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Psalm - Kapitel 148

Alle Welt lobe den HERRN

1 Halleluja! Lobet im Himmel den HERRN; lobet ihn in der Höhe! 2 Lobet ihn, alle seine Engel; lobet ihn, all sein Heer! (Psalm 103.20-22) 3 Lobet ihn, Sonne und Mond; lobet ihn, alle leuchtenden Sterne! 4 Lobet ihn, ihr Himmel allenthalben und die Wasser, die oben am Himmel sind! 5 Die sollen loben den Namen des HERRN; denn er gebot, da wurden sie geschaffen. (Psalm 33.9) 6 Er hält sie immer und ewiglich; er ordnet sie, daß sie nicht anders gehen dürfen. 7 Lobet den HERRN auf Erden, ihr Walfische und alle Tiefen;
8 Feuer, Hagel, Schnee und Dampf, Strumwinde, die sein Wort ausrichten; 9 Berge und alle Hügel, fruchtbare Bäume und alle Zedern; 10 Tiere und alles Vieh, Gewürm und Vögel; 11 ihr Könige auf Erden und alle Völker, Fürsten und alle Richter auf Erden; 12 Jünglinge und Jungfrauen, Alte mit den Jungen! 13 Die sollen loben den Namen des HERRN; denn sein Name allein ist hoch, sein Lob geht, soweit Himmel und Erde ist. 14 Und erhöht das Horn seines Volkes. Alle Heiligen sollen loben, die Kinder Israel, das Volk, das ihm dient. Halleluja! (Psalm 132.17)

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)