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Psalm - Kapitel 111

Preis der Segnungen Gottes

1 Halleluja! Ich danke dem HERRN von ganzem Herzen im Rat der Frommen und in der Gemeinde. 2 Groß sind die Werke des HERRN; wer ihrer achtet, der hat eitel Lust daran. (Psalm 104.24) 3 Was er ordnet, das ist löblich und herrlich; und seine Gerechtigkeit bleibt ewiglich. 4 Er hat ein Gedächtnis gestiftet seiner Wunder, der gnädige und barmherzige HERR. 5 Er gibt Speise denen, die ihn fürchten; er gedenkt ewiglich an seinen Bund. (Psalm 145.15) 6 Er läßt verkündigen seine gewaltigen Taten seinem Volk, daß er ihnen gebe das Erbe der Heiden. 7 Die Werke seiner Hände sind Wahrheit und Recht; alle seine Gebote sind rechtschaffen. 8 Sie werden erhalten immer und ewiglich und geschehen treulich und redlich. 9 Er sendet eine Erlösung seinem Volk; er verheißt, daß sein Bund ewiglich bleiben soll. Heilig und hehr ist sein Name. 10 Die Furcht des HERRN ist der Weisheit Anfang. Das ist eine feine Klugheit, wer darnach tut, des Lob bleibt ewiglich. (Sprüche 1.7)

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)