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Psalm - Kapitel 106

Bußgebet im Blick auf Israels Geschichte

1 Halleluja! Danket dem HERRN; denn er ist freundlich, und seine Güte währet ewiglich. (Psalm 107.1) (Psalm 118.1) (Psalm 136.1) (1. Chronik 16.34-36) 2 Wer kann die großen Taten des HERRN ausreden und alle seine löblichen Werke preisen? 3 Wohl denen, die das Gebot halten und tun immerdar recht! 4 HERR, gedenke mein nach der Gnade, die du dem Volk verheißen hast; beweise uns deine Hilfe,
5 daß wir sehen mögen die Wohlfahrt deiner Auserwählten und uns freuen, daß es deinem Volk wohl geht, und uns rühmen mit deinem Erbteil. 6 Wir haben gesündigt samt unsern Vätern; wir haben mißgehandelt und sind gottlos gewesen. (Daniel 9.5)
7 Unsre Väter in Ägypten wollten deine Wunder nicht verstehen; sie gedachten nicht an deine große Güte und waren ungehorsam am Meer, am Schilfmeer. (2. Mose 14.11-12) 8 Er half ihnen aber um seines Namens willen, daß er seine Macht bewiese. 9 Und er schalt das Schilfmeer: da ward's trocken, und führte sie durch die Tiefen wie in einer Wüste 10 und half ihnen von der Hand des, der sie haßte, und erlöste sie von der Hand des Feindes; 11 und die Wasser ersäuften ihre Widersacher, daß nicht einer übrig blieb. 12 Da glaubten sie an seine Worte und sangen sein Lob. (2. Mose 15.1) 13 Aber sie vergaßen bald seiner Werke; sie warteten nicht auf seinen Rat.
14 Und sie wurden lüstern in der Wüste und versuchten Gott in der Einöde. (4. Mose 11.4-6) 15 Er aber gab ihnen ihre Bitte und sandte ihnen genug, bis ihnen davor ekelte. 16 Und sie empörten sich wider Mose im Lager, wider Aaron, den Heiligen des HERRN. (4. Mose 16.1) 17 Die Erde tat sich auf und verschlang Dathan und deckte zu die Rotte Abirams, 18 und Feuer ward unter ihrer Rotte angezündet, die Flamme verbrannte die Gottlosen. 19 Sie machten ein Kalb am Horeb und beteten an das gegossene Bild (2. Mose 32.1)
20 und verwandelten ihre Ehre in ein Gleichnis eines Ochsen, der Gras frißt. (Römer 1.23) 21 Sie vergaßen Gottes, ihres Heilands, der so große Dinge in Ägypten getan hatte, (5. Mose 32.18) 22 Wunder im Lande Hams und schreckliche Werke am Schilfmeer. 23 Und er sprach, er wolle sie vertilgen, wo nicht Mose, sein Auserwählter, in den Riß getreten wäre vor ihm, seinen Grimm abzuwenden, auf daß er sie nicht gar verderbte. (Hesekiel 13.5) 24 und sie verachteten das liebe Land, sie glaubten seinem Wort nicht (4. Mose 14.2-4)
25 und murrten in ihren Hütten; sie gehorchten der Stimme des HERRN nicht. 26 Und er hob auf seine Hand wider sie, daß er sie niederschlüge in der Wüste 27 und würfe ihren Samen unter die Heiden und zerstreute sie in die Länder. 28 Und sie hingen sich an den Baal-Peor und aßen von den Opfern der toten Götzen (4. Mose 25.3) 29 und erzürnten ihn mit ihrem Tun; da brach auch die Plage unter sie. 30 Da trat Pinehas herzu und schlichtete die Sache; da ward der Plage gesteuert. 31 Das ward ihm gerechnet zur Gerechtigkeit für und für ewiglich. (1. Mose 15.6) (4. Mose 25.12) 32 Und sie erzürnten ihn am Haderwasser, und Mose ging es übel um ihretwillen. (4. Mose 20.2) 33 Denn sie betrübten ihm sein Herz, daß ihm etliche Worte entfuhren. 34 Auch vertilgten sie die Völker nicht, wie sie doch der HERR geheißen hatte; (5. Mose 7.1-2) (5. Mose 12.2-3) (Richter 1.28)
35 sondern sie mengten sich unter die Heiden und lernten derselben Werke 36 und dienten ihren Götzen; die wurden ihnen zum Fallstrick. 37 Und sie opferten ihre Söhne und ihre Töchter den Teufeln (3. Mose 18.21) 38 und vergossen unschuldig Blut, das Blut ihrer Söhne und ihrer Töchter, die sie opferten den Götzen Kanaans, daß das Land mit Blutschulden befleckt ward; 39 und verunreinigten sich mit ihren Werken und wurden abgöttisch mit ihrem Tun. 40 Da ergrimmte der Zorn des HERRN über sein Volk, und er gewann einen Greuel an seinem Erbe
41 und gab sie in die Hände der Heiden, daß über sie herrschten, die ihnen gram waren. (Richter 2.14) 42 Und ihre Feinde ängsteten sie; und sie wurden gedemütigt unter ihre Hände. 43 Er errettete sie oftmals; aber sie erzürnten ihn mit ihrem Vornehmen und wurden wenig um ihrer Missetat willen. 44 Und er sah ihre Not an, da er ihre Klage hörte,
45 und gedachte an seinen Bund, den er mit ihnen gemacht hatte; und es reute ihn nach seiner großen Güte, 46 und er ließ sie zur Barmherzigkeit kommen vor allen, die sie gefangen hatten. 47 Hilf uns, HERR, unser Gott, und bringe uns zusammen aus den Heiden, daß wir danken deinem heiligen Namen und rühmen dein Lob. (5. Mose 30.3) (1. Chronik 16.34-36)
48 Gelobet sei der HERR, der Gott Israels, von Ewigkeit zu Ewigkeit, und alles Volk spreche: Amen, halleluja! (1. Chronik 16.34-36) (Psalm 41.14)

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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.