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Psalm - Kapitel 107

Danklied der Erlösten

1 Danket dem HERRN; denn er ist freundlich, und seine Güte währet ewiglich. (Psalm 106.1) 2 So sollen sagen, die erlöst sind durch den HERRN, die er aus der Not erlöst hat 3 und die er aus den Ländern zusammengebracht hat vom Aufgang, vom Niedergang, von Mitternacht und vom Meer. 4 Die irregingen in der Wüste, in ungebahntem Wege, und fanden keine Stadt, da sie wohnen konnten,
5 hungrig und durstig, und ihre Seele verschmachtete; 6 die zum HERRN riefen in ihrer Not, und er errettete sie aus ihren Ängsten (Psalm 107.13) (Psalm 107.19) (Psalm 107.28) 7 und führte sie einen richtigen Weg, daß sie gingen zur Stadt, da sie wohnen konnten: 8 die sollen dem HERRN danken für seine Güte und für seine Wunder, die er an den Menschenkindern tut, (Psalm 107.15) (Psalm 107.21) (Psalm 107.31) 9 daß er sättigt die durstige Seele und füllt die hungrige Seele mit Gutem. (Lukas 1.53) 10 Die da sitzen mußten in Finsternis und Dunkel, gefangen in Zwang und Eisen, 11 darum daß sie Gottes Geboten ungehorsam gewesen waren und das Gesetz des Höchsten geschändet hatten, 12 dafür ihr Herz mit Unglück geplagt werden mußte, daß sie dalagen und ihnen niemand half; 13 die zum HERRN riefen in ihrer Not, und er half ihnen aus ihren Ängsten (Psalm 107.6) 14 und führte sie aus der Finsternis und Dunkel und zerriß ihre Bande: 15 die sollen dem HERRN danken für seine Güte und für seine Wunder, die an den Menschenkindern tut, (Psalm 107.8) 16 daß er zerbricht eherne Türen und zerschlägt eiserne Riegel. 17 Die Narren, so geplagt waren um ihrer Übertretung willen und um ihrer Sünden willen,
18 daß ihnen ekelte vor aller Speise und sie todkrank wurden; 19 die riefen zum HERRN in ihrer Not, und er half ihnen aus ihren Ängsten, (Psalm 107.6) 20 er sandte sein Wort und machte sie gesund und errettete sie, daß sie nicht starben: 21 die sollen dem HERRN danken für seine Güte und für seine Wunder, die er an den Menschenkindern tut, (Psalm 107.8) 22 und Dank opfern und erzählen seine Werke mit Freuden. (Psalm 50.14) 23 Die mit Schiffen auf dem Meer fuhren und trieben ihren Handel in großen Wassern;
24 die des HERRN Werke erfahren haben und seine Wunder im Meer, 25 wenn er sprach und einen Sturmwind erregte, der die Wellen erhob, 26 und sie gen Himmel fuhren und in den Abgrund fuhren, daß ihre Seele vor Angst verzagte, 27 daß sie taumelten und wankten wie ein Trunkener und wußten keinen Rat mehr; 28 die zum HERRN schrieen in ihrer Not, und er führte sie aus ihren Ängsten (Psalm 107.6) 29 und stillte das Ungewitter, daß die Wellen sich legten 30 und sie froh wurden, daß es still geworden war und er sie zu Lande brachte nach ihrem Wunsch: 31 die sollen dem HERRN danken für seine Güte und für seine Wunder, die er an den Menschenkindern tut, (Psalm 107.8) 32 und ihn bei der Gemeinde preisen und bei den Alten rühmen. 33 Er machte Bäche trocken und ließ Wasserquellen versiegen,
34 daß ein fruchtbar Land zur Salzwüste wurde um der Bosheit willen derer, die darin wohnten. 35 Er machte das Trockene wiederum wasserreich und im dürren Lande Wasserquellen 36 und hat die Hungrigen dahingesetzt, daß sie eine Stadt zurichten, da sie wohnen konnten, 37 und Äcker besäen und Weinberge pflanzen möchten und die jährlichen Früchte gewönnen. 38 Und er segnete sie, daß sie sich sehr mehrten, und gab ihnen viel Vieh. 39 Sie waren niedergedrückt und geschwächt von dem Bösen, das sie gezwungen und gedrungen hatte. 40 Er schüttete Verachtung auf die Fürsten und ließ sie irren in der Wüste, da kein Weg ist, 41 und schützte den Armen vor Elend und mehrte sein Geschlecht wie eine Herde. 42 Solches werden die Frommen sehen und sich freuen; und aller Bosheit wird das Maul gestopft werden. (Hiob 22.19-20) 43 Wer ist weise und behält dies? So werden sie merken, wie viel Wohltaten der HERR erzeigt.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)