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Psalm - Kapitel 115

Gott allein die Ehre

1 Nicht uns, HERR, nicht uns, sondern deinem Namen gib Ehre um deine Gnade und Wahrheit! 2 Warum sollen die Heiden sagen: Wo ist nun ihr Gott? (Psalm 42.4) 3 Aber unser Gott ist im Himmel; er kann schaffen, was er will. 4 Jener Götzen aber sind Silber und Gold, von Menschenhänden gemacht. (5. Mose 4.28) (Psalm 135.15) (Jesaja 44.9)
5 Sie haben Mäuler, und reden nicht; sie haben Augen, und sehen nicht; 6 sie haben Ohren, und hören nicht; sie haben Nasen, und riechen nicht; 7 sie haben Hände, und greifen nicht; Füße haben sie, und gehen nicht; sie reden nicht durch ihren Hals. 8 Die solche machen, sind ihnen gleich, und alle, die auf sie hoffen.
9 Aber Israel hoffe auf den HERRN! Der ist ihre Hilfe und Schild. (Psalm 118.2) 10 Das Haus Aaron hoffe auf den HERRN! Der ist ihre Hilfe und Schild. (Psalm 118.3) 11 Die den HERRN fürchten, hoffen auf den HERRN! Der ist ihre Hilfe und Schild. (Psalm 118.4) 12 Der HERR denkt an uns und segnet uns; er segnet das Haus Israel, er segnet das Haus Aaron;
13 er segnet, die den HERRN fürchten, Kleine und Große. 14 Der HERR segne euch je mehr und mehr, euch und eure Kinder! 15 Ihr seid die Gesegneten des HERRN, der Himmel und Erde gemacht hat. 16 Der Himmel allenthalben ist des HERRN; aber die Erde hat er den Menschenkindern gegeben.
17 Die Toten werden dich, HERR, nicht loben, noch die hinunterfahren in die Stille; (Psalm 6.6) (Jesaja 38.18) 18 sondern wir loben den HERRN von nun an bis in Ewigkeit. Halleluja!

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4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.