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Psalm - Kapitel 112

Segen der Gottesfurcht

1 Halleluja! Wohl dem, der den HERRN fürchtet, der große Lust hat zu seinen Geboten! (Psalm 1.1) 2 Des Same wird gewaltig sein auf Erden; das Geschlecht der Frommen wird gesegnet sein. (Sprüche 20.7) 3 Reichtum und die Fülle wird in ihrem Hause sein, und ihre Gerechtigkeit bleibt ewiglich. 4 Den Frommen geht das Licht auf in der Finsternis von dem Gnädigen, Barmherzigen und Gerechten. (Psalm 37.6) 5 Wohl dem, der barmherzig ist und gerne leidet und richtet seine Sachen aus, daß er niemand Unrecht tue! (Psalm 41.2)
6 Denn er wird ewiglich bleiben; des Gerechten wird nimmermehr vergessen. 7 Wenn eine Plage kommen will, so fürchtet er sich nicht; sein Herz hofft unverzagt auf den HERRN. 8 Sein Herz ist getrost und fürchtet sich nicht, bis er seine Lust an seinen Feinden sieht. (Psalm 91.8) 9 Er streut aus und gibt den Armen; seine Gerechtigkeit bleibt ewiglich, sein Horn wird erhöht mit Ehren. (2. Korinther 9.9) 10 Der Gottlose wird's sehen, und es wird ihn verdrießen; seine Zähne wird er zusammenbeißen und vergehen. Denn was die Gottlosen gerne wollten, das ist verloren. (Psalm 35.16)

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)