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Prediger - Kapitel 7

Von der wahren Weisheit

1 Ein guter Ruf ist besser denn gute Salbe, und der Tag des Todes denn der Tag der Geburt. (Sprüche 22.1) 2 Es ist besser in das Klagehaus gehen, denn in ein Trinkhaus; in jenem ist das Ende aller Menschen, und der Lebendige nimmt's zu Herzen. 3 Es ist Trauern besser als Lachen; denn durch Trauern wird das Herz gebessert. 4 Das Herz der Weisen ist im Klagehause, und das Herz der Narren im Hause der Freude. 5 Es ist besser hören das Schelten der Weisen, denn hören den Gesang der Narren.
6 Denn das Lachen der Narren ist wie das Krachen der Dornen unter den Töpfen; und das ist auch eitel. 7 Ein Widerspenstiger macht einen Weisen unwillig und verderbt ein mildtätiges Herz.
8 Das Ende eines Dinges ist besser denn sein Anfang. Ein geduldiger Geist ist besser denn ein hoher Geist. 9 Sei nicht schnellen Gemütes zu zürnen; denn Zorn ruht im Herzen eines Narren. (Jakobus 1.19) 10 Sprich nicht: Was ist's, daß die vorigen Tage besser waren als diese? denn du fragst solches nicht weislich. 11 Weisheit ist gut mit einem Erbgut und hilft, daß sich einer der Sonne freuen kann.
12 Denn die Weisheit beschirmt, so beschirmt Geld auch; aber die Weisheit gibt das Leben dem, der sie hat. (Sprüche 3.2) 13 Siehe an die Werke Gottes; denn wer kann das schlicht gerade machen, was er krümmt?
14 Am guten Tage sei guter Dinge, und den bösen Tag nimm auch für gut; denn diesen schafft Gott neben jenem, daß der Mensch nicht wissen soll, was künftig ist. 15 Allerlei habe ich gesehen in den Tagen meiner Eitelkeit. Da ist ein Gerechter, und geht unter mit seiner Gerechtigkeit; und ein Gottloser, der lange lebt in seiner Bosheit. (Psalm 73.12-13) (Prediger 8.14)
16 Sei nicht allzu gerecht und nicht allzu weise, daß du dich nicht verderbest. 17 Sei nicht allzu gottlos und narre nicht, daß du nicht sterbest zur Unzeit. 18 Es ist gut, daß du dies fassest und jenes auch nicht aus deiner Hand lässest; denn wer Gott fürchtet, der entgeht dem allem. 19 Die Weisheit stärkt den Weisen mehr denn zehn Gewaltige, die in der Stadt sind.
20 Denn es ist kein Mensch so gerecht auf Erden, daß er Gutes tue und nicht sündige. (Psalm 14.3) 21 Gib auch nicht acht auf alles, was man sagt, daß du nicht hören müssest deinen Knecht dir fluchen. 22 Denn dein Herz weiß, daß du andern oftmals geflucht hast. 23 Solches alles habe ich versucht mit Weisheit. Ich gedachte, ich will weise sein; sie blieb aber ferne von mir. 24 Alles, was da ist, das ist ferne und sehr tief; wer will's finden? 25 Ich kehrte mein Herz, zu erfahren und erforschen und zu suchen Weisheit und Kunst, zu erfahren der Gottlosen Torheit und Irrtum der Tollen,
26 und fand, daß bitterer sei denn der Tod ein solches Weib, dessen Herz Netz und Strick ist und deren Hände Bande sind. Wer Gott gefällt, der wird ihr entrinnen; aber der Sünder wird durch sie gefangen. (Sprüche 2.16) 27 Schau, das habe ich gefunden, spricht der Prediger, eins nach dem andern, daß ich Erkenntnis fände. 28 Und meine Seele sucht noch und hat's nicht gefunden: unter tausend habe ich einen Mann gefunden; aber ein Weib habe ich unter den allen nicht gefunden. 29 Allein schaue das: ich habe gefunden, daß Gott den Menschen hat aufrichtig gemacht; aber sie suchen viele Künste. (Sprüche 2.7)

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.