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Obadja - Kapitel 1

Gottes Strafgericht über die Edomiter

1 Dies ist das Gesicht Obadjas. So spricht der Herr, HERR von Edom: Wir haben vom HERRN gehört, daß eine Botschaft unter die Heiden gesandt sei: Wohlauf, und laßt uns wider sie streiten. 2 Siehe, ich habe dich gering gemacht unter den Heiden und sehr verachtet. 3 Der Hochmut deines Herzens hat dich betrogen, weil du in der Felsen Klüften wohnst, in deinen hohen Schlössern, und sprichst in deinem Herzen: Wer will mich zu Boden stoßen? (4. Mose 24.21) 4 Wenn du gleich in die Höhe führest wie ein Adler und machtest dein Nest zwischen den Sternen, dennoch will ich dich von dort herunterstürzen, spricht der HERR. 5 Wenn Diebe oder Räuber zu Nacht über dich kommen werden, wie sollst du so zunichte werden! Ja, sie sollen genug stehlen; und wenn die Weinleser über dich kommen, so sollen sie dir kein Nachlesen übriglassen.
6 Wie sollen sie dann Esau ausforschen und seine Schätze suchen! 7 Alle deine eigenen Bundesgenossen werden dich zum Lande hinausstoßen; die Leute, auf die du deinen Trost setztest, werden dich betrügen und überwältigen; die dein Brot essen, werden dich verraten, ehe du es merken wirst. 8 Was gilt's? spricht der HERR, ich will zur selben Zeit die Weisen zu Edom zunichte machen und die Klugheit auf dem Gebirge Esau.
9 Und deine Starken zu Theman sollen zagen, auf daß alle auf dem Gebirge Esau ausgerottet werden durch Morden. 10 Um des Frevels willen, an deinem Bruder Jakob begangen, sollst du zu Schanden werden und ewiglich ausgerottet sein. (Joel 4.19)
11 Zu der Zeit, da du wider ihn standest, da die Fremden sein Heer gefangen wegführten und Ausländer zu seinen Toren einzogen und über Jerusalem das Los warfen, da warst du gleich wie deren einer. 12 Du sollst nicht mehr so deine Lust sehen an deinem Bruder zur Zeit seines Elends und sollst dich nicht freuen über die Kinder Juda zur Zeit ihres Jammers und sollst mit deinem Maul nicht so stolz reden zur Zeit Ihrer Angst; (Psalm 137.7) 13 du sollst nicht zum Tor meines Volkes einziehen zur Zeit ihres Jammers; du sollst nicht deine Lust sehen an ihrem Unglück zur Zeit ihres Jammers; du sollst nicht nach seinem Gut greifen zur Zeit seines Jammers; 14 du sollst nicht stehen an den Wegscheiden, seine Entronnenen zu morden; du sollst seine übrigen nicht verraten zur Zeit der Angst.

Die Rettung Israels

15 Denn der Tag des HERRN ist nahe über alle Heiden. Wie du getan hast, soll dir wieder geschehen; und wie du verdient hast, so soll dir's wieder auf deinen Kopf kommen. (Jeremia 50.15) (Jeremia 50.29) (Joel 1.15)
16 Denn wie ihr auf meinem heiligen Berge getrunken habt, so sollen alle Heiden täglich trinken; ja, sie sollen's aussaufen und verschlingen und sollen sein, als wären sie nie gewesen. (Jeremia 25.15) 17 Aber auf dem Berge Zion wird eine Errettung sein, und er soll heilig sein, und das Haus Jakob soll seine Besitzer besitzen. (Joel 3.5) (Joel 4.17)
18 Und das Haus Jakob soll ein Feuer werden und das Haus Joseph eine Flamme, aber das Haus Esau Stroh; das werden sie anzünden und verzehren, daß dem Hause Esau nichts übrigbleibe; denn der HERR hat's geredet. (Sacharja 12.6) 19 Und die gegen Mittag werden das Gebirge Esau, und die in den Gründen werden die Philister besitzen; ja sie werden das Feld Ephraims und das Feld Samarias besitzen, und Benjamin das Gebirge Gilead. 20 Und die Vertriebenen dieses Heeres der Kinder Israel, so unter den Kanaanitern bis gen Zarpath sind, und die Vertriebenen der Stadt Jerusalem, die zu Sepharad sind, werden die Städte gegen Mittag besitzen. 21 Und es werden Heilande heraufkommen auf den Berg Zion, das Gebirge Esau zu richten; und das Königreich wird des HERRN sein.

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4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.