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Nehemia - Kapitel 8

Vorlesung des Gesetzes durch Esra

1 Da nun herzukam der siebente Monat und die Kinder Israel in ihren Städten waren, versammelte sich das ganze Volk wie ein Mann auf die breite Gasse vor dem Wassertor und sprachen zu Esra, dem Schriftgelehrten, daß er das Buch des Gesetzes Mose's holte, das der HERR Israel geboten hat. (Esra 7.6) 2 Und Esra, der Priester, brachte das Gesetz vor die Gemeinde, Männer und Weiber und alle, die es vernehmen konnten, am ersten Tage des siebenten Monats (5. Mose 31.10-13) 3 und las daraus auf der breiten Gasse, die vor dem Wassertor ist, vom lichten Morgen an bis auf den Mittag, vor Mann und Weib und wer's vernehmen konnte. Und des ganzen Volkes Ohren waren zu dem Gesetz gekehrt. 4 Und Esra, der Schriftgelehrte, stand auf einem hölzernen, hohen Stuhl, den sie gemacht hatten, zu predigen, und standen neben ihm Matthithja, Sema, Anaja, Uria, Hilkia und Maaseja, zu seiner Rechten, aber zu seiner Linken Pedaja, Misael, Malchia, Hasum, Hasbaddana, Sacharja und Mesullam. 5 Und Esra tat das Buch auf vor dem ganzen Volk, denn er ragte über alles Volk; und da er's auftat, stand alles Volk.
6 Und Esra lobte den HERRN, den großen Gott. Und alles Volk antwortete: Amen, Amen! mit ihren Händen empor und neigten sich und beteten den HERRN an mit dem Antlitz zur Erde. 7 Und Jesua, Bani, Serebja, Jamin, Akkub, Sabthai, Hodia, Maaseja, Kelita, Asarja, Josabad, Hanan, Pelaja und die Leviten machten, daß das Volk aufs Gesetz merkte; und das Volk stand auf seiner Stätte. 8 Und sie lasen im Gesetzbuch Gottes klar und verständlich, daß man verstand, was gelesen ward. 9 Und Nehemia, der da ist der Landpfleger, und Esra, der Priester, der Schriftgelehrte, und die Leviten, die alles Volk aufmerken machten sprachen zum Volk: Dieser Tag ist heilig dem HERRN, eurem Gott; darum seid nicht traurig und weint nicht! Denn alles Volk weinte, da sie die Worte des Gesetzes hörten. (Nehemia 5.14)
10 Darum sprach er zu ihnen: Geht hin und eßt das Fette und trinkt das Süße und sendet denen auch Teile, die nichts für sich bereitet haben; denn dieser Tag ist heilig unserm HERRN. Und bekümmert euch nicht; denn die Freude am HERRN ist eure Stärke. 11 Und die Leviten stillten alles Volk und sprachen: Seid still, denn der Tag ist heilig; bekümmert euch nicht! 12 Und alles Volk ging hin, daß es äße, tränke und Teile sendete und eine große Freude machte; denn sie hatten die Worte verstanden, die man hatte kundgetan.

Feier des Laubhüttenfestes

13 Und des andern Tages versammelten sich die Obersten der Vaterhäuser unter dem ganzen Volk und die Priester und Leviten zu Esra, dem Schriftgelehrten, daß er sie in den Worten des Gesetzes unterrichtete.
14 Und sie fanden geschrieben im Gesetz, das der HERR durch Mose geboten hatte, daß die Kinder Israel in Laubhütten wohnen sollten am Fest im siebenten Monat (3. Mose 23.42) 15 und sollten's lassen laut werden und ausrufen in allen ihren Städten und zu Jerusalem und sagen: Geht hinaus auf die Berge und holt Ölzweige, Myrtenzweige, Palmenzweige und Zweige von dichten Bäumen, daß man Laubhütten mache, wie es geschrieben steht. 16 Und das Volk ging hinaus und holten und machten sich Laubhütten, ein jeglicher auf seinem Dach und in ihren Höfen und in den Höfen am Hause Gottes und auf der breiten Gasse am Wassertor und auf der breiten Gasse am Tor Ephraim. (Nehemia 8.1)
17 Und die ganze Gemeinde derer, die aus der Gefangenschaft waren wiedergekommen, machten Laubhütten und wohnten darin. Denn die Kinder Israel hatten seit der Zeit Josuas, des Sohnes Nuns, bis auf diesen Tag nicht also getan; und es war eine große Freude. 18 Und ward im Gesetzbuch Gottes gelesen alle Tage, vom ersten Tag an bis auf den letzten; und sie hielten das Fest sieben Tage und am achten Tage die Versammlung, wie sich's gebührt.

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4. Mose - Kapitel 5

Entfernung der Unreinen aus dem Lager

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Gebiete den Kindern Israel, 2 daß sie aus dem Lager alle Aussätzigen wegschicken, und alle, die Eiterflüsse haben, und die an einem Toten unrein geworden sind. (3. Mose 13.46) (3. Mose 15.2) 3 Männer und Weiber sollt ihr vor das Lager hinausschicken, daß sie ihr Lager nicht verunreinigen, weil ich unter ihnen wohne. (4. Mose 12.14) (4. Mose 35.34) 4 Und die Kinder Israel taten also und schickten sie vor das Lager hinaus; wie der HERR zu Mose gesagt hatte, also taten die Kinder Israel.

Bußgeld für Veruntreuung

5 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage den Kindern Israel: 6 Wenn ein Mann oder ein Weib irgend eine menschliche Sünde tut und sich damit am HERRN vergeht und die betreffende Seele eine Schuld auf sich lädt; 7 so sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld in ihrem vollen Betrag wiedererstatten, und den fünften Teil dazufügen und es dem geben, dem sie es schuldig sind. 8 Ist aber kein nächster Blutsverwandter da, dem man die Schuld erstatten kann, so fällt die dem HERRN zu erstattende Schuld dem Priester zu, außer dem Widder der Versühnung, mit dem ihm Sühne erwirkt wird. 9 Desgleichen soll alles Hebopfer von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester bringen, ihm gehören; (4. Mose 18.8) 10 und was jemand heiligt, das soll ihm gehören; gibt jemand dem Priester etwas, so gehört es ihm.

Das Gesetz des Eifersuchtsopfers

11 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 12 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemandes Weib sich verginge und ihm untreu würde, und jemand sie beschliefe, 13 und es bliebe vor den Augen ihres Mannes verborgen und versteckt, daß sie unrein geworden, und es wäre kein Zeuge vorhanden wider sie, sie wäre auch nicht ertappt worden; 14 und es käme über ihn ein Geist der Eifersucht, daß er um sein Weib eiferte, weil sie unrein geworden ist (oder wenn der Eifersuchtsgeist über ihn käme, daß er um sein Weib eiferte, ob sie schon nicht unrein geworden ist) 15 so soll der Mann sein Weib zum Priester führen und um ihretwillen ein Opfer für sie bringen, ein Zehntel Epha Gerstenmehl; er soll aber kein Öl darauf gießen, noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Eiferopfer und ein Gedächtnisopfer, das die Schuld ins Gedächtnis ruft. 16 Und der Priester soll sie herzuführen und vor den HERRN stellen. 17 Und der Priester soll heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Geschirr und Staub vom Boden der Wohnung in das Wasser tun, (2. Mose 30.18) 18 und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haar auflösen und das Gedächtnisopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hände legen. Und der Priester soll in seiner Hand das bittere, fluchbringende Wasser haben; 19 und er soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: «Hat dich kein Mann beschlafen und hast du dich nicht vergangen und neben deinem Mann verunreinigt, so sollst du von diesem bitteren fluchbringenden Wasser unbeschädigt bleiben; 20 bist du aber von deinem Mann abgewichen, und hast dich verunreinigt, indem dich jemand beschlafen hat außer deinem Mann; 21 so soll der Priester in seinem Beschwörungsfluch zu dem Weibe sagen setze dich der HERR zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch anschwellen lasse! 22 So gehe nun dieses fluchbringende Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch anschwelle und deine Hüfte schwinde!» Und das Weib soll sagen: Amen, Amen! 23 Dann soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen. 24 Und er soll dem Weibe von dem bittern, fluchbringenden Wasser zu trinken geben, daß das fluchbringende Wasser in sie eindringe und ihr bitter sei. 25 Darnach soll der Priester das Eiferopfer von ihrer Hand nehmen und zum Speisopfer weben vor dem HERRN und es zum Altar bringen. 26 Und er soll eine Handvoll von dem Speisopfer nehmen, zum Gedächtnis, und es auf dem Altar verbrennen und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben. 27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat, so wird, wenn sie unrein geworden ist und sich an ihrem Mann vergangen hat, das fluchbringende Wasser in sie eindringen und sie vergiften, so daß ihr Bauch anschwellen und ihre Hüfte schwinden wird, und das Weib wird unter ihrem Volk ein Fluch sein. 28 Ist aber das Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird sie unbeschädigt bleiben, daß sie Samen empfangen kann. 29 Das ist das Eifergesetz: Wenn ein Weib neben ihrem Manne ausschweift und unrein wird, 30 oder wenn der Geist der Eifersucht über einen Mann kommt, daß er um sein Weib eifert, so soll er sie vor den HERRN stellen, daß der Priester gänzlich mit ihr verfahre nach diesem Gesetz. 31 Dann ist der Mann unschuldig; das Weib aber hat ihre Schuld zu tragen.