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Psalm - Kapitel 16

Das schöne Erbteil

1 Ein gülden Kleinod Davids. Bewahre mich Gott; denn ich traue auf dich. 2 Ich habe gesagt zu dem HERRN: Du bist ja der HERR; ich weiß von keinem Gute außer dir. (Psalm 73.25) 3 An den Heiligen, so auf Erden sind, und den Herrlichen, an denen hab ich all mein Gefallen. 4 Aber jene, die einem andern nacheilen, werden groß Herzeleid haben. Ich will ihre Trankopfer mit Blut nicht opfern noch ihren Namen in meinem Munde führen. 5 Der HERR aber ist mein Gut und mein Teil; du erhältst mein Erbteil. (Klagelieder 3.24)
6 Das Los ist mir gefallen aufs Liebliche; mir ist ein schön Erbteil geworden. 7 Ich lobe den HERRN, der mir geraten hat; auch züchtigen mich meine Nieren des Nachts. (Psalm 4.5) (Psalm 17.3) 8 Ich habe den HERRN allezeit vor Augen; denn er ist mir zur Rechten, so werde ich fest bleiben. 9 Darum freut sich mein Herz, und meine Ehre ist fröhlich; auch mein Fleisch wird sicher liegen. (1. Mose 49.6) 10 Denn du wirst meine Seele nicht dem Tode lassen und nicht zugeben, daß dein Heiliger verwese. (Apostelgeschichte 2.25) (Apostelgeschichte 13.35-37) 11 Du tust mir kund den Weg zum Leben; vor dir ist Freude die Fülle und liebliches Wesen zu deiner Rechten ewiglich.

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)