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Psalm - Kapitel 109

Fluch den gottlosen Feinden

1 Ein Psalm Davids, vorzusingen. Gott, mein Ruhm, schweige nicht! 2 Denn sie haben ihr gottloses und falsches Maul gegen mich aufgetan und reden wider mich mit falscher Zunge; 3 und sie reden giftig wider mich allenthalben und streiten wider mich ohne Ursache. 4 Dafür, daß ich sie liebe, sind sie wider mich; ich aber bete. 5 Sie beweisen mir Böses um Gutes und Haß um Liebe. (Psalm 35.12) 6 Setze Gottlose über ihn; und der Satan müsse stehen zu seiner Rechten.
7 Wenn er gerichtet wird, müsse er verdammt ausgehen, und sein Gebet müsse Sünde sein. 8 Seiner Tage müssen wenige werden, und sein Amt müsse ein anderer empfangen. (Apostelgeschichte 1.20) 9 Seine Kinder müssen Waisen werden und sein Weib eine Witwe. 10 Seine Kinder müssen in der Irre gehen und betteln und suchen, als die verdorben sind. 11 Es müsse der Wucherer aussaugen alles, was er hat; und Fremde müssen seine Güter rauben. 12 Und niemand müsse ihm Gutes tun, und niemand erbarme sich seiner Waisen. 13 Seine Nachkommen müssen ausgerottet werden; ihr Name werde im andern Glied vertilgt. 14 Seiner Väter Missetat müsse gedacht werden vor dem HERRN, und seiner Mutter Sünde müsse nicht ausgetilgt werden. (2. Mose 20.5) 15 Der HERR müsse sie nimmer aus den Augen lassen, und ihr Gedächtnis müsse ausgerottet werden auf Erden, (Sprüche 10.7) 16 darum daß er so gar keine Barmherzigkeit hatte, sondern verfolgte den Elenden und Armen und Betrübten, daß er ihn tötete. 17 Und er wollte den Fluch haben, der wird ihm auch kommen; er wollte den Segen nicht, so wird er auch ferne von ihm bleiben. 18 Er zog an den Fluch wie sein Hemd; der ist in sein Inwendiges gegangen wie Wasser, und wie Öl in seine Gebeine; (4. Mose 5.22) 19 So werde er ihm wie ein Kleid, das er anhabe, und wie ein Gürtel, mit dem er allewege sich gürte. 20 So geschehe denen vom HERRN, die mir zuwider sind und reden Böses wider meine Seele. 21 Aber du, Herr, HERR, sei du mit mir um deines Namens willen; denn deine Gnade ist mein Trost: errette mich!
22 Denn ich bin arm und elend; mein Herz ist zerschlagen in mir. 23 Ich fahre dahin wie ein Schatten, der vertrieben wird, und werde verjagt wie die Heuschrecken. 24 Meine Kniee sind schwach von Fasten, und mein Fleisch ist mager und hat kein Fett. 25 Und ich muß ihr Spott sein; wenn sie mich sehen, schütteln sie ihren Kopf. (Psalm 22.8) 26 Stehe mir bei, HERR, mein Gott! hilf mir nach deiner Gnade, 27 daß sie innewerden, daß dies sei deine Hand, daß du, HERR, solches tust. 28 Fluchen sie, so segne du. Setzen sie sich wider mich, so sollen sie zu Schanden werden; aber dein Knecht müsse sich freuen. (Matthäus 5.11) 29 Meine Widersacher müssen mit Schmach angezogen werden und mit ihrer Schande bekleidet werden wie ein Rock. (Psalm 35.26) 30 Ich will dem HERRN sehr danken mit meinem Munde und ihn rühmen unter vielen.
31 Denn er steht dem Armen zur Rechten, daß er ihm helfe von denen, die sein Leben verurteilen.

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.