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Psalm - Kapitel 10

Klage und Zuversicht beim übermut der Gottlosen

1 HERR, warum trittst du so ferne, verbirgst dich zur Zeit der Not? (Psalm 44.25) 2 Weil der Gottlose Übermut treibt, muß der Elende leiden; sie hängen sich aneinander und erdenken böse Tücke. 3 Denn der Gottlose rühmt sich seines Mutwillens, und der Geizige sagt dem HERRN ab und lästert ihn. 4 Der Gottlose meint in seinem Stolz, er frage nicht darnach; in allen seinen Tücken hält er Gott für nichts. 5 Er fährt fort mit seinem Tun immerdar; deine Gerichte sind ferne von ihm; er handelt trotzig mit allen seinen Feinden. (Amos 6.3) 6 Er spricht in seinem Herzen: Ich werde nimmermehr darniederliegen; es wird für und für keine Not haben. (Psalm 73.4-8) 7 Sein Mund ist voll Fluchens, Falschheit und Trugs; seine Zunge richtet Mühe und Arbeit an. (Römer 3.14) 8 Er sitzt und lauert in den Dörfern; er erwürgt die Unschuldigen heimlich; seine Augen spähen nach dem Armen. 9 Er lauert im Verborgenen wie ein Löwe in der Höhle; er lauert, daß er den Elenden erhasche, und er hascht ihn, wenn er ihn in sein Netz zieht. (Psalm 17.12) 10 Er zerschlägt und drückt nieder und stößt zu Boden den Armen mit Gewalt. 11 Er spricht in seinem Herzen: Gott hat's vergessen; er hat sein Antlitz verborgen, er wird's nimmermehr sehen. (Psalm 94.7) 12 Stehe auf, HERR; Gott, erhebe deine Hand; vergiß der Elenden nicht!
13 Warum soll der Gottlose Gott lästern und in seinem Herzen sprechen: Du fragest nicht darnach? 14 Du siehest ja, denn du schauest das Elend und den Jammer; es steht in deinen Händen. Die Armen befehlens's dir; du bist der Waisen Helfer. (2. Mose 22.22) (Psalm 68.6) 15 Zerbrich den Arm des Gottlosen und suche heim das Böse, so wird man sein gottlos Wesen nimmer finden. (Psalm 37.10) (Psalm 37.36) 16 Der HERR ist König immer und ewiglich; die Heiden müssen aus seinem Land umkommen. (Psalm 99.1)
17 Das Verlangen der Elenden hörst du, HERR; ihr Herz ist gewiß, daß dein Ohr darauf merket, 18 daß du Recht schaffest dem Waisen und Armen, daß der Mensch nicht mehr trotze auf Erden.

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5. Mose - Kapitel 19

Die Zufluchtsstädte

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu besitzen gibt. (5. Mose 4.41-43) 3 Bereite dir den Weg dahin und teile das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, in drei Teile, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben. 5 Wenn Zb. jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und er ergreift mit seiner Hand die Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt von dem Stiel und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt, so soll er in eine dieser Städte fliehen, daß er am Leben bleibe; 6 damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ihn ergreife, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlage, obschon er des Todes nicht schuldig ist, weil er zuvor keinen Haß gegen ihn gehabt hat. 7 Darum gebiete ich dir also: Du sollst dir drei Städte aussondern. 8 Und wenn der HERR, dein Gott, deine Landmarken erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen, und dir alles Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat, 9 wenn du nämlich beobachten und tun wirst, was ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang, so sollst du dir noch drei andere Städte zu diesen drei hinzufügen, 10 daß nicht mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, unschuldiges Blut vergossen werde und Blut auf dich komme. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten haßt und ihm auflauert und sich über ihn hermacht und ihn totschlägt und in eine dieser Städte flieht, 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen, sondern du sollst das unschuldige Blut von Israel tun; so wird es dir wohl gehen.

Grenzverrückung. Falsche Zeugen. Bestrafung des Bösen

14 Du sollst deines Nächsten Markstein nicht verrücken, welchen die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest im Lande, das dir der HERR, dein Gott, zum Besitz gegeben hat. (5. Mose 27.17) 15 Ein einzelner Zeuge soll nicht auftreten wider jemand, wegen irgend einer Missetat, oder wegen irgend einer Sünde, womit man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn aber ein falscher Zeuge wider jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu zeihen, 17 so sollen die Männer, die Streit miteinander haben, vor den HERRN, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit im Amt sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen es wohl erforschen. Stellt es sich heraus, daß der Zeuge ein falscher Zeuge ist und wider seinen Bruder ein falsches Zeugnis abgelegt hat, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten, 20 daß es die Übrigen hören, sich fürchten und nicht mehr solch böse Taten unter dir verüben. 21 Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)