zurückEinzelansichtvor

Nehemia - Kapitel 3

Der Bau der Stadtmauer und die Liste der Bauleute

1 Und Eljasib, der Hohepriester, machte sich auf mit seinen Brüdern, den Priestern und bauten das Schaftor. Sie heiligten es und setzten seine Türen ein. Sie heiligten es aber bis an den Turm Mea, bis an den Turm Hananeel. 2 Neben ihm bauten die Männer von Jericho. Und daneben baute Sakkur, der Sohn Imris. 3 Aber das Fischtor bauten die Kinder von Senaa, sie deckten es und setzten seine Türen ein, Schlösser und Riegel. 4 Neben ihnen baute Meremoth, der Sohn Urias, des Sohnes Hakkoz. Neben ihnen baute Mesullam, der Sohn Berechjas, des Sohnes Mesesabeels. Neben ihnen baute Zadok, der Sohn Baanas. 5 Neben ihnen bauten die von Thekoa; aber ihre Vornehmeren brachten ihren Hals nicht zum Dienst ihrer Herren. 6 Das alte Tor baute Jojada, der Sohn Paseahs, und Mesullam, der Sohn Besodjas; sie deckten es und setzten ein seine Türen und Schlösser und Riegel.
7 Neben ihnen bauten Melatja von Gibeon und Jadon von Meronoth, die Männer von Gibeon und von Mizpa, am Stuhl des Landpflegers diesseit des Wassers. 8 Daneben baute Usiel, der Sohn des Harhajas, der Goldschmied. Neben ihm baute Hananja, der Sohn der Salbenbereiter; und sie bauten aus zu Jerusalem bis an die breite Mauer. 9 Neben ihm baute Rephaja, der Sohn Hurs, der Oberste des halben Kreises von Jerusalem. 10 Neben ihm baute Jedaja, der Sohn Harumaphs, gegenüber seinem Hause. Neben ihm baute Hattus, der Sohn Hasabnejas. 11 Aber Malchia, der Sohn Harims, und Hassub, der Sohn Pahath-Moabs, bauten ein andres Stück und den Ofenturm. 12 Daneben baute Sallum, der Sohn des Halohes, der Oberste des andern halben Kreises von Jerusalem, er und seine Töchter. 13 Das Taltor bauten Hanun und die Bürger von Sanoah, sie bauten's und setzten ein seine Türen, Schlösser und Riegel, und tausend Ellen an der Mauer bis an das Misttor.
14 Das Misttor aber baute Malchia, der Sohn Rechabs, der Oberste des Kreises von Beth-Cherem; er baute es und setzte ein seine Türen, Schlösser und Riegel. 15 Aber das Brunnentor baute Sallun, der Sohn Chol-Hoses, der Oberste des Kreises von Mizpa, er baute es und deckte es und setzte ein seine Türen, Schlösser und Riegel, dazu die Mauer am Teich Siloah bei dem Garten des Königs bis an die Stufen, die von der Stadt Davids herabgehen. (Johannes 9.7) 16 Nach ihm baute Nehemia, der Sohn Asbuks, der Oberste des halben Kreises von Beth-Zur, bis gegenüber den Gräbern Davids und bis an den Teich, den man gemacht hatte, und bis an das Haus der Helden. 17 Nach ihm bauten die Leviten, Rehum, der Sohn Banis. Neben ihm baute Hasabja, der Oberste des halben Kreises von Kegila, für seinen Kreis.
18 Nach ihm bauten ihre Brüder, Bavvai, der Sohn Henadads, der Oberste des andern halben Kreises von Kegila. 19 Neben ihm baute Eser, der Sohn Jesuas, der Oberste zu Mizpa, ein anderes Stück den Winkel hinan gegenüber dem Zeughaus. 20 Nach ihm auf dem Berge baute Baruch, der Sohn Sabbais, ein anderes Stück vom Winkel bis an die Haustür Eljasibs, des Hohenpriesters. (Nehemia 3.1) 21 Nach ihm baute Meremoth, der Sohn Urias, des Sohnes Hakkoz, ein anderes Stück von der Haustür Eljasibs, bis an das Ende des Hauses Eljasibs, (Esra 8.33) 22 Nach ihm bauten die Priester, die Männer aus der Gegend. 23 Nach dem baute Benjamin und Hassub gegenüber ihrem Hause. Nach dem baute Asarja, der Sohn Maasejas, des Sohnes Ananjas, neben seinem Hause. 24 Nach ihm baute Binnui, der Sohn Henadads, ein anderes Stück vom Hause Asarjas bis an den Winkel und bis an die Ecke. 25 Palal, der Sohn Usais, gegenüber dem Winkel und den Oberen Turm, der vom Königshause heraussieht bei dem Kerkerhofe. Nach ihm Pedaja, der Sohn Pareos. (Jeremia 32.2) (Jeremia 33.1) 26 Die Tempelknechte aber wohnten am Ophel bis an das Wassertor gegen Morgen, da der Turm heraussieht. 27 Nach dem bauten die von Thekoa ein anderes Stück gegenüber dem großen Turm, der heraussieht, und bis an die Mauer des Ophel. 28 Aber vom Roßtor an bauten die Priester, ein jeglicher gegenüber seinem Hause. (2. Könige 11.16) 29 Nach dem baute Zadok, der Sohn Immers, gegenüber seinem Hause. Nach ihm baute Semaja, der Sohn Sechanjas, der Hüter des Tores gegen Morgen.
30 Nach ihm baute Hananja, der Sohn Selemjas, und Hanun, der Sohn Zalaphs, der sechste, ein anderes Stück. Nach ihm baute Mesullam, der Sohn Berechjas, gegenüber seiner Kammer. 31 Nach ihm baute Malchia, der Sohn des Goldschmieds, bis an das Haus der Tempelknechte und der Krämer, gegenüber dem Ratstor und bis an den Söller an der Ecke. 32 Und zwischen dem Söller und dem Schaftor bauten die Goldschmiede und die Krämer.

Maßnahmen zum Schutz des Mauerbaus

33 Da aber Saneballat hörte, daß wir die Mauer bauten, ward er zornig und sehr entrüstet und spottete der Juden (Nehemia 2.19) 34 und sprach vor seinen Brüdern und den Mächtigen zu Samaria: Was machen die ohnmächtigen Juden? Wird man sie so lassen? Werden sie opfern? Werden sie es diesen Tag vollenden? Werden sie die Steine lebendig machen, die Schutthaufen und verbrannt sind?
35 Aber Tobia, der Ammoniter, neben ihm sprach: Laß sie nur bauen; wenn Füchse hinaufzögen, die zerrissen wohl ihre steinerne Mauer. 36 Höre, unser Gott, wie verachtet sind wir! Kehre ihren Hohn auf ihren Kopf, daß du sie gibst in Verachtung im Lande ihrer Gefangenschaft. (Psalm 7.17) 37 Decke ihre Missetat nicht zu, und ihre Sünde vertilge nicht vor dir; denn sie haben vor den Bauleuten dich erzürnt.
38 Aber wir bauten die Mauer und fügten sie ganz aneinander bis an die halbe Höhe. Und das Volk gewann ein Herz zu arbeiten.

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.