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Psalm - Kapitel 107

Danklied der Erlösten

1 Danket dem HERRN; denn er ist freundlich, und seine Güte währet ewiglich. (Psalm 106.1) 2 So sollen sagen, die erlöst sind durch den HERRN, die er aus der Not erlöst hat 3 und die er aus den Ländern zusammengebracht hat vom Aufgang, vom Niedergang, von Mitternacht und vom Meer. 4 Die irregingen in der Wüste, in ungebahntem Wege, und fanden keine Stadt, da sie wohnen konnten,
5 hungrig und durstig, und ihre Seele verschmachtete; 6 die zum HERRN riefen in ihrer Not, und er errettete sie aus ihren Ängsten (Psalm 107.13) (Psalm 107.19) (Psalm 107.28) 7 und führte sie einen richtigen Weg, daß sie gingen zur Stadt, da sie wohnen konnten: 8 die sollen dem HERRN danken für seine Güte und für seine Wunder, die er an den Menschenkindern tut, (Psalm 107.15) (Psalm 107.21) (Psalm 107.31) 9 daß er sättigt die durstige Seele und füllt die hungrige Seele mit Gutem. (Lukas 1.53) 10 Die da sitzen mußten in Finsternis und Dunkel, gefangen in Zwang und Eisen, 11 darum daß sie Gottes Geboten ungehorsam gewesen waren und das Gesetz des Höchsten geschändet hatten, 12 dafür ihr Herz mit Unglück geplagt werden mußte, daß sie dalagen und ihnen niemand half; 13 die zum HERRN riefen in ihrer Not, und er half ihnen aus ihren Ängsten (Psalm 107.6) 14 und führte sie aus der Finsternis und Dunkel und zerriß ihre Bande: 15 die sollen dem HERRN danken für seine Güte und für seine Wunder, die an den Menschenkindern tut, (Psalm 107.8) 16 daß er zerbricht eherne Türen und zerschlägt eiserne Riegel. 17 Die Narren, so geplagt waren um ihrer Übertretung willen und um ihrer Sünden willen,
18 daß ihnen ekelte vor aller Speise und sie todkrank wurden; 19 die riefen zum HERRN in ihrer Not, und er half ihnen aus ihren Ängsten, (Psalm 107.6) 20 er sandte sein Wort und machte sie gesund und errettete sie, daß sie nicht starben: 21 die sollen dem HERRN danken für seine Güte und für seine Wunder, die er an den Menschenkindern tut, (Psalm 107.8) 22 und Dank opfern und erzählen seine Werke mit Freuden. (Psalm 50.14) 23 Die mit Schiffen auf dem Meer fuhren und trieben ihren Handel in großen Wassern;
24 die des HERRN Werke erfahren haben und seine Wunder im Meer, 25 wenn er sprach und einen Sturmwind erregte, der die Wellen erhob, 26 und sie gen Himmel fuhren und in den Abgrund fuhren, daß ihre Seele vor Angst verzagte, 27 daß sie taumelten und wankten wie ein Trunkener und wußten keinen Rat mehr; 28 die zum HERRN schrieen in ihrer Not, und er führte sie aus ihren Ängsten (Psalm 107.6) 29 und stillte das Ungewitter, daß die Wellen sich legten 30 und sie froh wurden, daß es still geworden war und er sie zu Lande brachte nach ihrem Wunsch: 31 die sollen dem HERRN danken für seine Güte und für seine Wunder, die er an den Menschenkindern tut, (Psalm 107.8) 32 und ihn bei der Gemeinde preisen und bei den Alten rühmen. 33 Er machte Bäche trocken und ließ Wasserquellen versiegen,
34 daß ein fruchtbar Land zur Salzwüste wurde um der Bosheit willen derer, die darin wohnten. 35 Er machte das Trockene wiederum wasserreich und im dürren Lande Wasserquellen 36 und hat die Hungrigen dahingesetzt, daß sie eine Stadt zurichten, da sie wohnen konnten, 37 und Äcker besäen und Weinberge pflanzen möchten und die jährlichen Früchte gewönnen. 38 Und er segnete sie, daß sie sich sehr mehrten, und gab ihnen viel Vieh. 39 Sie waren niedergedrückt und geschwächt von dem Bösen, das sie gezwungen und gedrungen hatte. 40 Er schüttete Verachtung auf die Fürsten und ließ sie irren in der Wüste, da kein Weg ist, 41 und schützte den Armen vor Elend und mehrte sein Geschlecht wie eine Herde. 42 Solches werden die Frommen sehen und sich freuen; und aller Bosheit wird das Maul gestopft werden. (Hiob 22.19-20) 43 Wer ist weise und behält dies? So werden sie merken, wie viel Wohltaten der HERR erzeigt.

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)