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Psalm - Kapitel 106

Bußgebet im Blick auf Israels Geschichte

1 Halleluja! Danket dem HERRN; denn er ist freundlich, und seine Güte währet ewiglich. (Psalm 107.1) (Psalm 118.1) (Psalm 136.1) (1. Chronik 16.34-36) 2 Wer kann die großen Taten des HERRN ausreden und alle seine löblichen Werke preisen? 3 Wohl denen, die das Gebot halten und tun immerdar recht! 4 HERR, gedenke mein nach der Gnade, die du dem Volk verheißen hast; beweise uns deine Hilfe,
5 daß wir sehen mögen die Wohlfahrt deiner Auserwählten und uns freuen, daß es deinem Volk wohl geht, und uns rühmen mit deinem Erbteil. 6 Wir haben gesündigt samt unsern Vätern; wir haben mißgehandelt und sind gottlos gewesen. (Daniel 9.5)
7 Unsre Väter in Ägypten wollten deine Wunder nicht verstehen; sie gedachten nicht an deine große Güte und waren ungehorsam am Meer, am Schilfmeer. (2. Mose 14.11-12) 8 Er half ihnen aber um seines Namens willen, daß er seine Macht bewiese. 9 Und er schalt das Schilfmeer: da ward's trocken, und führte sie durch die Tiefen wie in einer Wüste 10 und half ihnen von der Hand des, der sie haßte, und erlöste sie von der Hand des Feindes; 11 und die Wasser ersäuften ihre Widersacher, daß nicht einer übrig blieb. 12 Da glaubten sie an seine Worte und sangen sein Lob. (2. Mose 15.1) 13 Aber sie vergaßen bald seiner Werke; sie warteten nicht auf seinen Rat.
14 Und sie wurden lüstern in der Wüste und versuchten Gott in der Einöde. (4. Mose 11.4-6) 15 Er aber gab ihnen ihre Bitte und sandte ihnen genug, bis ihnen davor ekelte. 16 Und sie empörten sich wider Mose im Lager, wider Aaron, den Heiligen des HERRN. (4. Mose 16.1) 17 Die Erde tat sich auf und verschlang Dathan und deckte zu die Rotte Abirams, 18 und Feuer ward unter ihrer Rotte angezündet, die Flamme verbrannte die Gottlosen. 19 Sie machten ein Kalb am Horeb und beteten an das gegossene Bild (2. Mose 32.1)
20 und verwandelten ihre Ehre in ein Gleichnis eines Ochsen, der Gras frißt. (Römer 1.23) 21 Sie vergaßen Gottes, ihres Heilands, der so große Dinge in Ägypten getan hatte, (5. Mose 32.18) 22 Wunder im Lande Hams und schreckliche Werke am Schilfmeer. 23 Und er sprach, er wolle sie vertilgen, wo nicht Mose, sein Auserwählter, in den Riß getreten wäre vor ihm, seinen Grimm abzuwenden, auf daß er sie nicht gar verderbte. (Hesekiel 13.5) 24 und sie verachteten das liebe Land, sie glaubten seinem Wort nicht (4. Mose 14.2-4)
25 und murrten in ihren Hütten; sie gehorchten der Stimme des HERRN nicht. 26 Und er hob auf seine Hand wider sie, daß er sie niederschlüge in der Wüste 27 und würfe ihren Samen unter die Heiden und zerstreute sie in die Länder. 28 Und sie hingen sich an den Baal-Peor und aßen von den Opfern der toten Götzen (4. Mose 25.3) 29 und erzürnten ihn mit ihrem Tun; da brach auch die Plage unter sie. 30 Da trat Pinehas herzu und schlichtete die Sache; da ward der Plage gesteuert. 31 Das ward ihm gerechnet zur Gerechtigkeit für und für ewiglich. (1. Mose 15.6) (4. Mose 25.12) 32 Und sie erzürnten ihn am Haderwasser, und Mose ging es übel um ihretwillen. (4. Mose 20.2) 33 Denn sie betrübten ihm sein Herz, daß ihm etliche Worte entfuhren. 34 Auch vertilgten sie die Völker nicht, wie sie doch der HERR geheißen hatte; (5. Mose 7.1-2) (5. Mose 12.2-3) (Richter 1.28)
35 sondern sie mengten sich unter die Heiden und lernten derselben Werke 36 und dienten ihren Götzen; die wurden ihnen zum Fallstrick. 37 Und sie opferten ihre Söhne und ihre Töchter den Teufeln (3. Mose 18.21) 38 und vergossen unschuldig Blut, das Blut ihrer Söhne und ihrer Töchter, die sie opferten den Götzen Kanaans, daß das Land mit Blutschulden befleckt ward; 39 und verunreinigten sich mit ihren Werken und wurden abgöttisch mit ihrem Tun. 40 Da ergrimmte der Zorn des HERRN über sein Volk, und er gewann einen Greuel an seinem Erbe
41 und gab sie in die Hände der Heiden, daß über sie herrschten, die ihnen gram waren. (Richter 2.14) 42 Und ihre Feinde ängsteten sie; und sie wurden gedemütigt unter ihre Hände. 43 Er errettete sie oftmals; aber sie erzürnten ihn mit ihrem Vornehmen und wurden wenig um ihrer Missetat willen. 44 Und er sah ihre Not an, da er ihre Klage hörte,
45 und gedachte an seinen Bund, den er mit ihnen gemacht hatte; und es reute ihn nach seiner großen Güte, 46 und er ließ sie zur Barmherzigkeit kommen vor allen, die sie gefangen hatten. 47 Hilf uns, HERR, unser Gott, und bringe uns zusammen aus den Heiden, daß wir danken deinem heiligen Namen und rühmen dein Lob. (5. Mose 30.3) (1. Chronik 16.34-36)
48 Gelobet sei der HERR, der Gott Israels, von Ewigkeit zu Ewigkeit, und alles Volk spreche: Amen, halleluja! (1. Chronik 16.34-36) (Psalm 41.14)

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)