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Nehemia - Kapitel 7

Sicherung der Stadt

1 Da wir nun die Mauer gebaut hatten, hängte ich die Türen ein und wurden bestellt die Torhüter, Sänger und Leviten. 2 Und ich gebot meinem Bruder Hanani und Hananja, dem Burgvogt zu Jerusalem (denn er war ein treuer Mann und gottesfürchtig vor vielen andern), 3 und sprach zu Ihnen: Man soll die Tore Jerusalem nicht auftun, bis daß die Sonne heiß wird; und wenn man noch auf der Hut steht, soll man die Türen zuschlagen und verriegeln. Und es wurden Hüter bestellt aus den Bürgern Jerusalems, ein jeglicher auf seine Hut seinem Hause gegenüber.

Verzeichnis der aus Babel Zurückgekehrten

4 Die Stadt aber war weit von Raum und groß, aber wenig Volk darin, und die Häuser wurden nicht gebaut.
5 Und mein Gott gab mir ins Herz, daß ich versammelte die Ratsherren und die Obersten und das Volk, sie zu verzeichnen. Und ich fand das Geschlechtsregister derer, die vorhin heraufgekommen waren, und fand darin geschrieben:
6 Dies sind die Kinder der Landschaft, die heraufgekommen sind aus der Gefangenschaft, die Nebukadnezar, der König zu Babel, hatte weggeführt, und die wieder gen Jerusalem und nach Juda kamen, ein jeglicher in seine Stadt, (Esra 2.1)
7 und sind gekommen mit Serubabel, Jesua, Nehemia, Asarja, Raamja, Nahamani, Mardochai, Bilsan, Mispereth, Bigevai, Nehum und Baana. Dies ist die Zahl der Männer vom Volk Israel: 8 der Kinder Pareos waren zweitausend einhundert und zweiundsiebzig; 9 der Kinder Sephatja dreihundert und zweiundsiebzig; 10 der Kinder Arah sechshundert und zweiundfünfzig; 11 der Kinder Pahath-Moab von den Kindern Jesua und Joab zweitausend achthundert und achtzehn; 12 der Kinder Elam tausend zweihundert und vierundfünfzig; 13 der Kinder Satthu achthundert und fünfundvierzig; 14 der Kinder Sakkai siebenhundert und sechzig; 15 der Kinder Binnui sechshundert und achtundvierzig; 16 der Kinder Bebai sechshundert und achtundzwanzig; 17 der Kinder Asgad zweitausend dreihundert und zweiundzwanzig; 18 der Kinder Adonikam sechshundert und siebenundsechzig; 19 der Kinder Bigevai zweitausend und siebenundsechzig; 20 der Kinder Adin sechshundert und fünfundfünzig; 21 der Kinder Ater von Hiskia achtundneunzig; 22 der Kinder Hasum dreihundert und achtundzwanzig; 23 der Kinder Bezai dreihundert und vierundzwanzig; 24 der Kinder Hariph hundert und zwölf; 25 der Kinder von Gibeon fünfundneunzig; 26 der Männer von Bethlehem und Netopha hundert und achtundachtzig; 27 der Männer von Anathoth hundert und achtundzwanzig; 28 der Männer von Beth-Asmaveth zweiundvierzig; 29 der Männer von Kirjath-Jearim, Kaphira und Beeroth siebenhundert und dreiundvierzig; 30 der Männer von Rama und Geba sechshundert und einundzwanzig; 31 der Männer von Michmas hundert und zweiundzwanzig; 32 der Männer von Beth-El und Ai hundert und dreiundzwanzig; 33 der Männer vom andern Nebo zweiundfünfzig; 34 der Kinder des andern Elam tausend zweihundert und vierundfünfzig; 35 der Kinder Harim dreihundert und zwanzig; 36 der Kinder von Jericho dreihundert und fünfundvierzig; 37 der Kinder von Lod, Hadid und Ono siebenhundert und einundzwanzig; 38 der Kinder von Seena dreitausend und neunhundert und dreißig; 39 Die Priester: der Kinder Jedaja, vom Hause Jesua, neunhundert und dreiundsiebzig;
40 der Kinder Immer tausend und zweiundfünfzig; 41 der Kinder Pashur tausend zweihundert und siebenundvierzig; 42 der Kinder Harim tausend und siebzehn; 43 Die Leviten: der Kinder Jesua von Kadmiel, von den Kindern Hodavja, vierundsiebzig;
44 Die Sänger: der Kinder Asaph hundert und achtundvierzig;
45 Die Torhüter waren: die Kinder Sallum, die Kinder Ater, die Kinder Talmon, die Kinder Akkub, die Kinder Hatita, die Kinder Sobai, allesamt hundert und achtunddreißig;
46 Die Tempelknechte: die Kinder Ziha, die Kinder Hasupha, die Kinder Tabbaoth,
47 die Kinder Keros, die Kinder Sia, die Kinder Padon, 48 die Kinder Lebana, die Kinder Hagaba, die Kinder Salmai, 49 die Kinder Hanan, die Kinder Giddel, die Kinder Gahar, 50 die Kinder Reaja, die Kinder Rezin, die Kinder Nekoda, 51 die Kinder Gassam, die Kinder Usa, die Kinder Paseah, 52 die Kinder Besai, die Kinder der Meuniter, die Kinder der Nephusiter, 53 die Kinder Bakbuk, die Kinder Hakupha, die Kinder Harhur, 54 die Kinder Bazlith, die Kinder Mehida, die Kinder Harsa, 55 die Kinder Barkos, die Kinder Sisera, die Kinder Themah, 56 die Kinder Neziah, die Kinder Hatipha. 57 Die Kinder der Knechte Salomos waren: die Kinder Sotai, die Kinder Sophereth, die Kinder Perida,
58 die Kinder Jaala, die Kinder Darkon, die Kinder Giddel, 59 die Kinder Sephatja, die Kinder Hattil, die Kinder Pochereth von Zebaim, die Kinder Amon. 60 Aller Tempelknechte und Kinder der Knechte Salomos waren dreihundert und zweiundneunzig; 61 Und diese zogen auch mit herauf von Thel-Melah, Thel-Harsa, Cherub, Addon und Immer, aber sie konnten nicht anzeigen ihr Vaterhaus noch ihr Geschlecht, ob sie aus Israel wären:
62 die Kinder Delaja, die Kinder Tobia und die Kinder Nekoda, sechshundert und zweiundvierzig; 63 Und von den Priestern waren die Kinder Habaja, die Kinder Hakkoz, die Kinder Barsillai, der aus den Töchtern Barsillais, des Gileaditers, ein Weib nahm und ward nach ihrem Namen genannt.
64 Diese suchten ihr Geburtsregister; und da sie es nicht fanden, wurden sie untüchtig geachtet zum Priestertum.
65 Und der Landpfleger sprach zu ihnen, sie sollten nicht essen vom Hocheiligen, bis daß ein Priester aufkäme mit dem Licht und Recht. 66 Der ganzen Gemeinde wie ein Mann waren zweiundvierzigtausend und dreihundertundsechzig,
67 ausgenommen ihre Knechte und Mägde; derer waren siebentausend dreihundert und siebenunddreißig, dazu zweihundert und fünfundvierzig Sänger und Sängerinnen. 68 Und sie hatten siebenhundert und sechsunddreißig Rosse, zweihundert und fünfundvierzig Maultiere,

Freiwillige Beiträge zum Tempelbau

69 vierhundert und fünfunddreißig Kamele, sechstausend siebenhundert und zwanzig Esel.
70 Und etliche Obersten der Vaterhäuser gaben zum Werk. Der Landpfleger gab zum Schatz tausend Goldgulden, fünfzig Becken, fünfhundert und dreißig Priesterröcke. (Nehemia 7.65)
71 Und etliche Obersten der Vaterhäuser gaben zum Schatz fürs Werk zwanzigtausend Goldgulden, zweitausend und zweihundert Pfund Silber. 72 Und das andere Volk gab zwanzigtausend Goldgulden und zweitausend Pfund Silber und siebenundsechzig Priesterröcke. 73 Und die Priester und die Leviten, die Torhüter, die Sänger und die vom Volk und die Tempelknechte und ganz Israel setzten sich in ihre Städte.

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3. Mose - Kapitel 13

1 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: (5. Mose 24.8) 2 "Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine Schwellung, ein schuppiger Ausschlag oder ein heller Fleck bildet und somit der Verdacht auf Aussatz besteht, dann muss er zum Priester gebracht werden, zu Aaron oder einem seiner Söhne. 3 Der Priester muss die befallene Stelle auf der Haut besehen. Hat sich das Haar an dieser Stelle weiß gefärbt und erscheint sie tiefer als die übrige Haut, dann handelt es sich um Aussatz. Wenn der Priester das sieht, soll er denjenigen für unrein erklären. (3. Mose 14.37) 4 Falls es ein heller Fleck auf seiner Haut ist, der nicht tiefer als die Haut erscheint und dessen Haar nicht weiß geworden ist, dann soll der Priester ihn für sieben Tage isolieren. 5 Am siebten Tag soll der Priester ihn untersuchen. Wenn der Fleck in seinen Augen unverändert ist und nicht um sich gegriffen hat, soll der Priester ihn für weitere sieben Tage isolieren. 6 Am siebten Tag soll der Priester ihn noch einmal untersuchen. Ist der Fleck dann blass geworden und hat sich auf der Haut nicht ausgebreitet, soll der Priester ihn für rein erklären. Es ist ein Ausschlag. Derjenige soll seine Kleider waschen und ist dann rein. 7 Wenn der Ausschlag auf der Haut sich aber ausgebreitet hat, nachdem der Betreffende sich dem Priester zeigte, dann muss er sich dem Priester ein zweites Mal zeigen. 8 Der Priester soll es untersuchen. Wenn sich der Ausschlag auf der Haut ausgebreitet hat, muss der Priester ihn für unrein erklären. 9 Wenn sich ein Aussatzmal bei einem Menschen bildet, dann soll er zum Priester gebracht werden. 10 Stellt der Priester fest, dass sich eine weiße Schwellung auf der Haut zeigt, dass die Haare heller geworden sind und sich an dieser Stelle eine Wucherung aus rohem Fleisch befindet, 11 dann ist das ein fortgeschrittener Aussatz auf seiner Haut. Der Priester braucht ihn nicht erst zu isolieren, sondern muss ihn gleich für unrein erklären, denn er ist unrein. 12 Breitet sich der Aussatz aber über die ganze Haut aus und bedeckt den Kranken von Kopf bis Fuß, so weit der Priester es sehen kann, 13 soll er es untersuchen. Wenn der Aussatz den ganzen Körper bedeckt, soll er den Kranken für rein erklären. Weil die ganze Haut weiß geworden ist, gilt er als rein. 14 Sobald sich aber eine Wucherung an ihm zeigt, ist er unrein. 15 Wenn der Priester die Wucherung sieht, soll er ihn für unrein erklären. Es ist Aussatz. 16 Wenn die Wucherung zurückgeht und weiß wird, soll der Kranke zum Priester kommen, 17 und der Priester soll ihn untersuchen. Wenn die Stelle weiß geworden ist, soll er ihn für rein erklären. Er ist rein. 18 Wenn auf der Haut eines Menschen ein Geschwür entsteht und wieder abheilt, 19 aber an der Stelle des Geschwürs bildet sich eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Fleck, dann soll derjenige sich dem Priester zeigen. 20 Der Priester soll es untersuchen. Erscheint der Fleck tiefer als die übrige Haut und sind die Haare dort weiß geworden, soll der Priester ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal, das sich in dem Geschwür gebildet hat. 21 Untersucht der Priester aber die Stelle und es findet sich kein weißes Haar darauf und sie ist auch nicht tiefer als die übrige Haut, soll der Priester ihn für sieben Tage isolieren. 22 Hat das Mal sich danach ausgedehnt, muss der Priester den Kranken für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt der Fleck jedoch an seiner Stelle und breitet sich nicht aus, dann ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemand eine Brandwunde auf der Haut hat und darin bildet sich ein weiß-rötlicher oder ein weißer Fleck, 25 soll der Priester ihn untersuchen. Erscheint der Fleck tiefer als die übrige Haut und sind die Haare dort weiß geworden, dann ist Aussatz in der Brandwunde aufgebrochen. Der Priester soll ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 26 Untersucht er aber die Stelle und es findet sich kein weißes Haar darauf und sie ist auch nicht tiefer als die übrige Haut, soll er ihn für sieben Tage isolieren. 27 Am siebten Tag soll der Priester ihn wieder untersuchen. Wenn sich der Fleck auf der Haut ausbreitet, soll er ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 28 Wenn der Fleck sich nicht ausgebreitet hat und blass aussieht, so ist es eine Schwellung der Brandwunde, und der Priester soll ihn für rein erklären. Es ist nur eine Wundnarbe. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag auf dem Kopf oder unter dem Bart bekommt, 30 soll der Priester das Übel untersuchen. Erscheint es tiefer liegend als die Haut, und goldglänzende dünne Haare wachsen darauf, dann muss der Priester die Person für unrein erklären. Es ist eine Flechte, ein Aussatz des Kopfes oder Bartes. 31 Wenn der Priester aber die von der Flechte befallene Stelle untersucht und sie nicht tiefer als die übrige Haut erscheint und sich keine schwarzen Haare darauf befinden, dann soll der Priester die Person für sieben Tage isolieren. 32 Am siebten Tag soll er die Stelle wieder untersuchen. Hat die Flechte nicht um sich gegriffen und ist kein goldglänzendes Haar darin und erscheint sie nicht tiefer als die Haut, 33 dann soll die Person sich das Haar rund um die Stelle abrasieren lassen. Der Priester isoliere sie noch einmal sieben Tage. 34 Wenn er die Flechte am siebten Tag untersucht und sie hat nicht um sich gegriffen und erscheint nicht tiefer als die Haut, dann soll er die Person für rein erklären. Sie soll ihre Kleider waschen und ist rein. 35 Wenn die Flechte nach der Reinigung aber doch um sich greift, 36 soll der Priester die Person noch einmal untersuchen. Wenn die Flechte in der Haut um sich gegriffen hat, muss der Priester nicht nach goldglänzenden Haaren suchen. Die Person ist unrein. 37 Ist die Flechte aber in seinen Augen unverändert geblieben und schwarze Haare sind darin gewachsen, ist die Flechte geheilt. Die Person ist rein und der Priester soll sie für rein erklären. 38 Zeigen sich bei einem Mann oder einer Frau weiße Flecken auf der Haut, 39 soll der Priester sie untersuchen. Sind es nur blassweiße Flecken, dann ist es ein gutartiger Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist. Die Person ist rein. 40 Wenn ein Mann auf dem Hinterkopf kahl wird, hat er eine Glatze. Er ist rein. 41 Wenn sein Kopf auf der Vorderseite kahl wird, hat er eine Stirnglatze. Er ist rein. 42 Wenn an den kahlen Stellen hinten oder vorn ein weiß-rötlicher Fleck entsteht, dann ist Aussatz bei ihm ausgebrochen. 43 Der Priester soll ihn untersuchen. Wenn das erhöhte Mal auf seiner hinteren oder vorderen Glatze weiß-rötlich aussieht wie Aussatz auf der Haut, 44 dann ist er ein aussätziger Mann. Der Priester soll ihn unbedingt für unrein erklären. Er hat auf seinem Kopf ein Aussatzmal. 45 Der Aussätzige, an dem ein solches Mal ist, muss zerrissene Kleider tragen, sein Kopfhaar verwildern lassen und den Lippenbart verhüllen, und er soll rufen: Unrein, unrein. 46 Solange er die Krankheit an sich hat, bleibt er unrein. Er ist unrein und soll abgesondert leben. Seine Wohnung soll außerhalb vom Lager sein." (4. Mose 5.3) 47 "Wenn an einem Kleid aus Leinen oder Wolle ein Aussatzmal entsteht 48 oder an einem gewebten oder gewirkten Stoff aus Leinen oder Wolle oder an Leder oder etwas, das aus Leder angefertigt ist, 49 und das Mal am Kleid, am Leder, am gewebten oder gewirkten Stoff oder am ledernen Gegenstand ist grünlich oder rötlich, dann ist es ein Aussatzmal und muss dem Priester gezeigt werden. 50 Der Priester untersuche das Mal und schließe das Stück sieben Tage lang ein. 51 Untersucht er es am siebten Tag und sieht, dass das Mal sich am Kleid, am gewebten oder gewirkten Stoff, am Leder oder am ledernen Gegenstand ausgeweitet hat, dann ist es ein bösartiger Aussatz. Das Stück ist unrein. 52 Man soll das Kleid oder den gewebten oder gewirkten Stoff aus Wolle oder Leinen oder den ledernen Gegenstand verbrennen, denn es handelt sich um bösartigen Aussatz. Das Stück muss verbrannt werden. 53 Wenn der Priester das Mal untersucht und sieht, dass es auf dem Kleid, dem gewebten oder gewirkten Stück oder dem ledernen Gegenstand nicht um sich gegriffen hat, 54 dann soll der Priester anordnen, dass man das, woran das Mal ist, wäscht. Dann soll er es noch einmal sieben Tage lang einschließen. 55 Wenn der Priester das Mal nach dem Waschen untersucht und es hat sich nicht verändert, auch nicht um sich gegriffen, ist das Stück dennoch unrein. Es muss verbrannt werden. Es ist eine eingefressene Vertiefung auf seiner Vorder- oder Rückseite. 56 Wenn der Priester das Mal untersucht und es ist nach dem Waschen blass geworden, dann soll er es vom Kleid, vom Leder, vom Gewebten oder Gewirkten abreißen. 57 Zeigt sich der Befall aber erneut an dem Kleid, am Gewebten oder Gewirkten oder einem Gegenstand aus Leder, ist es ein neu ausbrechender Aussatz. Dann muss das Stück mit dem Mal verbrannt werden. 58 Aber das Kleid, der gewebte oder gewirkte Stoff oder ein Gegenstand aus Leder, von denen das Mal nach dem Waschen verschwindet, soll noch einmal gewaschen werden und ist dann rein. 59 Das ist die Weisung für ein Aussatzmal an einem Kleid aus Wolle oder Leinen oder an einem gewebten oder gewirkten Stoff oder an einem Gegenstand aus Leder, nach der man diese für rein oder unrein erklären muss."