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Psalm - Kapitel 140

Wider hinterlistige Feinde

1 Ein Psalm Davids, vorzusingen. 2 Errette mich, HERR, von den bösen Menschen; behüte mich vor den freveln Leute,
3 die Böses gedenken in ihrem Herzen und täglich Krieg erregen. 4 Sie schärfen ihre Zunge wie eine Schlange; Otterngift ist unter ihren Lippen. (Sela.) (Römer 3.13) 5 Bewahre mich, HERR, vor der Hand der Gottlosen; behüte mich vor den freveln Leuten, die meinen Gang gedenken umzustoßen. 6 Die Hoffärtigen legen mir Stricke und breiten mir Seile aus zum Netz und stellen mir Fallen an den Weg. (Sela.) 7 Ich aber sage zum HERRN: Du bist mein Gott; HERR, vernimm die Stimme meines Flehens! (Psalm 22.11)
8 Herr, HERR, meine starke Hilfe, du beschirmst mein Haupt zur Zeit des Streites. 9 HERR, laß dem Gottlosen seine Begierde nicht; stärke seinen Mutwillen nicht: sie möchten sich des überheben. (Sela.) 10 Das Unglück, davon meine Feinde ratschlagen, müsse auf ihren Kopf fallen. (Psalm 7.17) 11 Er wird Strahlen über sie schütten; er wird sie mit Feuer tief in die Erde schlagen, daß sie nicht mehr aufstehen. 12 Ein böses Maul wird kein Glück haben auf Erden; ein frevler, böser Mensch wird verjagt und gestürzt werden.
13 Denn ich weiß, daß der HERR wird des Elenden Sache und der Armen Recht ausführen. 14 Auch werden die Gerechten deinem Namen danken, und die Frommen werden vor deinem Angesicht bleiben.

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Josua - Kapitel 20

1 Jahwe sagte zu Josua: 2 "Bestimmt jetzt die Asylstädte, von denen ich durch Mose zu euch gesprochen habe. (4. Mose 35.6) 3 Sie sollen demjenigen Schutz bieten, der aus Versehen, ohne Vorsatz, einen Menschen getötet hat. An diesen Orten ist er vor dem Bluträcher sicher. 4 Er soll in eine dieser Städte fliehen und sich am Stadttor dem Ältestenrat stellen und seinen Fall schildern. Dann soll er in die Stadt aufgenommen werden und eine Unterkunft erhalten. 5 Wenn er von einem Bluträcher verfolgt wird, darf er nicht ausgeliefert werden, denn er hat die Tat nicht vorsätzlich, sondern aus Versehen begangen. 6 Wenn seine Angaben vom Gericht der Gemeinschaft bestätigt wurden, soll er bis zum Tod des Hohen Priesters in dieser Stadt bleiben. Dann kann er in seine Heimatstadt, aus der er geflohen ist, zurückkehren." 7 Sie bestimmten dazu Kedesch in Galiläa auf dem Gebirge Naftali, außerdem Sichem auf dem Gebirge Efraïm und Kirjat-Arba, das heutige Hebron, auf dem Gebirge Juda. (Josua 15.13) (Josua 19.37) 8 Im Ostjordanland bestimmten sie Bezer, das in der Wüste östlich von Jericho liegt und zum Stamm Ruben gehört, außerdem Ramot in Gilead, das zum Stamm Gad gehört, und Golan in Baschan, das zum Stamm Manasse gehört. (5. Mose 4.43) 9 Das waren die Städte, die den Israeliten und den Fremden, die unter ihnen lebten, als Zufluchtsorte dienten. Jeder, der unabsichtlich einen Menschen getötet hatte, konnte dorthin fliehen, damit er nicht vom Bluträcher getötet wurde, bevor er vor dem Gericht der Gemeinschaft gestanden hatte.