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Psalm - Kapitel 2

Gottes Sieg und die Herrschaft seines Sohnes

1 Warum toben die Heiden, und die Völker reden so vergeblich? (Apostelgeschichte 4.25) 2 Die Könige der Erde lehnen sich auf, und die Herren ratschlagen miteinander wider den HERRN und seinen Gesalbten: (Offenbarung 11.18) (Offenbarung 19.19) 3 "Lasset uns zerreißen ihre Bande und von uns werfen ihre Seile!" (Jeremia 2.20) (Jeremia 5.5) (Lukas 19.14) 4 Aber der im Himmel wohnt, lacht ihrer, und der HERR spottet ihrer. (Psalm 37.13) (Psalm 59.9)
5 Er wird einst mit ihnen reden in seinem Zorn, und mit seinem Grimm wird er sie schrecken. (Jesaja 34.1) 6 "Aber ich habe meinen König eingesetzt auf meinem heiligen Berg Zion." 7 Ich will von der Weisheit predigen, daß der HERR zu mir gesagt hat: "Du bist mein Sohn, heute habe ich dich gezeuget: (Psalm 89.27-30) (Apostelgeschichte 13.33) (Hebräer 1.5) (Hebräer 5.5) 8 heische von mir, so will ich dir Heiden zum Erbe geben und der Welt Enden zum Eigentum. (Daniel 7.13-14) 9 Du sollst sie mit einem eisernen Zepter zerschlagen; wie Töpfe sollst du sie zerschmeißen." (Offenbarung 2.27) (Offenbarung 12.5) (Offenbarung 19.15) 10 So lasset euch nun weisen, ihr Könige, und lasset euch züchtigen, ihr Richter auf Erden!
11 Dient dem HERRN mit Furcht und freut euch mit Zittern! (Philipper 2.12) (Hebräer 12.28) 12 Küßt den Sohn, daß er nicht zürne und ihr umkommt auf dem Wege; denn sein Zorn wird bald entbrennen. Aber wohl allen, die auf ihn trauen! (1. Samuel 10.1) (Psalm 34.9) (Jesaja 30.18) (Psalm 84.13)

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4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.