Psalm - Kapitel 20
Gebet des Volkes für seinen König in Kriegsnot
1 Ein Psalm Davids, vorzusingen. 2 Der HERR erhöre dich in der Not; der Name des Gottes Jakobs schütze dich! 13 Er sende dir Hilfe vom Heiligtum und stärke dich aus Zion. 4 Er gedenke all deines Speisopfers, und dein Brandopfer müsse vor ihm fett sein. (Sela.) 5 Er gebe dir was dein Herz begehrt, und erfülle alle deine Anschläge. 2 6 Wir rühmen, daß du uns hilfst, und im Namen unsres Gottes werfen wir Panier auf. Der HERR gewähre dir alle deine Bitten! 7 Nun merke ich, daß der HERR seinem Gesalbten hilft und erhöht ihn in seinen heiligen Himmel; seine rechte Hand hilft mit Macht. 3
8 Jene verlassen sich auf Wagen und Rosse; wir aber denken an den Namen des HERRN, unsers Gottes. 4, 5 9 Sie sind niedergestürzt und gefallen; wir aber stehen aufgerichtet. 10 Hilf, HERR, dem König und erhöre uns wenn wir rufen!
5. Mose - Kapitel 19
Zufluchtsstädte - Keine Grenzverletzung
1 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. 6 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte. 7 Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. - 8 Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. - 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen. 14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. 7Zeugen vor Gericht
15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. - 8, 9, 10 16 Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden. 11 18 Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! 12Querverweise
1 Sprüche 18.10: Der Name des HERRN ist ein festes Schloß; der Gerechte läuft dahin und wird beschirmt.
2 Psalm 21.3: Du gibst ihm seines Herzens Wunsch und weigerst nicht, was sein Mund bittet. (Sela.)
3 2. Mose 15.16: Es fällt auf sie Erschrecken und Furcht durch deinen großen Arm, daß sie erstarren wie die Steine, bis dein Volk, HERR, hindurchkomme, das du erworben hast.
4 5. Mose 20.1: Wenn du in einen Krieg ziehst wider deine Feinde und siehst Rosse und Wagen eines Volks, das größer ist als du, so fürchte dich nicht vor ihnen; denn der HERR, dein Gott, der dich aus Ägyptenland geführt hat, ist mit dir.
5 Jesaja 31.1: Weh denen, die hinabziehen nach Ägypten um Hilfe und verlassen sich auf Rosse und hoffen auf Wagen, daß ihrer viel sind, und auf Reiter, darum daß sie sehr stark sind, und halten sich nicht zum Heiligen in Israel und fragen nichts nach dem HERRN!
6 5. Mose 4.41-43: Da sonderte Mose drei Städte aus jenseit des Jordans, gegen der Sonne Aufgang,
7 5. Mose 27.17: Verflucht sei wer seines Nächsten Grenze verengert! Und alles Volk soll sagen: Amen.
8 5. Mose 17.6: Auf zweier oder dreier Zeugen Mund soll sterben, wer des Todes wert ist; aber auf eines Zeugen soll er nicht sterben.
9 Johannes 8.17: Auch steht in eurem Gesetz geschrieben, daß zweier Menschen Zeugnis wahr sei.
10 2. Korinther 13.1: Komme ich zum drittenmal zu euch, so soll in zweier oder dreier Zeugen Mund bestehen allerlei Sache.
11 5. Mose 17.9: und zu den Priestern, den Leviten, und zu dem Richter, der zur Zeit sein wird, kommen und fragen; die sollen dir das Urteil sprechen.
12 2. Mose 21.23-25: Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele,