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Psalm - Kapitel 21

Gottes Hilfe für den König

1 Ein Psalm Davids, vorzusingen. 2 HERR, der König freut sich in deiner Kraft, und wie sehr fröhlich ist er über deine Hilfe!
3 Du gibst ihm seines Herzens Wunsch und weigerst nicht, was sein Mund bittet. (Sela.) (Psalm 20.5) (Psalm 37.4) 4 Denn du überschüttest ihn mit gutem Segen; du setzt eine goldene Krone auf sein Haupt. (Psalm 132.18) 5 Er bittet Leben von dir; so gibst du ihm langes Leben immer und ewiglich. 6 Er hat große Ehre an deiner Hilfe; du legst Lob und Schmuck auf ihn. 7 Denn du setzest ihn zum Segen ewiglich; du erfreuest ihn mit Freude vor deinem Antlitz. 8 Denn der König hofft auf den HERRN und wird durch die Güte des HERRN fest bleiben.
9 Deine Hand wird finden alle deine Feinde; deine Rechte wird finden, die dich hassen. 10 Du wirst sie machen wie ein Feuerofen, wenn du dreinsehen wirst; der HERR wird sie verschlingen in seinem Zorn; Feuer wird sie fressen. 11 Ihre Frucht wirst du umbringen vom Erdboden und ihren Samen von den Menschenkindern. (Psalm 109.13) 12 Denn sie gedachten dir Übles zu tun und machten Anschläge, die sie nicht konnten ausführen. (Jesaja 8.10) 13 Denn du wirst machen, daß sie den Rücken kehren; mit deiner Sehne wirst du gegen ihr Antlitz zielen. (Psalm 7.13) 14 HERR, erhebe dich in deiner Kraft, so wollen wir singen und loben deine Macht.

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)