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Nehemia - Kapitel 7

Sicherung der Stadt

1 Da wir nun die Mauer gebaut hatten, hängte ich die Türen ein und wurden bestellt die Torhüter, Sänger und Leviten. 2 Und ich gebot meinem Bruder Hanani und Hananja, dem Burgvogt zu Jerusalem (denn er war ein treuer Mann und gottesfürchtig vor vielen andern), 3 und sprach zu Ihnen: Man soll die Tore Jerusalem nicht auftun, bis daß die Sonne heiß wird; und wenn man noch auf der Hut steht, soll man die Türen zuschlagen und verriegeln. Und es wurden Hüter bestellt aus den Bürgern Jerusalems, ein jeglicher auf seine Hut seinem Hause gegenüber.

Verzeichnis der aus Babel Zurückgekehrten

4 Die Stadt aber war weit von Raum und groß, aber wenig Volk darin, und die Häuser wurden nicht gebaut.
5 Und mein Gott gab mir ins Herz, daß ich versammelte die Ratsherren und die Obersten und das Volk, sie zu verzeichnen. Und ich fand das Geschlechtsregister derer, die vorhin heraufgekommen waren, und fand darin geschrieben:
6 Dies sind die Kinder der Landschaft, die heraufgekommen sind aus der Gefangenschaft, die Nebukadnezar, der König zu Babel, hatte weggeführt, und die wieder gen Jerusalem und nach Juda kamen, ein jeglicher in seine Stadt, (Esra 2.1)
7 und sind gekommen mit Serubabel, Jesua, Nehemia, Asarja, Raamja, Nahamani, Mardochai, Bilsan, Mispereth, Bigevai, Nehum und Baana. Dies ist die Zahl der Männer vom Volk Israel: 8 der Kinder Pareos waren zweitausend einhundert und zweiundsiebzig; 9 der Kinder Sephatja dreihundert und zweiundsiebzig; 10 der Kinder Arah sechshundert und zweiundfünfzig; 11 der Kinder Pahath-Moab von den Kindern Jesua und Joab zweitausend achthundert und achtzehn; 12 der Kinder Elam tausend zweihundert und vierundfünfzig; 13 der Kinder Satthu achthundert und fünfundvierzig; 14 der Kinder Sakkai siebenhundert und sechzig; 15 der Kinder Binnui sechshundert und achtundvierzig; 16 der Kinder Bebai sechshundert und achtundzwanzig; 17 der Kinder Asgad zweitausend dreihundert und zweiundzwanzig; 18 der Kinder Adonikam sechshundert und siebenundsechzig; 19 der Kinder Bigevai zweitausend und siebenundsechzig; 20 der Kinder Adin sechshundert und fünfundfünzig; 21 der Kinder Ater von Hiskia achtundneunzig; 22 der Kinder Hasum dreihundert und achtundzwanzig; 23 der Kinder Bezai dreihundert und vierundzwanzig; 24 der Kinder Hariph hundert und zwölf; 25 der Kinder von Gibeon fünfundneunzig; 26 der Männer von Bethlehem und Netopha hundert und achtundachtzig; 27 der Männer von Anathoth hundert und achtundzwanzig; 28 der Männer von Beth-Asmaveth zweiundvierzig; 29 der Männer von Kirjath-Jearim, Kaphira und Beeroth siebenhundert und dreiundvierzig; 30 der Männer von Rama und Geba sechshundert und einundzwanzig; 31 der Männer von Michmas hundert und zweiundzwanzig; 32 der Männer von Beth-El und Ai hundert und dreiundzwanzig; 33 der Männer vom andern Nebo zweiundfünfzig; 34 der Kinder des andern Elam tausend zweihundert und vierundfünfzig; 35 der Kinder Harim dreihundert und zwanzig; 36 der Kinder von Jericho dreihundert und fünfundvierzig; 37 der Kinder von Lod, Hadid und Ono siebenhundert und einundzwanzig; 38 der Kinder von Seena dreitausend und neunhundert und dreißig; 39 Die Priester: der Kinder Jedaja, vom Hause Jesua, neunhundert und dreiundsiebzig;
40 der Kinder Immer tausend und zweiundfünfzig; 41 der Kinder Pashur tausend zweihundert und siebenundvierzig; 42 der Kinder Harim tausend und siebzehn; 43 Die Leviten: der Kinder Jesua von Kadmiel, von den Kindern Hodavja, vierundsiebzig;
44 Die Sänger: der Kinder Asaph hundert und achtundvierzig;
45 Die Torhüter waren: die Kinder Sallum, die Kinder Ater, die Kinder Talmon, die Kinder Akkub, die Kinder Hatita, die Kinder Sobai, allesamt hundert und achtunddreißig;
46 Die Tempelknechte: die Kinder Ziha, die Kinder Hasupha, die Kinder Tabbaoth,
47 die Kinder Keros, die Kinder Sia, die Kinder Padon, 48 die Kinder Lebana, die Kinder Hagaba, die Kinder Salmai, 49 die Kinder Hanan, die Kinder Giddel, die Kinder Gahar, 50 die Kinder Reaja, die Kinder Rezin, die Kinder Nekoda, 51 die Kinder Gassam, die Kinder Usa, die Kinder Paseah, 52 die Kinder Besai, die Kinder der Meuniter, die Kinder der Nephusiter, 53 die Kinder Bakbuk, die Kinder Hakupha, die Kinder Harhur, 54 die Kinder Bazlith, die Kinder Mehida, die Kinder Harsa, 55 die Kinder Barkos, die Kinder Sisera, die Kinder Themah, 56 die Kinder Neziah, die Kinder Hatipha. 57 Die Kinder der Knechte Salomos waren: die Kinder Sotai, die Kinder Sophereth, die Kinder Perida,
58 die Kinder Jaala, die Kinder Darkon, die Kinder Giddel, 59 die Kinder Sephatja, die Kinder Hattil, die Kinder Pochereth von Zebaim, die Kinder Amon. 60 Aller Tempelknechte und Kinder der Knechte Salomos waren dreihundert und zweiundneunzig; 61 Und diese zogen auch mit herauf von Thel-Melah, Thel-Harsa, Cherub, Addon und Immer, aber sie konnten nicht anzeigen ihr Vaterhaus noch ihr Geschlecht, ob sie aus Israel wären:
62 die Kinder Delaja, die Kinder Tobia und die Kinder Nekoda, sechshundert und zweiundvierzig; 63 Und von den Priestern waren die Kinder Habaja, die Kinder Hakkoz, die Kinder Barsillai, der aus den Töchtern Barsillais, des Gileaditers, ein Weib nahm und ward nach ihrem Namen genannt.
64 Diese suchten ihr Geburtsregister; und da sie es nicht fanden, wurden sie untüchtig geachtet zum Priestertum.
65 Und der Landpfleger sprach zu ihnen, sie sollten nicht essen vom Hocheiligen, bis daß ein Priester aufkäme mit dem Licht und Recht. 66 Der ganzen Gemeinde wie ein Mann waren zweiundvierzigtausend und dreihundertundsechzig,
67 ausgenommen ihre Knechte und Mägde; derer waren siebentausend dreihundert und siebenunddreißig, dazu zweihundert und fünfundvierzig Sänger und Sängerinnen. 68 Und sie hatten siebenhundert und sechsunddreißig Rosse, zweihundert und fünfundvierzig Maultiere,

Freiwillige Beiträge zum Tempelbau

69 vierhundert und fünfunddreißig Kamele, sechstausend siebenhundert und zwanzig Esel.
70 Und etliche Obersten der Vaterhäuser gaben zum Werk. Der Landpfleger gab zum Schatz tausend Goldgulden, fünfzig Becken, fünfhundert und dreißig Priesterröcke. (Nehemia 7.65)
71 Und etliche Obersten der Vaterhäuser gaben zum Schatz fürs Werk zwanzigtausend Goldgulden, zweitausend und zweihundert Pfund Silber. 72 Und das andere Volk gab zwanzigtausend Goldgulden und zweitausend Pfund Silber und siebenundsechzig Priesterröcke. 73 Und die Priester und die Leviten, die Torhüter, die Sänger und die vom Volk und die Tempelknechte und ganz Israel setzten sich in ihre Städte.

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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)