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Psalm - Kapitel 116

Dank und Gelübde eines Erretteten

1 Das ist mir lieb, daß der HERR meine Stimme und mein Flehen hört. 2 Denn er neigte sein Ohr zu mir; darum will ich mein Leben lang ihn anrufen. 3 Stricke des Todes hatten mich umfangen, und Ängste der Hölle hatten mich getroffen; ich kam in Jammer und Not. (Psalm 18.6) (Psalm 116.8)
4 Aber ich rief an den Namen des HERRN: O HERR, errette mein Seele! 5 Der HERR ist gnädig und gerecht, und unser Gott ist barmherzig.
6 Der HERR behütet die Einfältigen; wenn ich unterliege, so hilft er mir. 7 Sei nun wieder zufrieden, meine Seele; denn der HERR tut dir Gutes. (Psalm 42.6)
8 Denn du hast meine Seele aus dem Tode gerissen, meine Augen von den Tränen, meinen Fuß vom Gleiten. 9 Ich werde wandeln vor dem HERRN im Lande der Lebendigen. (Psalm 27.13) (Psalm 56.14) 10 Ich glaube, darum rede ich; ich werde aber sehr geplagt. (2. Korinther 4.13)
11 Ich sprach in meinem Zagen: Alle Menschen sind Lügner. (Römer 3.4) 12 Wie soll ich dem HERRN vergelten alle seine Wohltat, die er an mir tut? 13 Ich will den Kelch des Heils nehmen und des HERRN Namen predigen.
14 Ich will mein Gelübde dem HERRN bezahlen vor allem seinem Volk. (Psalm 22.26) 15 Der Tod seiner Heiligen ist wertgehalten vor dem HERRN. (Psalm 72.14)
16 O HERR, ich bin dein Knecht; ich bin dein Knecht, deiner Magd Sohn. Du hast meine Bande zerrissen. 17 Dir will ich Dank opfern und des HERRN Namen predigen.
18 Ich will meine Gelübde dem HERRN bezahlen vor allem seinem Volk, 19 in den Höfen am Hause des HERRN, in dir Jerusalem. Halleluja!

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Josua - Kapitel 20

Verordnung über Zufluchtsstädte

1 Und Jehova redete zu Josua und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Bestimmet euch die Zufluchtstädte, von welchen ich durch Mose zu euch geredet habe, (4. Mose 35.6) 3 daß dahin fliehe ein Totschläger, der jemand aus Versehen, unabsichtlich, erschlagen hat; und sie seien euch zur Zuflucht vor dem Bluträcher. 4 Und er soll in eine von diesen Städten fliehen, und an dem Eingang des Stadttores stehen und vor den Ohren der Ältesten jener Stadt seine Sache vorbringen; und sie sollen ihn zu sich in die Stadt aufnehmen und ihm einen Ort geben, daß er bei ihnen wohne. 5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, so sollen sie den Totschläger nicht in seine Hand ausliefern; denn er hat seinen Nächsten unabsichtlich erschlagen, und er haßte ihn vordem nicht. 6 Und er soll in jener Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde zu Gericht gestanden hat, bis zum Tode des Hohenpriesters, der in jenen Tagen sein wird; alsdann mag der Totschläger zurückkehren und in seine Stadt und in sein Haus kommen, in die Stadt, aus welcher er geflohen ist. - 7 Und sie heiligten Kedes in Galiläa, im Gebirge Naphtali, und Sichem im Gebirge Ephraim, und Kirjath-Arba, das ist Hebron, im Gebirge Juda. (Josua 15.13) (Josua 19.37) 8 Und jenseit des Jordan von Jericho, gegen Osten, bestimmten sie Bezer in der Wüste, in der Ebene, vom Stamme Ruben; und Ramoth in Gilead, vom Stamme Gad; und Golan in Basan, vom Stamme Manasse. (5. Mose 4.43) 9 Das waren die bestimmten Städte für alle Kinder Israel und für den Fremdling, der in ihrer Mitte weilte, auf daß dahin fliehe ein jeder, der jemand aus Versehen erschlagen würde, damit er nicht durch die Hand des Bluträchers sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden habe.