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Psalm - Kapitel 116

Dank und Gelübde eines Erretteten

1 Das ist mir lieb, daß der HERR meine Stimme und mein Flehen hört. 2 Denn er neigte sein Ohr zu mir; darum will ich mein Leben lang ihn anrufen. 3 Stricke des Todes hatten mich umfangen, und Ängste der Hölle hatten mich getroffen; ich kam in Jammer und Not. 1, 2 
4 Aber ich rief an den Namen des HERRN: O HERR, errette mein Seele! 5 Der HERR ist gnädig und gerecht, und unser Gott ist barmherzig.
6 Der HERR behütet die Einfältigen; wenn ich unterliege, so hilft er mir. 7 Sei nun wieder zufrieden, meine Seele; denn der HERR tut dir Gutes. 3 
8 Denn du hast meine Seele aus dem Tode gerissen, meine Augen von den Tränen, meinen Fuß vom Gleiten. 9 Ich werde wandeln vor dem HERRN im Lande der Lebendigen. 4, 5 10 Ich glaube, darum rede ich; ich werde aber sehr geplagt. 6 
11 Ich sprach in meinem Zagen: Alle Menschen sind Lügner. 7 12 Wie soll ich dem HERRN vergelten alle seine Wohltat, die er an mir tut? 13 Ich will den Kelch des Heils nehmen und des HERRN Namen predigen.
14 Ich will mein Gelübde dem HERRN bezahlen vor allem seinem Volk. 8 15 Der Tod seiner Heiligen ist wertgehalten vor dem HERRN. 9 
16 O HERR, ich bin dein Knecht; ich bin dein Knecht, deiner Magd Sohn. Du hast meine Bande zerrissen. 17 Dir will ich Dank opfern und des HERRN Namen predigen.
18 Ich will meine Gelübde dem HERRN bezahlen vor allem seinem Volk, 19 in den Höfen am Hause des HERRN, in dir Jerusalem. Halleluja!

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4. Mose - Kapitel 35

Städte der Leviten und Zufluchts-städte

1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. 10, 11 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. 12, 13, 14, 15, 16 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. 17 9 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. 18 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. 19, 20 31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. 33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. 21 34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel. 22 

Querverweise

1 Psalm 18.6: Der Hölle Bande umfingen mich, und des Todes Stricke überwältigten mich.

2 Psalm 116.8: Denn du hast meine Seele aus dem Tode gerissen, meine Augen von den Tränen, meinen Fuß vom Gleiten.

3 Psalm 42.6: Was betrübst du dich, meine Seele, und bist so unruhig in mir? Harre auf Gott! denn ich werde ihm noch danken, daß er mir hilft mit seinem Angesicht.

4 Psalm 27.13: Ich glaube aber doch, daß ich sehen werde das Gute des HERRN im Lande der Lebendigen.

5 Psalm 56.14: denn du hast meine Seele vom Tode errettet, meine Füße vom Gleiten, daß ich wandle vor Gott im Licht der Lebendigen.

6 2. Korinther 4.13: Dieweil wir aber denselbigen Geist des Glaubens haben, nach dem, das geschrieben steht: "Ich glaube, darum rede ich", so glauben wir auch, darum so reden wir auch

7 Römer 3.4: Das sei ferne! Es bleibe vielmehr also, daß Gott sei wahrhaftig und alle Menschen Lügner; wie geschrieben steht: "Auf daß du gerecht seist in deinen Worten und überwindest, wenn du gerichtet wirst."

8 Psalm 22.26: Dich will ich preisen in der großen Gemeinde; ich will mein Gelübde bezahlen vor denen, die ihn fürchten.

9 Psalm 72.14: Er wird ihre Seele aus dem Trug und Frevel erlösen, und ihr Blut wird teuer geachtet werden vor ihm.

10 4. Mose 18.20: Und der HERR sprach zu Aaron: Du sollst in ihrem Lande nichts besitzen, auch kein Teil unter ihnen haben; denn ich bin dein Teil und dein Erbgut unter den Kindern Israel.

11 Josua 21.2: und redeten mit ihnen zu Silo im Lande Kanaan und sprachen: Der HERR hat uns geboten durch Mose, daß man uns Städte geben solle, zu wohnen, und ihre Vorstädte zu unserm Vieh.

12 2. Mose 21.13: Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll.

13 5. Mose 4.41: Da sonderte Mose drei Städte aus jenseit des Jordans, gegen der Sonne Aufgang,

14 5. Mose 19.2: sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen.

15 5. Mose 19.9: (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien,

16 Josua 20.1: Und der HERR redete mit Josua und sprach:

17 4. Mose 26.54: Vielen sollst du viel zum Erbe geben, und wenigen wenig; jeglichen soll man geben nach ihrer Zahl.

18 3. Mose 21.10: Wer Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen und dessen Hand gefüllt ist, daß er angezogen würde mit den Kleidern, der soll sein Haupt nicht entblößen und seine Kleider nicht zerreißen

19 5. Mose 17.6: Auf zweier oder dreier Zeugen Mund soll sterben, wer des Todes wert ist; aber auf eines Zeugen soll er nicht sterben.

20 5. Mose 19.15: Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen.

21 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.

22 2. Mose 29.45: Und will unter den Kindern Israel wohnen und ihr Gott sein,