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Psalm - Kapitel 1

Der Weg des Frommen - der Weg des Gottlosen

1 Wohl dem, der nicht wandelt im Rat der Gottlosen noch tritt auf den Weg der Sünder noch sitzt, da die Spötter sitzen, (Psalm 26.4) (Psalm 119.1) (Jeremia 15.17) (Sprüche 4.14) 2 sondern hat Lust zum Gesetz des HERRN und redet von seinem Gesetz Tag und Nacht! (5. Mose 6.7) (Josua 1.8) (Psalm 119.35) (Psalm 119.47) (Psalm 119.70) (Psalm 119.97) 3 Der ist wie ein Baum, gepflanzt an den Wasserbächen, der seine Frucht bringt zu seiner Zeit, und seine Blätter verwelken nicht; und was er macht, das gerät wohl. (Psalm 92.13-16) (Jeremia 17.8)
4 Aber so sind die Gottlosen nicht, sondern wie Spreu, die der Wind verstreut. (Hiob 21.18) (Psalm 35.5) (Hosea 13.3)
5 Darum bleiben die Gottlosen nicht im Gericht noch die Sünder in der Gemeinde der Gerechten. 6 Denn der HERR kennt den Weg der Gerechten; aber der Gottlosen Weg vergeht. (Hiob 23.10) (Psalm 37.18) (2. Timotheus 2.19)

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4. Mose - Kapitel 36

1 Die Familienoberhäupter der Nachkommen von Gilead Ben-Machir, dem Enkel Manasses aus der Josefsippe, kamen zu Mose und den Oberhäuptern des Volkes 2 und sagten: "Jahwe hat dir, unserem Herrn, befohlen, das Land durchs Los unter die Israeliten aufzuteilen. Er hat dir auch befohlen, den Erbbesitz unseres Verwandten Zelofhad seinen Töchtern zu geben. (4. Mose 26.55) (4. Mose 27.6-7) 3 Wenn sie aber nun einen Mann aus einem der anderen Stämme Israels heiraten, dann wird ihr Land dem Erbbesitz unserer Vorfahren entzogen und in den Besitz des Stammes kommen, zu dem sie dann gehören. 4 Und wenn dann das Jubeljahr für Israel kommt, wird ihr Erbbesitz endgültig in den Besitz des Stammes übergehen, in den sie eingeheiratet haben, und ihr Besitz wird dem Erbbesitz unserer Vorfahren entzogen." (3. Mose 25.10-13) 5 Da befahl Mose nach Anweisung Jahwes den Israeliten: "Die Männer vom Stamm der Söhne Josefs haben Recht. 6 Folgendes hat Jahwe bestimmt: Die Töchter Zelofhads dürfen den heiraten, der ihnen gefällt. Doch es muss ein Mann sein, der zu einer der Sippen ihres Stammes gehört, 7 damit kein Grundbesitz von einem Stamm zum anderen übergeht. Jeder Israelit soll mit dem Erbbesitz seines väterlichen Stammes verbunden bleiben. 8 Und jede Tochter, die in einem der Stämme Israels zu Erbbesitz kommt, soll einen Mann aus den Sippen ihres väterlichen Stammes heiraten, damit jeder Israelit den Erbbesitz seiner Vorfahren behält. 9 Es darf kein Erbbesitz von einem Stamm auf den anderen übergehen. Jeder Stamm der Israeliten soll mit seinem Erbbesitz verbunden bleiben." 10 Die Töchter Zelofhads machten es so, wie Jahwe es Mose gesagt hatte. 11 Machla, Tirza, Hogla, Milka und Noa heirateten ihre Vettern, (4. Mose 26.33) 12 Männer aus den Sippen der Nachkommen des Josefsohns Manasse. So blieb ihr Erbbesitz bei den Sippen ihres väterlichen Stammes. 13 Das sind die Gebote und Rechte, die Jahwe den Israeliten durch Mose im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho gegeben hat.