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Psalm - Kapitel 106

Bußgebet im Blick auf Israels Geschichte

1 Halleluja! Danket dem HERRN; denn er ist freundlich, und seine Güte währet ewiglich. (Psalm 107.1) (Psalm 118.1) (Psalm 136.1) (1. Chronik 16.34-36) 2 Wer kann die großen Taten des HERRN ausreden und alle seine löblichen Werke preisen? 3 Wohl denen, die das Gebot halten und tun immerdar recht! 4 HERR, gedenke mein nach der Gnade, die du dem Volk verheißen hast; beweise uns deine Hilfe,
5 daß wir sehen mögen die Wohlfahrt deiner Auserwählten und uns freuen, daß es deinem Volk wohl geht, und uns rühmen mit deinem Erbteil. 6 Wir haben gesündigt samt unsern Vätern; wir haben mißgehandelt und sind gottlos gewesen. (Daniel 9.5)
7 Unsre Väter in Ägypten wollten deine Wunder nicht verstehen; sie gedachten nicht an deine große Güte und waren ungehorsam am Meer, am Schilfmeer. (2. Mose 14.11-12) 8 Er half ihnen aber um seines Namens willen, daß er seine Macht bewiese. 9 Und er schalt das Schilfmeer: da ward's trocken, und führte sie durch die Tiefen wie in einer Wüste 10 und half ihnen von der Hand des, der sie haßte, und erlöste sie von der Hand des Feindes; 11 und die Wasser ersäuften ihre Widersacher, daß nicht einer übrig blieb. 12 Da glaubten sie an seine Worte und sangen sein Lob. (2. Mose 15.1) 13 Aber sie vergaßen bald seiner Werke; sie warteten nicht auf seinen Rat.
14 Und sie wurden lüstern in der Wüste und versuchten Gott in der Einöde. (4. Mose 11.4-6) 15 Er aber gab ihnen ihre Bitte und sandte ihnen genug, bis ihnen davor ekelte. 16 Und sie empörten sich wider Mose im Lager, wider Aaron, den Heiligen des HERRN. (4. Mose 16.1) 17 Die Erde tat sich auf und verschlang Dathan und deckte zu die Rotte Abirams, 18 und Feuer ward unter ihrer Rotte angezündet, die Flamme verbrannte die Gottlosen. 19 Sie machten ein Kalb am Horeb und beteten an das gegossene Bild (2. Mose 32.1)
20 und verwandelten ihre Ehre in ein Gleichnis eines Ochsen, der Gras frißt. (Römer 1.23) 21 Sie vergaßen Gottes, ihres Heilands, der so große Dinge in Ägypten getan hatte, (5. Mose 32.18) 22 Wunder im Lande Hams und schreckliche Werke am Schilfmeer. 23 Und er sprach, er wolle sie vertilgen, wo nicht Mose, sein Auserwählter, in den Riß getreten wäre vor ihm, seinen Grimm abzuwenden, auf daß er sie nicht gar verderbte. (Hesekiel 13.5) 24 und sie verachteten das liebe Land, sie glaubten seinem Wort nicht (4. Mose 14.2-4)
25 und murrten in ihren Hütten; sie gehorchten der Stimme des HERRN nicht. 26 Und er hob auf seine Hand wider sie, daß er sie niederschlüge in der Wüste 27 und würfe ihren Samen unter die Heiden und zerstreute sie in die Länder. 28 Und sie hingen sich an den Baal-Peor und aßen von den Opfern der toten Götzen (4. Mose 25.3) 29 und erzürnten ihn mit ihrem Tun; da brach auch die Plage unter sie. 30 Da trat Pinehas herzu und schlichtete die Sache; da ward der Plage gesteuert. 31 Das ward ihm gerechnet zur Gerechtigkeit für und für ewiglich. (1. Mose 15.6) (4. Mose 25.12) 32 Und sie erzürnten ihn am Haderwasser, und Mose ging es übel um ihretwillen. (4. Mose 20.2) 33 Denn sie betrübten ihm sein Herz, daß ihm etliche Worte entfuhren. 34 Auch vertilgten sie die Völker nicht, wie sie doch der HERR geheißen hatte; (5. Mose 7.1-2) (5. Mose 12.2-3) (Richter 1.28)
35 sondern sie mengten sich unter die Heiden und lernten derselben Werke 36 und dienten ihren Götzen; die wurden ihnen zum Fallstrick. 37 Und sie opferten ihre Söhne und ihre Töchter den Teufeln (3. Mose 18.21) 38 und vergossen unschuldig Blut, das Blut ihrer Söhne und ihrer Töchter, die sie opferten den Götzen Kanaans, daß das Land mit Blutschulden befleckt ward; 39 und verunreinigten sich mit ihren Werken und wurden abgöttisch mit ihrem Tun. 40 Da ergrimmte der Zorn des HERRN über sein Volk, und er gewann einen Greuel an seinem Erbe
41 und gab sie in die Hände der Heiden, daß über sie herrschten, die ihnen gram waren. (Richter 2.14) 42 Und ihre Feinde ängsteten sie; und sie wurden gedemütigt unter ihre Hände. 43 Er errettete sie oftmals; aber sie erzürnten ihn mit ihrem Vornehmen und wurden wenig um ihrer Missetat willen. 44 Und er sah ihre Not an, da er ihre Klage hörte,
45 und gedachte an seinen Bund, den er mit ihnen gemacht hatte; und es reute ihn nach seiner großen Güte, 46 und er ließ sie zur Barmherzigkeit kommen vor allen, die sie gefangen hatten. 47 Hilf uns, HERR, unser Gott, und bringe uns zusammen aus den Heiden, daß wir danken deinem heiligen Namen und rühmen dein Lob. (5. Mose 30.3) (1. Chronik 16.34-36)
48 Gelobet sei der HERR, der Gott Israels, von Ewigkeit zu Ewigkeit, und alles Volk spreche: Amen, halleluja! (1. Chronik 16.34-36) (Psalm 41.14)

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.