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Psalm - Kapitel 137

An den Wassern zu Babel

1 An den Wassern zu Babel saßen wir und weinten, wenn wir an Zion gedachten. 2 Unsere Harfen hingen wir an die Weiden, die daselbst sind. 3 Denn dort hießen uns singen, die uns gefangen hielten, und in unserm Heulen fröhlich sein: "Singet uns ein Lied von Zion!" 4 Wie sollten wir des HERRN Lied singen in fremden Landen?
5 Vergesse ich dein, Jerusalem, so werde ich meiner Rechten vergessen. (Jeremia 51.50) 6 Meine Zunge soll an meinem Gaumen kleben, wo ich nicht dein gedenke, wo ich nicht lasse Jerusalem meine höchste Freude sein. 7 HERR, gedenke der Kinder Edom den Tag Jerusalems, die da sagten: "Rein ab, rein ab bis auf ihren Boden!" (Psalm 79.12) (Obadja 1.10)
8 Du verstörte Tochter Babel, wohl dem, der dir vergilt, wie du uns getan hast! 9 Wohl dem, der deine jungen Kinder nimmt und zerschmettert sie an dem Stein! (Jesaja 13.16)

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)