1Ein Lied im höhern Chor. Wenn der HERR die Gefangenen Zions erlösen wird, so werden wir sein wie die Träumenden.(Psalm 14.7)2Dann wird unser Mund voll Lachens und unsere Zunge voll Rühmens sein. Da wird man sagen unter den Heiden: Der HERR hat Großes an ihnen getan!3Der HERR hat Großes an uns getan; des sind wir fröhlich. 4HERR, bringe wieder unsere Gefangenen, wie du die Bäche wiederbringst im Mittagslande. 5Die mit Tränen säen, werden mit Freuden ernten.(Matthäus 5.4)6Sie gehen hin und weinen und tragen edlen Samen und kommen mit Freuden und bringen ihre Garben.(Jesaja 35.10)
1Jahwe sagte zu Josua: 2"Bestimmt jetzt die Asylstädte, von denen ich durch Mose zu euch gesprochen habe. (4. Mose 35.6)3Sie sollen demjenigen Schutz bieten, der aus Versehen, ohne Vorsatz, einen Menschen getötet hat. An diesen Orten ist er vor dem Bluträcher sicher. 4Er soll in eine dieser Städte fliehen und sich am Stadttor dem Ältestenrat stellen und seinen Fall schildern. Dann soll er in die Stadt aufgenommen werden und eine Unterkunft erhalten. 5Wenn er von einem Bluträcher verfolgt wird, darf er nicht ausgeliefert werden, denn er hat die Tat nicht vorsätzlich, sondern aus Versehen begangen. 6Wenn seine Angaben vom Gericht der Gemeinschaft bestätigt wurden, soll er bis zum Tod des Hohen Priesters in dieser Stadt bleiben. Dann kann er in seine Heimatstadt, aus der er geflohen ist, zurückkehren."7Sie bestimmten dazu Kedesch in Galiläa auf dem Gebirge Naftali, außerdem Sichem auf dem Gebirge Efraïm und Kirjat-Arba, das heutige Hebron, auf dem Gebirge Juda. (Josua 15.13)(Josua 19.37)8Im Ostjordanland bestimmten sie Bezer, das in der Wüste östlich von Jericho liegt und zum Stamm Ruben gehört, außerdem Ramot in Gilead, das zum Stamm Gad gehört, und Golan in Baschan, das zum Stamm Manasse gehört. (5. Mose 4.43)9Das waren die Städte, die den Israeliten und den Fremden, die unter ihnen lebten, als Zufluchtsorte dienten. Jeder, der unabsichtlich einen Menschen getötet hatte, konnte dorthin fliehen, damit er nicht vom Bluträcher getötet wurde, bevor er vor dem Gericht der Gemeinschaft gestanden hatte.