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Nehemia - Kapitel 3

Der Bau der Stadtmauer und die Liste der Bauleute

1 Und Eljasib, der Hohepriester, machte sich auf mit seinen Brüdern, den Priestern und bauten das Schaftor. Sie heiligten es und setzten seine Türen ein. Sie heiligten es aber bis an den Turm Mea, bis an den Turm Hananeel. 2 Neben ihm bauten die Männer von Jericho. Und daneben baute Sakkur, der Sohn Imris. 3 Aber das Fischtor bauten die Kinder von Senaa, sie deckten es und setzten seine Türen ein, Schlösser und Riegel. 4 Neben ihnen baute Meremoth, der Sohn Urias, des Sohnes Hakkoz. Neben ihnen baute Mesullam, der Sohn Berechjas, des Sohnes Mesesabeels. Neben ihnen baute Zadok, der Sohn Baanas. 5 Neben ihnen bauten die von Thekoa; aber ihre Vornehmeren brachten ihren Hals nicht zum Dienst ihrer Herren. 6 Das alte Tor baute Jojada, der Sohn Paseahs, und Mesullam, der Sohn Besodjas; sie deckten es und setzten ein seine Türen und Schlösser und Riegel.
7 Neben ihnen bauten Melatja von Gibeon und Jadon von Meronoth, die Männer von Gibeon und von Mizpa, am Stuhl des Landpflegers diesseit des Wassers. 8 Daneben baute Usiel, der Sohn des Harhajas, der Goldschmied. Neben ihm baute Hananja, der Sohn der Salbenbereiter; und sie bauten aus zu Jerusalem bis an die breite Mauer. 9 Neben ihm baute Rephaja, der Sohn Hurs, der Oberste des halben Kreises von Jerusalem. 10 Neben ihm baute Jedaja, der Sohn Harumaphs, gegenüber seinem Hause. Neben ihm baute Hattus, der Sohn Hasabnejas. 11 Aber Malchia, der Sohn Harims, und Hassub, der Sohn Pahath-Moabs, bauten ein andres Stück und den Ofenturm. 12 Daneben baute Sallum, der Sohn des Halohes, der Oberste des andern halben Kreises von Jerusalem, er und seine Töchter. 13 Das Taltor bauten Hanun und die Bürger von Sanoah, sie bauten's und setzten ein seine Türen, Schlösser und Riegel, und tausend Ellen an der Mauer bis an das Misttor.
14 Das Misttor aber baute Malchia, der Sohn Rechabs, der Oberste des Kreises von Beth-Cherem; er baute es und setzte ein seine Türen, Schlösser und Riegel. 15 Aber das Brunnentor baute Sallun, der Sohn Chol-Hoses, der Oberste des Kreises von Mizpa, er baute es und deckte es und setzte ein seine Türen, Schlösser und Riegel, dazu die Mauer am Teich Siloah bei dem Garten des Königs bis an die Stufen, die von der Stadt Davids herabgehen. (Johannes 9.7) 16 Nach ihm baute Nehemia, der Sohn Asbuks, der Oberste des halben Kreises von Beth-Zur, bis gegenüber den Gräbern Davids und bis an den Teich, den man gemacht hatte, und bis an das Haus der Helden. 17 Nach ihm bauten die Leviten, Rehum, der Sohn Banis. Neben ihm baute Hasabja, der Oberste des halben Kreises von Kegila, für seinen Kreis.
18 Nach ihm bauten ihre Brüder, Bavvai, der Sohn Henadads, der Oberste des andern halben Kreises von Kegila. 19 Neben ihm baute Eser, der Sohn Jesuas, der Oberste zu Mizpa, ein anderes Stück den Winkel hinan gegenüber dem Zeughaus. 20 Nach ihm auf dem Berge baute Baruch, der Sohn Sabbais, ein anderes Stück vom Winkel bis an die Haustür Eljasibs, des Hohenpriesters. (Nehemia 3.1) 21 Nach ihm baute Meremoth, der Sohn Urias, des Sohnes Hakkoz, ein anderes Stück von der Haustür Eljasibs, bis an das Ende des Hauses Eljasibs, (Esra 8.33) 22 Nach ihm bauten die Priester, die Männer aus der Gegend. 23 Nach dem baute Benjamin und Hassub gegenüber ihrem Hause. Nach dem baute Asarja, der Sohn Maasejas, des Sohnes Ananjas, neben seinem Hause. 24 Nach ihm baute Binnui, der Sohn Henadads, ein anderes Stück vom Hause Asarjas bis an den Winkel und bis an die Ecke. 25 Palal, der Sohn Usais, gegenüber dem Winkel und den Oberen Turm, der vom Königshause heraussieht bei dem Kerkerhofe. Nach ihm Pedaja, der Sohn Pareos. (Jeremia 32.2) (Jeremia 33.1) 26 Die Tempelknechte aber wohnten am Ophel bis an das Wassertor gegen Morgen, da der Turm heraussieht. 27 Nach dem bauten die von Thekoa ein anderes Stück gegenüber dem großen Turm, der heraussieht, und bis an die Mauer des Ophel. 28 Aber vom Roßtor an bauten die Priester, ein jeglicher gegenüber seinem Hause. (2. Könige 11.16) 29 Nach dem baute Zadok, der Sohn Immers, gegenüber seinem Hause. Nach ihm baute Semaja, der Sohn Sechanjas, der Hüter des Tores gegen Morgen.
30 Nach ihm baute Hananja, der Sohn Selemjas, und Hanun, der Sohn Zalaphs, der sechste, ein anderes Stück. Nach ihm baute Mesullam, der Sohn Berechjas, gegenüber seiner Kammer. 31 Nach ihm baute Malchia, der Sohn des Goldschmieds, bis an das Haus der Tempelknechte und der Krämer, gegenüber dem Ratstor und bis an den Söller an der Ecke. 32 Und zwischen dem Söller und dem Schaftor bauten die Goldschmiede und die Krämer.

Maßnahmen zum Schutz des Mauerbaus

33 Da aber Saneballat hörte, daß wir die Mauer bauten, ward er zornig und sehr entrüstet und spottete der Juden (Nehemia 2.19) 34 und sprach vor seinen Brüdern und den Mächtigen zu Samaria: Was machen die ohnmächtigen Juden? Wird man sie so lassen? Werden sie opfern? Werden sie es diesen Tag vollenden? Werden sie die Steine lebendig machen, die Schutthaufen und verbrannt sind?
35 Aber Tobia, der Ammoniter, neben ihm sprach: Laß sie nur bauen; wenn Füchse hinaufzögen, die zerrissen wohl ihre steinerne Mauer. 36 Höre, unser Gott, wie verachtet sind wir! Kehre ihren Hohn auf ihren Kopf, daß du sie gibst in Verachtung im Lande ihrer Gefangenschaft. (Psalm 7.17) 37 Decke ihre Missetat nicht zu, und ihre Sünde vertilge nicht vor dir; denn sie haben vor den Bauleuten dich erzürnt.
38 Aber wir bauten die Mauer und fügten sie ganz aneinander bis an die halbe Höhe. Und das Volk gewann ein Herz zu arbeiten.

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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"