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Psalm - Kapitel 108

Preis der Gnade; Bitte um Hilfe

1 Ein Psalmlied Davids. 2 Gott, es ist mein rechter Ernst; ich will singen und dichten, meine Ehre auch. (Psalm 16.9) (Psalm 57.8-12)
3 Wohlauf, Psalter und Harfe! Ich will in der Frühe auf sein. 4 Ich will dir danken, HERR, unter den Völkern; ich will dir lobsingen unter den Leuten. 5 Denn deine Gnade reicht, soweit der Himmel ist, und deine Wahrheit, soweit die Wolken gehen. 6 Erhebe dich, Gott, über den Himmel, und deine Ehre über alle Lande. 7 Auf daß deine lieben Freunde erledigt werden, hilf mit deiner Rechten und erhöre mich! (Psalm 60.7)
8 Gott redete in seinem Heiligtum, des bin ich froh, und will Sichem teilen und das Tal Sukkoth abmessen. 9 Gilead ist mein, Manasse ist auch mein, und Ephraim ist die Macht meines Hauptes, Juda ist mein Zepter, 10 Moab ist mein Waschbecken, ich will meinen Schuh über Edom strecken, über die Philister will ich jauchzen. 11 Wer will mich führen in eine feste Stadt? Wer wird mich leiten bis nach Edom?
12 Wirst du es nicht tun, Gott, der du uns verstößest und ziehest nicht aus, Gott, mit unserm Heer? 13 Schaffe uns Beistand in der Not; denn Menschenhilfe ist nichts nütze. 14 Mit Gott wollen wir Taten tun; er wird unsre Feinde untertreten.

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)