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Psalm - Kapitel 18

Dank des Königs für Rettung und Sieg

1 Ein Psalm, vorzusingen, Davids, des Knechtes des HERRN, welcher hat dem Herrn die Worte dieses Liedes geredet zur Zeit, da ihn der HERR errettet hatte von der Hand aller seiner Feinde und von der Hand Sauls, 2 und sprach: Herzlich lieb habe ich dich, HERR, meine Stärke! 3 HERR, mein Fels, meine Burg, mein Erretter, mein Gott, mein Hort, auf den ich traue, mein Schild und Horn meines Heils und mein Schutz! (5. Mose 32.4) 4 Ich rufe an den HERRN, den Hochgelobten, so werde ich von meinen Feinden erlöst. 5 Es umfingen mich des Todes Bande, und die Bäche des Verderbens erschreckten mich. (Psalm 116.3)
6 Der Hölle Bande umfingen mich, und des Todes Stricke überwältigten mich. 7 Da mir angst war, rief ich den HERRN an und schrie zu meinem Gott; da erhörte er meine Stimme von seinem Tempel, und mein Schreien kam vor ihn zu seinen Ohren. 8 Die Erde bebte und ward bewegt, und die Grundfesten der Berge regten sich und bebten, da er zornig war.
9 Dampf ging von seiner Nase und verzehrend Feuer von seinem Munde, daß es davon blitzte. (2. Mose 19.18) 10 Er neigte den Himmel und fuhr herab, und Dunkel war unter seinen Füßen. (Psalm 144.5) 11 Und er fuhr auf dem Cherub und flog daher; er schwebte auf den Fittichen des Windes. (Psalm 99.1) 12 Sein Gezelt um ihn her war finster und schwarze, dicke Wolken, darin er verborgen war. (Jesaja 50.3) 13 Vom Glanz vor ihm trennten sich die Wolken mit Hagel und Blitzen. 14 Und der HERR donnerte im Himmel, und der Höchste ließ seinen Donner aus mit Hagel und Blitzen. 15 Er schoß seine Strahlen und zerstreute sie; er ließ sehr blitzen und schreckte sie. (1. Samuel 7.10) 16 Da sah man das Bett der Wasser, und des Erdbodens Grund ward aufgedeckt, HERR, von deinem Schelten, von dem Odem und Schnauben deiner Nase. 17 Er streckte seine Hand aus von der Höhe und holte mich und zog mich aus großen Wassern. (Psalm 69.2-3) (Psalm 144.7)
18 Er errettete mich von meinen starken Feinden, von meinen Hassern, die mir zu mächtig waren, 19 die mich überwältigten zur Zeit meines Unglücks; und der HERR ward meine Zuversicht. 20 Und er führte mich aus ins Weite. Er riß mich heraus; denn er hatte Lust zu mir. (Psalm 18.37) 21 Der HERR tut wohl an mir nach meiner Gerechtigkeit; er vergilt mir nach der Reinigkeit meiner Hände.
22 Denn ich halte die Wege des HERRN und bin nicht gottlos wider meinen Gott. 23 Denn alle seine Rechte habe ich vor Augen, und seine Gebote werfe ich nicht von mir; (5. Mose 17.19) 24 sondern ich bin ohne Tadel vor ihm und hüte mich vor Sünden. (Psalm 15.2) 25 Darum vergilt mir der HERR nach meiner Gerechtigkeit, nach der Reinigkeit meiner Hände vor seinen Augen. 26 Bei den Heiligen bist du heilig, und bei den Frommen bist du fromm, 27 und bei den Reinen bist du rein, und bei den Verkehrten bist du verkehrt. 28 Denn du hilfst dem elenden Volk, und die hohen Augen erniedrigst du. (Hiob 22.29) 29 Denn du erleuchtest meine Leuchte; der HERR, mein Gott, macht meine Finsternis licht. 30 Denn mit dir kann ich Kriegsvolk zerschlagen und mit meinem Gott über die Mauer springen. (Psalm 60.14) 31 Gottes Wege sind vollkommen; die Reden des HERRN sind durchläutert. Er ist ein Schild allen, die ihm vertrauen. (Psalm 19.9) 32 Denn wo ist ein Gott außer dem HERRN, oder ein Hort außer unserm Gott?
33 Gott rüstet mich mit Kraft und macht meine Wege ohne Tadel. 34 Er macht meine Füße gleich den Hirschen und stellt mich auf meine Höhen. 35 Er lehrt meine Hand streiten und lehrt meinen Arm einen ehernen Bogen spannen. (Psalm 144.1) 36 Du gibst mir den Schild deines Heils, und deine Rechte stärkt mich; und wenn du mich demütigst, machst du mich groß. (Sprüche 15.33) 37 Du machst unter mir Raum zu gehen, daß meine Knöchel nicht wanken. (Psalm 31.9) 38 Ich will meinen Feinden nachjagen und sie ergreifen, und nicht umkehren, bis ich sie umgebracht habe.
39 Ich will sie zerschmettern; sie sollen mir nicht widerstehen und müssen unter meine Füße fallen. 40 Du kannst mich rüsten mit Stärke zum Streit; du kannst unter mich werfen, die sich wider mich setzen. 41 Du gibst mir meine Feinde in die Flucht, daß ich meine Hasser verstöre. 42 Sie rufen - aber da ist kein Helfer - zum HERRN; aber er antwortet ihnen nicht. (Sprüche 1.28) 43 Ich will sie zerstoßen wie Staub vor dem Winde; ich will sie wegräumen wie den Kot auf der Gasse. 44 Du hilfst mir von dem zänkischen Volk und machst mich zum Haupt unter den Heiden; ein Volk, das ich nicht kannte, dient mir; 45 es gehorcht mir mit gehorsamen Ohren. Ja, den Kindern der Fremde hat's wider mich gefehlt; 46 die Kinder der Fremde verschmachten und kommen mit Zittern aus ihren Burgen. 47 Der HERR lebt, und gelobt sei mein Hort; und erhoben werde der Gott meines Heils,
48 der Gott, der mir Rache gibt und zwingt die Völker unter mich; 49 der mich errettet von meinen Feinden und erhöht mich aus denen, die sich wider mich setzen; du hilfst mir von den Frevlern. 50 Darum will ich dir danken, HERR, unter den Heiden und deinem Namen lobsingen, (Römer 15.9)
51 der seinem König großes Heil beweist und wohltut seinem Gesalbten, David und seinem Samen ewiglich. (2. Samuel 7.12-16)

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3. Mose - Kapitel 14

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Folgende Bestimmung gilt für einen Aussätzigen an dem Tag, an dem er für rein erklärt wird: Er muss zum Priester gebracht werden. (Matthäus 8.4) 3 Dazu muss der Priester nach draußen vor das Lager gehen und den Aussätzigen untersuchen. Wenn das Aussatzmal verheilt ist, 4 lasse der Priester für den, der sich reinigen lässt, zwei reine, lebende Vögel holen, Zedernholz, Karmesin und Ysop. 5 Der Priester soll den reinen Vogel über einem Tongefäß mit frischem Wasser schlachten lassen. 6 Dann soll er den lebenden Vogel nehmen, das Zedernholz, das Karmesinrot und den Ysopzweig und dies alles, auch den lebenden Vogel, in das Blut des Vogels tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet wurde. 7 Nun besprenge er den, der vom Aussatz zu reinigen ist, sieben Mal damit und reinige ihn so. Den lebenden Vogel lasse er fortfliegen. (3. Mose 16.22) 8 Der, der sich reinigen lässt, soll seine Kleider waschen, alle seine Haare scheren und sich mit Wasser übergießen. Dann ist er rein. Danach darf er ins Lager kommen, muss aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes zubringen. (4. Mose 8.7) 9 Am siebten Tag soll er wieder sein Haar scheren, seinen Kopf, seinen Bart, seine Augenbrauen und all sein übriges Haar. Er soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Dann ist er rein. 10 Am achten Tag soll er zwei makellose männliche Schaflämmer und ein fehlerloses einjähriges weibliches Lamm nehmen, dazu sieben Liter Feinmehl, das mit Öl zum Speisopfer angerührt ist, und ein drittel Liter Olivenöl. 11 Der Priester, der die Reinigung vollzieht, soll den Mann mit seinen Opfergaben an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung bringen. 12 Dann soll der Priester das eine männliche Lamm nehmen und es zusammen mit dem drittel Liter Olivenöl als Schuldopfer darbringen. Er schwinge sie als Weihgabe vor Jahwe hin und her 13 und schlachte das Lamm an der Stelle, wo man das Sünd- und Brandopfer schlachtet, an heiligem Ort. Genau wie das Sündopfer gehört das Schuldopfer dem Priester. Es ist höchst heilig. (3. Mose 7.7) 14 Der Priester nehme etwas von dem Blut des Schuldopfers und betupfe damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist. (3. Mose 8.23) 15 Dann gieße er sich etwas von dem Öl in die hohle linke Hand, 16 tauche seinen rechten Finger hinein und versprenge damit siebenmal etwas vor Jahwe. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 17 Dann betupfe er damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist, 18 und streiche ihm den Rest davon auf den Kopf. 19 Dann soll der Priester das Sündopfer für ihn darbringen. Danach schlachte er das Brandopfer. 20 Das Brand- und Speisopfer bringe er auf den Altar. So erwirke er Sühne für den Betreffenden, dann ist er rein. 21 Wenn er arm ist und seine Mittel dafür nicht ausreichen, dann soll er ein Lamm als Schuldopfer nehmen, als Weihgabe, um Sühne für sich zu erwirken. Als Speisopfer bringe er zwei Liter Feinmehl, das er mit Öl angerührt hat und ein drittel Liter Öl, 22 dazu zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, was er eben aufbringen kann, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer. (3. Mose 5.7) 23 Er bringe dies alles zu seiner Reinigung am achten Tag vor den Priester an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung und trete damit vor Jahwe. 24 Der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Öl und schwinge es als Weihgabe vor Jahwe hin und her. 25 Dann schlachte er das Lamm für das Schuldopfer. Er nehme etwas von dessen Blut und betupfe damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist. 26 Dann gieße er sich etwas von dem Öl in die hohle linke Hand, 27 versprenge mit seinem rechten Finger siebenmal etwas davon vor Jahwe. 28 Dann betupfe er damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist, dorthin, wo auch das Blut vom Schuldopfer kam. 29 Den Rest davon streiche er dem, der zu reinigen ist, auf den Kopf, um Sühne für ihn zu erwirken. 30 Dann soll dieser zusammen mit dem Speisopfer eine von den Turteltauben oder den Jungtauben, die er sich leisten konnte, bringen, 31 die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer; und der Priester erwirke Sühne für ihn. 32 Das ist die Anordnung für den, der ein Aussatzmal hat, wenn seine Mittel zur Reinigung nicht für mehr ausreichen." 33 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: 34 "Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich ein Aussatzmal an ein Haus eures Landbesitzes kommen lasse, 35 dann muss der Besitzer des Hauses zum Priester gehen und melden: 'An meinem Haus zeigt sich etwas wie ein Aussatzmal.' (3. Mose 13.2) 36 Der Priester muss das Haus ausräumen lassen, bevor er hineingeht, um das Mal zu untersuchen, damit nicht alles unrein wird, was sich im Haus befindet. Erst danach geht er hinein und sieht sich das Haus an. 37 Stellt er fest, dass an den Wänden grünliche oder rötliche Flecken sind, die tiefer erscheinen als die übrige Wand, (3. Mose 13.3) 38 dann soll er hinausgehen und das Haus für sieben Tage versperren. 39 Am siebten Tag soll der Priester wiederkommen und das Haus untersuchen. Wenn sich das Mal an den Wänden des Hauses ausgebreitet hat, 40 soll er die befallenen Steine herausbrechen und außerhalb der Stadt an einen unreinen Platz bringen lassen. 41 Dann muss das Haus innen vollständig abgekratzt werden. Den abgekratzten Lehm muss man ebenfalls vor die Stadt an den unreinen Platz bringen. 42 Dann soll man andere Steine anstelle der alten einsetzen und das Haus neu verputzen. 43 Wenn das Mal dann aber von neuem erscheint, obwohl man die alten Steine entfernt, das Haus abgekratzt und neu verputzt hat, 44 muss der Priester wiederkommen. Wenn sich das Mal am Haus ausgebreitet hat, ist es ein bösartiger Aussatz am Haus. Es ist unrein 45 und muss niedergerissen werden. Steine, Holz und aller Lehmputz muss an einen unreinen Platz außerhalb der Stadt geschafft werden. 46 Wenn jemand das Haus betritt, während es abgesperrt ist, wird er unrein bis zum Abend. (3. Mose 11.24) 47 Wer in dem Haus schläft oder isst, soll seine Kleider waschen. 48 Wenn der Priester aber hineinkommt und feststellt, dass das Mal, nachdem der Putz erneuert wurde, nicht wieder aufgetreten ist, dann soll er das Haus für rein erklären, denn der Befall ist beseitigt. 49 Um das Haus zu entsündigen, soll er zwei Vögel, Zedernholz, Karmesin und Ysop herbeibringen. 50 Er schlachte den einen Vogel über einem Tongefäß mit frischem Wasser. (3. Mose 14.5-6) 51 Dann soll er das Zedernholz nehmen, den Ysop, die Karmesinfarbe und den lebenden Vogel und alles zusammen in das Blut des geschlachteten Vogels und das frische Wasser tauchen und dann damit das Haus siebenmal besprengen. 52 So entsündigt er das Haus mit dem Blut des Vogels, mit dem frischen Wasser, dem lebenden Vogel, dem Zedernholz, dem Ysop und dem Karmesin. 53 Dann soll er den lebenden Vogel aus der Stadt hinaus ins offene Feld fliegen lassen. So erwirkt er Sühne für das Haus, und es wird rein. (3. Mose 14.7) 54 Das ist die Weisung, die für jedes Aussatzmal und jede Flechte gilt, 55 für den Aussatz an Kleidern und an Häusern, 56 für Schwellungen, den schuppigen Ausschlag und die hellen Flecken, 57 damit man beurteilen kann, wann etwas für rein oder unrein zu erklären ist. Das ist die Weisung für Aussatz."