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Nehemia - Kapitel 7

Sicherung der Stadt

1 Da wir nun die Mauer gebaut hatten, hängte ich die Türen ein und wurden bestellt die Torhüter, Sänger und Leviten. 2 Und ich gebot meinem Bruder Hanani und Hananja, dem Burgvogt zu Jerusalem (denn er war ein treuer Mann und gottesfürchtig vor vielen andern), 3 und sprach zu Ihnen: Man soll die Tore Jerusalem nicht auftun, bis daß die Sonne heiß wird; und wenn man noch auf der Hut steht, soll man die Türen zuschlagen und verriegeln. Und es wurden Hüter bestellt aus den Bürgern Jerusalems, ein jeglicher auf seine Hut seinem Hause gegenüber.

Verzeichnis der aus Babel Zurückgekehrten

4 Die Stadt aber war weit von Raum und groß, aber wenig Volk darin, und die Häuser wurden nicht gebaut.
5 Und mein Gott gab mir ins Herz, daß ich versammelte die Ratsherren und die Obersten und das Volk, sie zu verzeichnen. Und ich fand das Geschlechtsregister derer, die vorhin heraufgekommen waren, und fand darin geschrieben:
6 Dies sind die Kinder der Landschaft, die heraufgekommen sind aus der Gefangenschaft, die Nebukadnezar, der König zu Babel, hatte weggeführt, und die wieder gen Jerusalem und nach Juda kamen, ein jeglicher in seine Stadt, (Esra 2.1)
7 und sind gekommen mit Serubabel, Jesua, Nehemia, Asarja, Raamja, Nahamani, Mardochai, Bilsan, Mispereth, Bigevai, Nehum und Baana. Dies ist die Zahl der Männer vom Volk Israel: 8 der Kinder Pareos waren zweitausend einhundert und zweiundsiebzig; 9 der Kinder Sephatja dreihundert und zweiundsiebzig; 10 der Kinder Arah sechshundert und zweiundfünfzig; 11 der Kinder Pahath-Moab von den Kindern Jesua und Joab zweitausend achthundert und achtzehn; 12 der Kinder Elam tausend zweihundert und vierundfünfzig; 13 der Kinder Satthu achthundert und fünfundvierzig; 14 der Kinder Sakkai siebenhundert und sechzig; 15 der Kinder Binnui sechshundert und achtundvierzig; 16 der Kinder Bebai sechshundert und achtundzwanzig; 17 der Kinder Asgad zweitausend dreihundert und zweiundzwanzig; 18 der Kinder Adonikam sechshundert und siebenundsechzig; 19 der Kinder Bigevai zweitausend und siebenundsechzig; 20 der Kinder Adin sechshundert und fünfundfünzig; 21 der Kinder Ater von Hiskia achtundneunzig; 22 der Kinder Hasum dreihundert und achtundzwanzig; 23 der Kinder Bezai dreihundert und vierundzwanzig; 24 der Kinder Hariph hundert und zwölf; 25 der Kinder von Gibeon fünfundneunzig; 26 der Männer von Bethlehem und Netopha hundert und achtundachtzig; 27 der Männer von Anathoth hundert und achtundzwanzig; 28 der Männer von Beth-Asmaveth zweiundvierzig; 29 der Männer von Kirjath-Jearim, Kaphira und Beeroth siebenhundert und dreiundvierzig; 30 der Männer von Rama und Geba sechshundert und einundzwanzig; 31 der Männer von Michmas hundert und zweiundzwanzig; 32 der Männer von Beth-El und Ai hundert und dreiundzwanzig; 33 der Männer vom andern Nebo zweiundfünfzig; 34 der Kinder des andern Elam tausend zweihundert und vierundfünfzig; 35 der Kinder Harim dreihundert und zwanzig; 36 der Kinder von Jericho dreihundert und fünfundvierzig; 37 der Kinder von Lod, Hadid und Ono siebenhundert und einundzwanzig; 38 der Kinder von Seena dreitausend und neunhundert und dreißig; 39 Die Priester: der Kinder Jedaja, vom Hause Jesua, neunhundert und dreiundsiebzig;
40 der Kinder Immer tausend und zweiundfünfzig; 41 der Kinder Pashur tausend zweihundert und siebenundvierzig; 42 der Kinder Harim tausend und siebzehn; 43 Die Leviten: der Kinder Jesua von Kadmiel, von den Kindern Hodavja, vierundsiebzig;
44 Die Sänger: der Kinder Asaph hundert und achtundvierzig;
45 Die Torhüter waren: die Kinder Sallum, die Kinder Ater, die Kinder Talmon, die Kinder Akkub, die Kinder Hatita, die Kinder Sobai, allesamt hundert und achtunddreißig;
46 Die Tempelknechte: die Kinder Ziha, die Kinder Hasupha, die Kinder Tabbaoth,
47 die Kinder Keros, die Kinder Sia, die Kinder Padon, 48 die Kinder Lebana, die Kinder Hagaba, die Kinder Salmai, 49 die Kinder Hanan, die Kinder Giddel, die Kinder Gahar, 50 die Kinder Reaja, die Kinder Rezin, die Kinder Nekoda, 51 die Kinder Gassam, die Kinder Usa, die Kinder Paseah, 52 die Kinder Besai, die Kinder der Meuniter, die Kinder der Nephusiter, 53 die Kinder Bakbuk, die Kinder Hakupha, die Kinder Harhur, 54 die Kinder Bazlith, die Kinder Mehida, die Kinder Harsa, 55 die Kinder Barkos, die Kinder Sisera, die Kinder Themah, 56 die Kinder Neziah, die Kinder Hatipha. 57 Die Kinder der Knechte Salomos waren: die Kinder Sotai, die Kinder Sophereth, die Kinder Perida,
58 die Kinder Jaala, die Kinder Darkon, die Kinder Giddel, 59 die Kinder Sephatja, die Kinder Hattil, die Kinder Pochereth von Zebaim, die Kinder Amon. 60 Aller Tempelknechte und Kinder der Knechte Salomos waren dreihundert und zweiundneunzig; 61 Und diese zogen auch mit herauf von Thel-Melah, Thel-Harsa, Cherub, Addon und Immer, aber sie konnten nicht anzeigen ihr Vaterhaus noch ihr Geschlecht, ob sie aus Israel wären:
62 die Kinder Delaja, die Kinder Tobia und die Kinder Nekoda, sechshundert und zweiundvierzig; 63 Und von den Priestern waren die Kinder Habaja, die Kinder Hakkoz, die Kinder Barsillai, der aus den Töchtern Barsillais, des Gileaditers, ein Weib nahm und ward nach ihrem Namen genannt.
64 Diese suchten ihr Geburtsregister; und da sie es nicht fanden, wurden sie untüchtig geachtet zum Priestertum.
65 Und der Landpfleger sprach zu ihnen, sie sollten nicht essen vom Hocheiligen, bis daß ein Priester aufkäme mit dem Licht und Recht. 66 Der ganzen Gemeinde wie ein Mann waren zweiundvierzigtausend und dreihundertundsechzig,
67 ausgenommen ihre Knechte und Mägde; derer waren siebentausend dreihundert und siebenunddreißig, dazu zweihundert und fünfundvierzig Sänger und Sängerinnen. 68 Und sie hatten siebenhundert und sechsunddreißig Rosse, zweihundert und fünfundvierzig Maultiere,

Freiwillige Beiträge zum Tempelbau

69 vierhundert und fünfunddreißig Kamele, sechstausend siebenhundert und zwanzig Esel.
70 Und etliche Obersten der Vaterhäuser gaben zum Werk. Der Landpfleger gab zum Schatz tausend Goldgulden, fünfzig Becken, fünfhundert und dreißig Priesterröcke. (Nehemia 7.65)
71 Und etliche Obersten der Vaterhäuser gaben zum Schatz fürs Werk zwanzigtausend Goldgulden, zweitausend und zweihundert Pfund Silber. 72 Und das andere Volk gab zwanzigtausend Goldgulden und zweitausend Pfund Silber und siebenundsechzig Priesterröcke. 73 Und die Priester und die Leviten, die Torhüter, die Sänger und die vom Volk und die Tempelknechte und ganz Israel setzten sich in ihre Städte.

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5. Mose - Kapitel 22

Rücksicht auf den Nächsten

1 Du sollst nicht zusehen, wie deines Bruders Ochs oder Schaf irregeht; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie deinem Bruder zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt, oder wenn du den Eigentümer nicht kennst, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht, und dann sollst du sie ihm zurückgeben. 3 Also sollst du auch tun mit seinem Esel, und also sollst du tun mit seinem Kleide, und also sollst du tun mit allem Verlorenen, was dein Bruder verliert, und was du findest; du kannst dich ihm nicht entziehen. 4 Du sollst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Ochse auf dem Wege fallen; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern du sollst ihnen aufhelfen.

Gebote gegen ungöttliche Vermischung

5 Ein Weib soll keine Männertracht tragen, und ein Mann soll keine Weiberkleider anziehen; denn wer solches tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. 6 Wenn du zufällig auf dem Wege ein Vogelnest antriffst, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, während die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du die Mutter nicht mit den Jungen nehmen; 7 sondern du sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß es dir wohl gehe und du lange lebest. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach herum, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand hinunterfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächs bepflanzen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfalle, was du angepflanzt hast und der Ertrag des Weinbergs. (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht zugleich mit einem Ochsen und Esel ackern. 11 Du sollst kein gemischtes Gewebe anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammengewoben ist. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten machen an die vier Zipfel deines Überwurfs, womit du dich bedeckst. (4. Mose 15.38)

Sittlichkeitsgesetze. Rechtsschutz für eine verleumdete Frau

13 Wenn jemand ein Weib nimmt und zu ihr kommt, hernach aber sie zu hassen beginnt 14 und gegen sie den Vorwurf der Unzucht erhebt und sie in einen schlechten Ruf bringt, indem er spricht: Ich habe dieses Weib genommen; als ich ihr aber näher kam, habe ich sie nicht als Jungfrau erfunden; 15 so sollen der Vater und die Mutter der Tochter sie nehmen und das Zeichen ihrer Jungfrauschaft vor die Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen. 16 Und der Vater der Tochter soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben. 17 Nun fängt er an sie zu hassen und erhebt den Vorwurf der Unzucht gegen sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden, da doch dies das Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter ist! Und sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn strafen, 19 und ihm eine Buße von hundert Schekel Silber auferlegen und dieselben dem Vater der Tochter geben, weil jener eine Jungfrau in Israel verleumdet hat; und er soll sie zum Weibe haben, er kann sie sein Leben lang nicht verstoßen. (5. Mose 22.29) 20 Ist es aber die Wahrheit, und kann die Jungfrauschaft der Tochter nicht erwiesen werden, 21 so soll man sie vor die Tür ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen, indem sie Unzucht getrieben hat in ihres Vaters Haus. Also sollst du das Böse ausrotten aus deiner Mitte. (1. Mose 34.7) 22 Wenn jemand ertappt wird, daß er bei einer verheirateten Frau liegt, so sollen beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen, und das Weib. Also sollst du das Böse von Israel ausrotten. (3. Mose 20.10) 23 Wenn eine Jungfrau, die einem Mann verlobt ist, von einem andern Mann in der Stadt angetroffen wird, und dieser bei ihr liegt, 24 so sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sollt sie beide steinigen, daß sie sterben: die Tochter darum, daß sie nicht geschrieen hat, weil sie in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschwächt hat. Also sollst du das Böse von dir ausrotten. 25 Wenn aber der Mann die verlobte Tochter auf dem Felde antrifft und sie mit Gewalt ergreift und bei ihr liegt, so soll der Mann, der bei ihr gelegen, allein sterben. 26 Der Tochter aber sollst du nichts tun, weil sie keine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist. Denn es ist gleich, wie wenn jemand sich wider seinen Nächsten aufmacht und ihn totschlägt; also verhält es sich auch damit. 27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Tochter schrie; es war aber niemand, der ihr helfen konnte. 28 Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden, 29 so soll der Mann, der bei der Tochter gelegen, ihrem Vater fünfzig Schekel geben, und er soll sie zum Weibe haben, weil er sie geschwächt hat; er kann sie nicht verstoßen sein Leben lang. (2. Mose 22.15) 30 Niemand soll seines Vaters Weib nehmen, damit er nicht seinen Vater entblöße.