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Nehemia - Kapitel 9

Bußgebet des Volkes

1 Am vierundzwanzigsten Tage dieses Monats kamen die Kinder Israel zusammen mit Fasten und Säcken und Erde auf ihnen 2 und sonderten den Samen Israels ab von allen fremden Kindern und traten hin und bekannten ihre Sünden und ihrer Väter Missetaten. 3 Und standen auf an ihrer Stätte, und man las im Gesetzbuch des HERRN, ihres Gottes, ein Viertel des Tages; und ein Viertel bekannten sie und beteten an den HERRN, ihren Gott. 4 Und auf dem hohen Platz für die Leviten standen auf Jesua, Bani, Kadmiel, Sebanja, Bunni, Serebja, Bani und Chenani und schrieen laut zu dem HERRN, ihrem Gott. 5 Und die Leviten Jesua, Kadmiel, Bani, Hasabneja, Serebja, Hodia, Sebanja, Pethahja sprachen: Auf! Lobet den HERRN, euren Gott, von Ewigkeit zu Ewigkeit, und man lobe den Namen deiner Herrlichkeit, der erhaben ist über allen Preis und Ruhm. 6 HERR, du bist's allein, du hast gemacht den Himmel und aller Himmel Himmel mit allem ihrem Heer, die Erde und alles, was darauf ist, die Meere und alles, was darin ist; du machst alles lebendig, und das himmlische Heer betet dich an.
7 Du bist der HERR, Gott, der du Abram erwählt hast und ihn von Ur in Chaldäa ausgeführt und Abraham genannt (1. Mose 11.31) (1. Mose 17.5) 8 und sein Herz treu vor dir gefunden und einen Bund mit ihm gemacht, seinem Samen zu geben das Land der Kanaaniter, Hethiter, Amoriter, Pheresiter, Jebusiter und Girgasiter; und hast dein Wort gehalten, denn du bist gerecht. (1. Mose 15.18-21) 9 Und du hast angesehen das Elend unsrer Väter in Ägypten und ihr Schreien erhört am Schilfmeer (2. Mose 3.7) 10 und Zeichen und Wunder getan an Pharao und allen seinen Knechten und an allem Volk seines Landes, denn du erkanntest, daß sie stolz wider sie waren, und hast dir einen Namen gemacht, wie er jetzt ist. 11 Und hast das Meer vor ihnen zerrissen, daß sie mitten im Meer trocken hindurchgingen, und ihre Verfolger in die Tiefe geworfen wie Steine in mächtige Wasser (2. Mose 14.21) (2. Mose 15.5) (2. Mose 15.10) 12 und sie geführt des Tages in einer Wolkensäule und des Nachts in einer Feuersäule, ihnen zu leuchten auf dem Weg, den sie zogen. (2. Mose 13.21) 13 Und bist herabgestiegen auf den Berg Sinai und hast mit ihnen vom Himmel geredet und gegeben ein wahrhaftiges Recht und ein rechtes Gesetz und gute Gebote und Sitten (2. Mose 19.18) (2. Mose 20.1) 14 und deinen heiligen Sabbat ihnen kundgetan und Gebote, Sitten und Gesetz ihnen geboten durch deinen Knecht Mose, 15 und hast ihnen Brot vom Himmel gegeben, da sie hungerte, und Wasser aus dem Felsen lassen gehen, da sie dürstete, und mit ihnen geredet, sie sollten hineingehen und das Land einnehmen, darüber du deine Hand hobst, es ihnen zu geben. (2. Mose 16.4) (2. Mose 16.14) (2. Mose 17.6) 16 Aber unsre Väter wurden stolz und halsstarrig, daß sie deinen Geboten nicht gehorchten, (2. Mose 32.9)
17 und weigerten sich zu hören und gedachten auch nicht an deine Wunder, die du an ihnen tatest; sondern sie wurden halsstarrig und warfen ihr Haupt auf, daß sie sich zurückwendeten zu Dienstbarkeit in ihrer Ungeduld. Aber du, mein Gott, vergabst und warst gnädig, barmherzig, geduldig und von großer Barmherzigkeit und verließest sie nicht. (2. Mose 34.6) (4. Mose 14.4) 18 Und ob sie wohl ein gegossenes Kalb machten und sprachen: Das ist dein Gott, der dich aus Ägyptenland geführt hat! und taten große Lästerungen: (2. Mose 32.4) 19 doch verließest du sie nicht in der Wüste nach deiner großen Barmherzigkeit, und die Wolkensäule wich nicht von ihnen des Tages, sie zu führen auf dem Wege, noch die Feuersäule des Nachts, ihnen zu leuchten auf dem Wege, den sie zogen. 20 Und du gabst ihnen einen guten Geist, sie zu unterweisen; und dein Man wandtest du nicht von ihrem Munde, und gabst ihnen Wasser, da sie dürstete. (4. Mose 11.25) 21 Vierzig Jahre versorgtest du sie in der Wüste, daß ihnen nichts mangelte. Ihre Kleider veralteten nicht und ihre Füße zerschwollen nicht. (5. Mose 8.4) 22 Und gabst ihnen Königreiche und Völker und teiltest sie hierher und daher, daß sie einnahmen das Land Sihons, des Königs zu Hesbon, und das Land Ogs, des Königs von Basan. (4. Mose 21.24) (4. Mose 21.35) 23 Und vermehrtest ihre Kinder wie die Sterne am Himmel und brachtest sie in das Land, das du ihren Vätern verheißen hattest, daß sie einziehen und es einnehmen sollten. 24 Und die Kinder zogen hinein und nahmen das Land ein; und du demütigtest vor ihnen die Einwohner des Landes, die Kanaaniter, und gabst sie in ihre Hände, ihre Könige und die Völker im Lande, daß sie mit ihnen täten nach ihrem Willen. (Josua 12.1) 25 Und sie gewannen feste Städte und ein fettes Land und nahmen Häuser ein voll allerlei Güter, ausgehauene Brunnen, Weinberge, Ölgärten und Bäume, davon man ißt, die Menge, und sie aßen und wurden satt und fett und lebten in Wonne durch deine große Güte. (5. Mose 6.10-11) (5. Mose 32.15) 26 Aber sie wurden ungehorsam und widerstrebten dir und warfen dein Gesetz hinter sich zurück und erwürgten deine Propheten, die ihnen zeugten, daß sie sollten sich zu dir bekehren, und taten große Lästerungen.
27 Darum gabst du sie in die Hand ihrer Feinde, die sie ängsteten. Und zur Zeit ihrer Angst schrieen sie zu dir; und du erhörtest sie vom Himmel, und durch deine große Barmherzigkeit gabst du ihnen Heilande, die ihnen halfen aus ihrer Feinde Hand. (Richter 3.9) (Richter 3.15) 28 Wenn sie aber zur Ruhe kamen, taten sie wieder übel vor dir. So verließest du sie in ihrer Feinde Hand, daß sie über sie herrschten. So schrieen sie dann wieder zu dir; und du erhörtest sie vom Himmel und errettetest sie nach deiner großen Barmherzigkeit vielmal. (Richter 2.18-21) 29 Und du ließest ihnen bezeugen, daß sie sich bekehren sollten zu deinem Gesetz. Aber sie waren stolz und gehorchten deinen Geboten nicht und sündigten an deinen Rechten (durch welche ein Mensch lebt, so er sie tut) und kehrten dir den Rücken zu und wurden halsstarrig und gehorchten nicht. (3. Mose 18.5) 30 Und du verzogst viele Jahre über ihnen und ließest ihnen bezeugen durch deinen Geist in deinen Propheten; aber sie nahmen es nicht zu Ohren. Darum hast du sie gegeben in die Hand der Völker in den Ländern. (Jeremia 7.25-26) (Jeremia 44.4-6) 31 Aber nach deiner großen Barmherzigkeit hast du es nicht gar aus mit ihnen gemacht noch sie verlassen; denn du bist ein gnädiger und barmherziger Gott. (Klagelieder 3.22) 32 Nun, unser Gott, du großer Gott, mächtig und schrecklich, der du hältst Bund und Barmherzigkeit, achte nicht gering alle die Mühsal, die uns getroffen hat, unsre Könige, Fürsten, Priester, Propheten, Väter und dein ganzes Volk von der Zeit an der Könige von Assyrien bis auf diesen Tag. (Nehemia 1.5)
33 Du bist gerecht in allem, was du über uns gebracht hast; denn du hast recht getan, wir aber sind gottlos gewesen. (Esra 9.15) (Daniel 9.5) (Daniel 9.7) 34 Und unsre Könige, Fürsten, Priester und Väter haben nicht nach deinem Gesetz getan und auch nicht achtgehabt auf deine Gebote und Zeugnisse, die du hast ihnen lassen bezeugen. 35 Und sie haben dir nicht gedient in ihrem Königreich und in deinen großen Gütern, die du ihnen gabst, und in dem weiten und fetten Lande, das du ihnen dargegeben hast, und haben sich nicht bekehrt von ihrem bösen Wesen. 36 Siehe, wir sind heutigestages Knechte, und in dem Lande, das du unsern Vätern gegeben hast, zu essen seine Früchte und Güter, siehe, da sind wir Knechte. 37 Und sein Ertrag mehrt sich den Königen, die du über uns gesetzt hast um unsrer Sünden willen; und sie herrschen über unsre Leiber und unser Vieh nach ihrem Willen, und wir sind in großer Not.

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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.