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Psalm - Kapitel 105

Preis Gottes aus der Geschichte Israels

1 Danket dem HERRN und predigt seinen Namen; verkündigt sein Tun unter den Völkern! (1. Chronik 16.8) (Jesaja 12.4) 2 Singet von ihm und lobet ihn; redet von allen seinen Wundern! 3 Rühmet seinen heiligen Namen; es freue sich das Herz derer, die den HERRN suchen! 4 Fraget nach dem HERRN und nach seiner Macht, suchet sein Antlitz allewege! 5 Gedenket seiner Wunderwerke, die er getan hat, seiner Wunder und der Gerichte seines Mundes, 6 ihr, der Same Abrahams, seines Knechtes, ihr Kinder Jakobs, seine Auserwählten! 7 Er ist der HERR, unser Gott; er richtet in aller Welt.
8 Er gedenkt ewiglich an seinen Bund, des Wortes, das er verheißen hat auf tausend Geschlechter, 9 den er gemacht hat mit Abraham, und des Eides mit Isaak; 10 und stellte es Jakob zu einem Rechte und Israel zum ewigen Bunde 11 und sprach: "Dir will ich das Land Kanaan geben, das Los eures Erbes," (1. Mose 12.7) 12 da sie wenig und gering waren und Fremdlinge darin. 13 Und sie zogen von Volk zu Volk, von einem Königreich zum andern Volk.
14 Er ließ keinen Menschen ihnen Schaden tun und strafte Könige um ihretwillen. (4. Mose 23.7) 15 "Tastet meine Gesalbten nicht an und tut meinen Propheten kein Leid!" 16 Und er ließ Teuerung ins Land kommen und entzog allen Vorrat des Brots. (1. Mose 41.54)
17 Er sandte einen Mann vor ihnen hin; Joseph ward zum Knecht verkauft. (1. Mose 37.28) 18 Sie zwangen seine Füße in den Stock, sein Leib mußte in Eisen liegen, 19 bis daß sein Wort kam und die Rede des HERRN ihn durchläuterte. 20 Da sandte der König hin und ließ ihn losgeben; der HERR über Völker hieß ihn herauslassen. (1. Mose 41.14) 21 Er setzte ihn zum Herrn über sein Haus, zum Herrscher über alle seine Güter, 22 daß er seine Fürsten unterwiese nach seiner Weise und seine Ältesten Weisheit lehrte. 23 Und Israel zog nach Ägypten, und Jakob ward ein Fremdling im Lande Hams. (1. Mose 46.1) 24 Und er ließ sein Volk sehr wachsen und machte sie mächtiger denn ihre Feinde. (2. Mose 1.7) (2. Mose 1.12)
25 Er verkehrte jener Herz, daß sie seinem Volk gram wurden und dachten, seine Knechte mit List zu dämpfen. 26 Er sandte seinen Knecht Mose, Aaron, den er erwählt hatte. 27 Dieselben taten seine Zeichen unter ihnen und seine Wunder im Lande Hams. (2. Mose 3.1) 28 Er ließ Finsternis kommen und machte es finster; und sie waren nicht ungehorsam seinen Worten. 29 Er verwandelte ihre Wasser in Blut und tötete ihre Fische. 30 Ihr Land wimmelte Frösche heraus in den Kammern ihrer Könige. 31 Er sprach: da kam Ungeziefer, Stechmücken in all ihr Gebiet. 32 Er gab ihnen Hagel zum Regen, Feuerflammen in ihrem Lande 33 und schlug ihre Weinstöcke und Feigenbäume und zerbrach die Bäume in ihrem Gebiet. 34 Er sprach: da kamen Heuschrecken und Käfer ohne Zahl. 35 Und sie fraßen alles Gras in ihrem Lande und fraßen die Früchte auf ihrem Felde. 36 Er schlug alle Erstgeburt in Ägypten, alle Erstlinge ihrer Kraft. 37 Und er führte sie aus mit Silber und Gold; und war kein Gebrechlicher unter ihren Stämmen. (2. Mose 12.35) 38 Ägypten ward froh, daß sie auszogen; denn ihre Furcht war auf sie gefallen. 39 Er breitete eine Wolke aus zur Decke und ein Feuer, des Nachts zu leuchten. (2. Mose 13.21) 40 Sie baten: da ließ er Wachteln kommen; und er sättigte sie mit Himmelsbrot. (2. Mose 16.13-15) (Johannes 6.31) 41 Er öffnete den Felsen: da floß Wasser heraus, daß Bäche liefen in der dürren Wüste. (2. Mose 17.6) 42 Denn er gedachte an sein heiliges Wort, das er Abraham, seinem Knecht, hatte geredet. 43 Also führte er sein Volk in Freuden und seine Auserwählten in Wonne
44 und gab ihnen die Länder der Heiden, daß sie die Güter der Völker einnahmen, 45 auf daß sie halten sollten seine Rechte und sein Gesetze bewahren. Halleluja!

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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)