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Psalm - Kapitel 141

Bitte um Bewahrung vor den Bösen

1 Ein Psalm Davids. HERR, ich rufe zu dir; eile zu mir; vernimm meine Stimme, wenn ich dich anrufe. 2 Mein Gebet müsse vor dir taugen wie ein Räuchopfer, mein Händeaufheben wie ein Abendopfer. (2. Mose 29.39) (2. Mose 30.7) 3 HERR, behüte meinen Mund und bewahre meine Lippen. (Psalm 39.2) 4 Neige mein Herz nicht auf etwas Böses, ein gottloses Wesen zu führen mit den Übeltätern, daß ich nicht esse von dem, was ihnen geliebt. (Psalm 119.36) 5 Der Gerechte schlage mich freundlich und strafe mich; das wird mir so wohl tun wie Balsam auf meinem Haupt; denn ich bete stets, daß sie mir nicht Schaden tun. (3. Mose 19.17) (Sprüche 27.5-6)
6 Ihre Führer müssen gestürzt werden über einen Fels; so wird man dann meine Rede hören, daß sie lieblich sei. 7 Unsere Gebeine sind zerstreut bis zur Hölle, wie wenn einer das Land pflügt und zerwühlt. 8 Denn auf dich, Herr, HERR, sehen meine Augen; ich traue auf dich, verstoße meine Seele nicht. 9 Bewahre mich vor dem Stricke, den sie mir gelegt haben, und von der Falle der Übeltäter. 10 Die Gottlosen müssen in ihr eigen Netz fallen miteinander, ich aber immer vorübergehen. (Psalm 7.16)

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)