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Psalm - Kapitel 20

Gebet des Volkes für seinen König in Kriegsnot

1 Ein Psalm Davids, vorzusingen. 2 Der HERR erhöre dich in der Not; der Name des Gottes Jakobs schütze dich! (Sprüche 18.10)
3 Er sende dir Hilfe vom Heiligtum und stärke dich aus Zion. 4 Er gedenke all deines Speisopfers, und dein Brandopfer müsse vor ihm fett sein. (Sela.) 5 Er gebe dir was dein Herz begehrt, und erfülle alle deine Anschläge. (Psalm 21.3) 6 Wir rühmen, daß du uns hilfst, und im Namen unsres Gottes werfen wir Panier auf. Der HERR gewähre dir alle deine Bitten! 7 Nun merke ich, daß der HERR seinem Gesalbten hilft und erhöht ihn in seinen heiligen Himmel; seine rechte Hand hilft mit Macht. (2. Mose 15.16)
8 Jene verlassen sich auf Wagen und Rosse; wir aber denken an den Namen des HERRN, unsers Gottes. (5. Mose 20.1) (Jesaja 31.1) 9 Sie sind niedergestürzt und gefallen; wir aber stehen aufgerichtet. 10 Hilf, HERR, dem König und erhöre uns wenn wir rufen!

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)