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Psalm - Kapitel 105

Preis Gottes aus der Geschichte Israels

1 Danket dem HERRN und predigt seinen Namen; verkündigt sein Tun unter den Völkern! (1. Chronik 16.8) (Jesaja 12.4) 2 Singet von ihm und lobet ihn; redet von allen seinen Wundern! 3 Rühmet seinen heiligen Namen; es freue sich das Herz derer, die den HERRN suchen! 4 Fraget nach dem HERRN und nach seiner Macht, suchet sein Antlitz allewege! 5 Gedenket seiner Wunderwerke, die er getan hat, seiner Wunder und der Gerichte seines Mundes, 6 ihr, der Same Abrahams, seines Knechtes, ihr Kinder Jakobs, seine Auserwählten! 7 Er ist der HERR, unser Gott; er richtet in aller Welt.
8 Er gedenkt ewiglich an seinen Bund, des Wortes, das er verheißen hat auf tausend Geschlechter, 9 den er gemacht hat mit Abraham, und des Eides mit Isaak; 10 und stellte es Jakob zu einem Rechte und Israel zum ewigen Bunde 11 und sprach: "Dir will ich das Land Kanaan geben, das Los eures Erbes," (1. Mose 12.7) 12 da sie wenig und gering waren und Fremdlinge darin. 13 Und sie zogen von Volk zu Volk, von einem Königreich zum andern Volk.
14 Er ließ keinen Menschen ihnen Schaden tun und strafte Könige um ihretwillen. (4. Mose 23.7) 15 "Tastet meine Gesalbten nicht an und tut meinen Propheten kein Leid!" 16 Und er ließ Teuerung ins Land kommen und entzog allen Vorrat des Brots. (1. Mose 41.54)
17 Er sandte einen Mann vor ihnen hin; Joseph ward zum Knecht verkauft. (1. Mose 37.28) 18 Sie zwangen seine Füße in den Stock, sein Leib mußte in Eisen liegen, 19 bis daß sein Wort kam und die Rede des HERRN ihn durchläuterte. 20 Da sandte der König hin und ließ ihn losgeben; der HERR über Völker hieß ihn herauslassen. (1. Mose 41.14) 21 Er setzte ihn zum Herrn über sein Haus, zum Herrscher über alle seine Güter, 22 daß er seine Fürsten unterwiese nach seiner Weise und seine Ältesten Weisheit lehrte. 23 Und Israel zog nach Ägypten, und Jakob ward ein Fremdling im Lande Hams. (1. Mose 46.1) 24 Und er ließ sein Volk sehr wachsen und machte sie mächtiger denn ihre Feinde. (2. Mose 1.7) (2. Mose 1.12)
25 Er verkehrte jener Herz, daß sie seinem Volk gram wurden und dachten, seine Knechte mit List zu dämpfen. 26 Er sandte seinen Knecht Mose, Aaron, den er erwählt hatte. 27 Dieselben taten seine Zeichen unter ihnen und seine Wunder im Lande Hams. (2. Mose 3.1) 28 Er ließ Finsternis kommen und machte es finster; und sie waren nicht ungehorsam seinen Worten. 29 Er verwandelte ihre Wasser in Blut und tötete ihre Fische. 30 Ihr Land wimmelte Frösche heraus in den Kammern ihrer Könige. 31 Er sprach: da kam Ungeziefer, Stechmücken in all ihr Gebiet. 32 Er gab ihnen Hagel zum Regen, Feuerflammen in ihrem Lande 33 und schlug ihre Weinstöcke und Feigenbäume und zerbrach die Bäume in ihrem Gebiet. 34 Er sprach: da kamen Heuschrecken und Käfer ohne Zahl. 35 Und sie fraßen alles Gras in ihrem Lande und fraßen die Früchte auf ihrem Felde. 36 Er schlug alle Erstgeburt in Ägypten, alle Erstlinge ihrer Kraft. 37 Und er führte sie aus mit Silber und Gold; und war kein Gebrechlicher unter ihren Stämmen. (2. Mose 12.35) 38 Ägypten ward froh, daß sie auszogen; denn ihre Furcht war auf sie gefallen. 39 Er breitete eine Wolke aus zur Decke und ein Feuer, des Nachts zu leuchten. (2. Mose 13.21) 40 Sie baten: da ließ er Wachteln kommen; und er sättigte sie mit Himmelsbrot. (2. Mose 16.13-15) (Johannes 6.31) 41 Er öffnete den Felsen: da floß Wasser heraus, daß Bäche liefen in der dürren Wüste. (2. Mose 17.6) 42 Denn er gedachte an sein heiliges Wort, das er Abraham, seinem Knecht, hatte geredet. 43 Also führte er sein Volk in Freuden und seine Auserwählten in Wonne
44 und gab ihnen die Länder der Heiden, daß sie die Güter der Völker einnahmen, 45 auf daß sie halten sollten seine Rechte und sein Gesetze bewahren. Halleluja!

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.