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Psalm - Kapitel 18

Dank des Königs für Rettung und Sieg

1 Ein Psalm, vorzusingen, Davids, des Knechtes des HERRN, welcher hat dem Herrn die Worte dieses Liedes geredet zur Zeit, da ihn der HERR errettet hatte von der Hand aller seiner Feinde und von der Hand Sauls, 2 und sprach: Herzlich lieb habe ich dich, HERR, meine Stärke! 3 HERR, mein Fels, meine Burg, mein Erretter, mein Gott, mein Hort, auf den ich traue, mein Schild und Horn meines Heils und mein Schutz! (5. Mose 32.4) 4 Ich rufe an den HERRN, den Hochgelobten, so werde ich von meinen Feinden erlöst. 5 Es umfingen mich des Todes Bande, und die Bäche des Verderbens erschreckten mich. (Psalm 116.3)
6 Der Hölle Bande umfingen mich, und des Todes Stricke überwältigten mich. 7 Da mir angst war, rief ich den HERRN an und schrie zu meinem Gott; da erhörte er meine Stimme von seinem Tempel, und mein Schreien kam vor ihn zu seinen Ohren. 8 Die Erde bebte und ward bewegt, und die Grundfesten der Berge regten sich und bebten, da er zornig war.
9 Dampf ging von seiner Nase und verzehrend Feuer von seinem Munde, daß es davon blitzte. (2. Mose 19.18) 10 Er neigte den Himmel und fuhr herab, und Dunkel war unter seinen Füßen. (Psalm 144.5) 11 Und er fuhr auf dem Cherub und flog daher; er schwebte auf den Fittichen des Windes. (Psalm 99.1) 12 Sein Gezelt um ihn her war finster und schwarze, dicke Wolken, darin er verborgen war. (Jesaja 50.3) 13 Vom Glanz vor ihm trennten sich die Wolken mit Hagel und Blitzen. 14 Und der HERR donnerte im Himmel, und der Höchste ließ seinen Donner aus mit Hagel und Blitzen. 15 Er schoß seine Strahlen und zerstreute sie; er ließ sehr blitzen und schreckte sie. (1. Samuel 7.10) 16 Da sah man das Bett der Wasser, und des Erdbodens Grund ward aufgedeckt, HERR, von deinem Schelten, von dem Odem und Schnauben deiner Nase. 17 Er streckte seine Hand aus von der Höhe und holte mich und zog mich aus großen Wassern. (Psalm 69.2-3) (Psalm 144.7)
18 Er errettete mich von meinen starken Feinden, von meinen Hassern, die mir zu mächtig waren, 19 die mich überwältigten zur Zeit meines Unglücks; und der HERR ward meine Zuversicht. 20 Und er führte mich aus ins Weite. Er riß mich heraus; denn er hatte Lust zu mir. (Psalm 18.37) 21 Der HERR tut wohl an mir nach meiner Gerechtigkeit; er vergilt mir nach der Reinigkeit meiner Hände.
22 Denn ich halte die Wege des HERRN und bin nicht gottlos wider meinen Gott. 23 Denn alle seine Rechte habe ich vor Augen, und seine Gebote werfe ich nicht von mir; (5. Mose 17.19) 24 sondern ich bin ohne Tadel vor ihm und hüte mich vor Sünden. (Psalm 15.2) 25 Darum vergilt mir der HERR nach meiner Gerechtigkeit, nach der Reinigkeit meiner Hände vor seinen Augen. 26 Bei den Heiligen bist du heilig, und bei den Frommen bist du fromm, 27 und bei den Reinen bist du rein, und bei den Verkehrten bist du verkehrt. 28 Denn du hilfst dem elenden Volk, und die hohen Augen erniedrigst du. (Hiob 22.29) 29 Denn du erleuchtest meine Leuchte; der HERR, mein Gott, macht meine Finsternis licht. 30 Denn mit dir kann ich Kriegsvolk zerschlagen und mit meinem Gott über die Mauer springen. (Psalm 60.14) 31 Gottes Wege sind vollkommen; die Reden des HERRN sind durchläutert. Er ist ein Schild allen, die ihm vertrauen. (Psalm 19.9) 32 Denn wo ist ein Gott außer dem HERRN, oder ein Hort außer unserm Gott?
33 Gott rüstet mich mit Kraft und macht meine Wege ohne Tadel. 34 Er macht meine Füße gleich den Hirschen und stellt mich auf meine Höhen. 35 Er lehrt meine Hand streiten und lehrt meinen Arm einen ehernen Bogen spannen. (Psalm 144.1) 36 Du gibst mir den Schild deines Heils, und deine Rechte stärkt mich; und wenn du mich demütigst, machst du mich groß. (Sprüche 15.33) 37 Du machst unter mir Raum zu gehen, daß meine Knöchel nicht wanken. (Psalm 31.9) 38 Ich will meinen Feinden nachjagen und sie ergreifen, und nicht umkehren, bis ich sie umgebracht habe.
39 Ich will sie zerschmettern; sie sollen mir nicht widerstehen und müssen unter meine Füße fallen. 40 Du kannst mich rüsten mit Stärke zum Streit; du kannst unter mich werfen, die sich wider mich setzen. 41 Du gibst mir meine Feinde in die Flucht, daß ich meine Hasser verstöre. 42 Sie rufen - aber da ist kein Helfer - zum HERRN; aber er antwortet ihnen nicht. (Sprüche 1.28) 43 Ich will sie zerstoßen wie Staub vor dem Winde; ich will sie wegräumen wie den Kot auf der Gasse. 44 Du hilfst mir von dem zänkischen Volk und machst mich zum Haupt unter den Heiden; ein Volk, das ich nicht kannte, dient mir; 45 es gehorcht mir mit gehorsamen Ohren. Ja, den Kindern der Fremde hat's wider mich gefehlt; 46 die Kinder der Fremde verschmachten und kommen mit Zittern aus ihren Burgen. 47 Der HERR lebt, und gelobt sei mein Hort; und erhoben werde der Gott meines Heils,
48 der Gott, der mir Rache gibt und zwingt die Völker unter mich; 49 der mich errettet von meinen Feinden und erhöht mich aus denen, die sich wider mich setzen; du hilfst mir von den Frevlern. 50 Darum will ich dir danken, HERR, unter den Heiden und deinem Namen lobsingen, (Römer 15.9)
51 der seinem König großes Heil beweist und wohltut seinem Gesalbten, David und seinem Samen ewiglich. (2. Samuel 7.12-16)

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)