schweige ich auch nicht. 4 Aber du bist heilig, der du wohnst unter dem Lobe Israels. 5 Unsre Väter hofften auf dich; und da sie hofften, halfst du ihnen aus. 6 Zu dir schrieen sie und wurden errettet; sie hofften auf dich und wurden nicht zu Schanden. (Psalm 25.2-3) 7 Ich aber bin ein Wurm und kein Mensch, ein Spott der Leute und Verachtung des Volks. (Psalm 69.8) (Jesaja 53.3) (Matthäus 27.39) 8 Alle, die mich sehen, spotten mein, sperren das Maul auf und schütteln den Kopf: (Hiob 16.4) (Hiob 16.10) 9 "Er klage es dem HERRN; der helfe ihm aus und errette ihn, hat er Lust zu ihm." 10 Denn du hast mich aus meiner Mutter Leib gezogen; du warst meine Zuversicht, da ich noch an meiner Mutter Brüsten war. (Psalm 71.6)
11 Auf dich bin ich geworfen von Mutterleib an; du bist mein Gott von meiner Mutter Schoß an. 12 Sei nicht ferne von mir, denn Angst ist nahe; denn es ist hier kein Helfer. 13 Große Farren haben mich umgeben, gewaltige Stiere haben mich umringt.
14 Ihren Rachen sperren sie auf gegen mich wie ein brüllender und reißender Löwe. 15 Ich bin ausgeschüttet wie Wasser, alle meine Gebeine haben sich zertrennt; mein Herz ist in meinem Leibe wie zerschmolzen Wachs. (Lukas 22.44) 16 Meine Kräfte sind vertrocknet wie eine Scherbe, und meine Zunge klebt an meinem Gaumen, und du legst mich in des Todes Staub. (Johannes 19.28) 17 Denn die Hunde haben mich umgeben, und der Bösen Rotte hat mich umringt; sie haben meine Hände und Füße durchgraben. (Johannes 20.25) (Johannes 20.27) 18 Ich kann alle meine Gebeine zählen; aber sie schauen und sehen ihre Lust an mir. 19 Sie teilen meine Kleider unter sich und werfen das Los um mein Gewand. (Johannes 19.24) 20 Aber du, HERR, sei nicht ferne; meine Stärke, eile, mir zu helfen!
21 Errette meine Seele vom Schwert, meine einsame von den Hunden! (Psalm 35.17) 22 Hilf mir aus dem Rachen des Löwen und errette mich von den Einhörnern! 23 Ich will deinen Namen predigen meinen Brüdern; ich will dich in der Gemeinde rühmen. (Psalm 9.15) (Johannes 20.17) (Hebräer 2.12)
24 Rühmet den HERRN, die ihr ihn fürchtet; es ehre ihn aller Same Jakobs, und vor ihm scheue sich aller Same Israels. 25 Denn er hat nicht verachtet noch verschmäht das Elend des Armen und sein Antlitz vor ihm nicht verborgen; und da er zu ihm schrie, hörte er's. (Psalm 9.13) (Hebräer 5.7) 26 Dich will ich preisen in der großen Gemeinde; ich will mein Gelübde bezahlen vor denen, die ihn fürchten. (Psalm 116.14)
27 Die Elenden sollen essen, daß sie satt werden; und die nach dem HERRN fragen, werden ihn preisen; euer Herz soll ewiglich leben. (Psalm 69.33) 28 Es werden gedenken und sich zum HERRN bekehren aller Welt Enden und vor ihm anbeten alle Geschlechter der Heiden. 29 Denn des HERRN ist das Reich, und er herrscht unter den Heiden. 30 Alle Fetten auf Erden werden essen und anbeten; vor ihm werden die Kniee beugen alle, die im Staub liegen, und die, so kümmerlich leben. (Philipper 2.10) 31 Er wird einen Samen haben, der ihm dient; vom HERRN wird man verkündigen zu Kindeskind. (Jesaja 53.10) 32 Sie werden kommen und seine Gerechtigkeit predigen dem Volk, das geboren wird, daß er's getan hat. (Psalm 110.3) (Johannes 19.30)

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)