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Psalm - Kapitel 146

Die ewige Treue Gottes

1 Halleluja! Lobe den HERRN, meine Seele! 2 Ich will den HERRN loben, solange ich lebe, und meinem Gott lobsingen, solange ich hier bin. 3 Verlaßt euch nicht auf Fürsten; sie sind Menschen, die können ja nicht helfen. (Psalm 118.8-9) (Jeremia 17.5) 4 Denn des Menschen Geist muß davon, und er muß wieder zu Erde werden; alsdann sind verloren alle seine Anschläge. (1. Mose 3.19) (Prediger 12.7) 5 Wohl dem, des Hilfe der Gott Jakobs ist; des Hoffnung auf den HERRN, seinem Gott, steht;
6 der Himmel, Erde, Meer und alles, was darinnen ist, gemacht hat; der Glauben hält ewiglich; 7 der Recht schafft denen, so Gewalt leiden; der die Hungrigen speist. Der HERR löst die Gefangenen. 8 Der HERR macht die Blinden sehend. Der HERR richtet auf, die niedergeschlagen sind. Der HERR liebt die Gerechten. (Psalm 145.14) 9 Der HERR behütet die Fremdlinge und erhält die Waisen und Witwen und kehrt zurück den Weg der Gottlosen. (2. Mose 22.20-21) (Psalm 10.14) (Psalm 68.6) 10 Der HERR ist König ewiglich, dein Gott, Zion, für und für. Halleluja. (Psalm 93.1)

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)