zurückEinzelansichtvor

Psalm - Kapitel 132

Davids Horn und Leuchte

1 Ein Lied im höhern Chor. Gedenke, HERR, an David und all sein Leiden, 2 der dem HERRN schwur und gelobte dem Mächtigen Jakobs: (2. Samuel 7.1) 3 "Ich will nicht in die Hütte meines Hauses gehen noch mich aufs Lager meines Bettes legen, 4 ich will meine Augen nicht schlafen lassen noch meine Augenlider schlummern, 5 bis ich eine Stätte finde für den HERRN, zur Wohnung des Mächtigen Jakobs." (Apostelgeschichte 7.46) 6 Siehe, wir hörten von ihr in Ephratha; wir haben sie gefunden auf dem Felde des Waldes. (1. Samuel 7.1) (2. Samuel 6.3)
7 Wir wollen in seine Wohnung gehen und anbeten vor seinem Fußschemel. 8 HERR, mache dich auf zu deiner Ruhe, du und die Lade deiner Macht! (4. Mose 10.35) (2. Chronik 6.41-42) 9 Deine Priester laß sich kleiden mit Gerechtigkeit und deine Heiligen sich freuen. 10 Wende nicht weg das Antlitz deines Gesalbten um deines Knechtes David willen. 11 Der HERR hat David einen wahren Eid geschworen, davon wird er sich nicht wenden: "Ich will dir auf deinen Stuhl setzen die Frucht deines Leibes. (Psalm 89.4)
12 Werden deine Kinder meinen Bund halten und mein Zeugnis, das ich sie lehren werde, so sollen auch ihre Kinder auf deinem Stuhl sitzen ewiglich." 13 Denn der HERR hat Zion erwählt und hat Lust, daselbst zu wohnen. (Psalm 68.17) (Psalm 76.3)
14 "Dies ist meine Ruhe ewiglich, hier will ich wohnen; denn es gefällt mir wohl. 15 Ich will ihre Speise segnen und ihren Armen Brot genug geben. 16 Ihre Priester will ich mit Heil kleiden, und ihre Heiligen sollen fröhlich sein. 17 Daselbst soll aufgehen das Horn Davids; ich habe meinen Gesalbten eine Leuchte zugerichtet. (Psalm 89.25) (Lukas 1.69) 18 Seine Feinde will ich mit Schanden kleiden; aber über ihm soll blühen seine Krone."

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)