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Psalm - Kapitel 118

Danklied der Festgenossen

1 Danket dem HERRN; denn er ist freundlich, und seine Güte währet ewiglich. (Psalm 107.1) 2 Es sage nun Israel: Seine Güte währet ewiglich. (Psalm 115.9-13)
3 Es sage nun das Haus Aaron: Seine Güte währet ewiglich. 4 Es sagen nun, die den HERRN fürchten: Seine Güte währet ewiglich. 5 In der Angst rief ich den HERRN an, und der HERR erhörte mich und tröstete mich.
6 Der HERR ist mit mir, darum fürchte ich mich nicht; was können mir Menschen tun? (Psalm 56.5) (Hebräer 13.6) 7 Der HERR ist mit mir, mir zu helfen; und ich will meine Lust sehen an meinen Feinden. (Psalm 54.9) 8 Es ist gut, auf den HERRN zu vertrauen, und nicht sich verlassen auf Menschen. 9 Es ist gut auf den HERRN vertrauen und nicht sich verlassen auf Fürsten. (Psalm 146.3) 10 Alle Heiden umgeben mich; aber im Namen des HERRN will ich sie zerhauen.
11 Sie umgeben mich allenthalben; aber im Namen des HERRN will ich sie zerhauen. 12 Sie umgeben mich wie Bienen; aber sie erlöschen wie Feuer in Dornen; im Namen des HERRN will ich sie zerhauen. (Jesaja 33.12) 13 Man stößt mich, daß ich fallen soll; aber der HERR hilft mir. 14 Der HERR ist meine Macht und mein Psalm und ist mein Heil. (2. Mose 15.2) 15 Man singt mit Freuden vom Sieg in den Hütten der Gerechten: "Die Rechte des HERRN behält den Sieg;
16 die Rechte des HERRN ist erhöht; die Rechte des HERRN behält den Sieg!" 17 Ich werde nicht sterben, sondern leben und des HERRN Werke verkündigen. 18 Der HERR züchtigt mich wohl; aber er gibt mich dem Tode nicht. (2. Korinther 6.9) 19 Tut mir auf die Tore der Gerechtigkeit, daß ich dahin eingehe und dem HERRN danke.
20 Das ist das Tor des HERRN; die Gerechten werden dahin eingehen. 21 Ich danke dir, daß du mich demütigst und hilfst mir. (Psalm 119.71) 22 Der Stein, den die Bauleute verworfen haben, ist zum Eckstein geworden. (Jesaja 28.16) (Matthäus 21.42)
23 Das ist vom HERRN geschehen und ist ein Wunder vor unsern Augen. 24 Dies ist der Tag, den der HERR macht; lasset uns freuen und fröhlich darinnen sein. 25 O HERR, hilf! o HERR, laß wohl gelingen! 26 Gelobt sei, der da kommt im Namen des HERRN! Wir segnen euch, die ihr vom Hause des HERRN seid. (Matthäus 21.9) (Matthäus 23.39) 27 Der HERR ist Gott, der uns erleuchtet. Schmücket das Fest mit Maien bis an die Hörner des Altars! 28 Du bist mein Gott, und ich danke dir; mein Gott, ich will dich preisen.
29 Danket dem HERRN; denn er ist freundlich, und sein Güte währet ewiglich.

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5. Mose - Kapitel 24

Ehescheidung

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen. (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Weib geworden ist, 3 und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß er einen Scheidebrief schreibt und ihr denselben in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat 4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie alsdann sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Greuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.

Verordnungen für das Leben des Volkes

5 Wenn jemand kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seines Weibes erfreue, das er genommen hat. (5. Mose 20.7) 6 Man soll niemals den untern oder den obern Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfande. 7 Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest. (2. Mose 21.16) 8 Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen! (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget! (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen. 11 Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen; 13 sondern du sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht drücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Lande und in deinen Toren sind. (3. Mose 19.13) 15 Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich darnach; riefe er aber deinetwegen den HERRN an, so würde es dir für Sünde gelten. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder und die Kinder nicht für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen. (2. Mose 22.20-21) 18 Denn du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tuest. (5. Mose 16.12)

Das Recht der Fremden, Witwen und Waisen

19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe auf dem Acker vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; sondern sie soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören, daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem Werk deiner Hände. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du die Früchte deines Ölbaumes abgeschlagen hast, so sollst du hernach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 22 Und du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.