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Nehemia - Kapitel 13

Alle Fremden werden aus dem Gottesvolk ausgeschieden

1 Und es ward zu der Zeit gelesen das Buch Mose vor den Ohren des Volks und ward gefunden darin geschrieben, daß die Ammoniter und Moabiter sollen nimmermehr in die Gemeinde Gottes kommen, (5. Mose 23.4-6) 2 darum daß sie den Kindern Israel nicht entgegenkamen mit Brot und Wasser und dingten sie wider Bileam, daß er sie verfluchen sollte; aber unser Gott wandte den Fluch in einen Segen. (4. Mose 22.5-6) 3 Da sie nun dies Gesetz hörten, schieden sie alle Fremdlinge von Israel.

Nehemia beseitigt Missstände im Tempel

4 Und vor dem hatte der Priester Eljasib, der gesetzt war über die Kammern am Hause unsres Gottes, ein Verwandter des Tobia, demselben eine große Kammer gemacht;
5 und dahin hatten sie zuvor gelegt Speisopfer, Weihrauch, Geräte und die Zehnten vom Getreide, Most und Öl, die Gebühr der Leviten, Sänger und Torhüter, dazu die Hebe der Priester. 6 Aber bei diesem allem war ich nicht zu Jerusalem; denn im zweiunddreißigsten Jahr Arthahsasthas, des Königs zu Babel, kam ich zum König, und nach etlicher Zeit erwarb ich vom König, 7 daß ich gen Jerusalem zog. Und ich merkte, daß nicht gut war, was Eljasib an Tobia getan hatte, da er sich eine Kammer machte im Hofe am Hause Gottes; 8 und es verdroß mich sehr, und ich warf alle Geräte vom Hause hinaus vor die Kammer 9 und hieß, daß sie die Kammern reinigten; und ich brachte wieder dahin das Gerät des Hauses Gottes, das Speisopfer und den Weihrauch. (Nehemia 10.40) 10 Und ich erfuhr, daß der Leviten Teile ihnen nicht gegeben waren, derhalben die Leviten und die Sänger, die das Geschäft des Amts ausrichten sollten, geflohen waren, ein jeglicher zu seinen Acker.
11 Da schalt ich die Obersten und sprach: Warum ist das Haus Gottes verlassen? Aber ich versammelte sie und stellte sie an ihre Stätte. (Nehemia 10.40) 12 Da brachte ganz Juda den Zehnten vom Getreide, Most und Öl zum Vorrat. (4. Mose 18.21) 13 Und ich setzte über die Vorräte Selemja, den Priester, und Zadok, den Schriftgelehrten, und aus den Leviten Pedaja und ihnen zur Hand Hanan, den Sohn Sakkurs, des Sohnes Matthanjas; denn sie wurden für treu gehalten, und ihnen ward befohlen, ihren Brüdern auszuteilen. 14 Gedenke, mein Gott, mir daran und tilge nicht aus meine Barmherzigkeit, die ich an meines Gottes Hause und an seinem Dienst getan habe! (Nehemia 5.19) (Nehemia 13.31)

Nehemia setzt die Heiligung des Sabbats durch

15 Zur selben Zeit sah ich in Juda Kelter treten am Sabbat und Garben hereinbringen und Esel, beladen mit Wein, Trauben, Feigen und allerlei Last, gen Jerusalem bringen am Sabbattag. Und ich zeugte wider sie des Tages, da sie die Nahrung verkauften. (Nehemia 10.32) (Jeremia 17.21)
16 Es wohnten auch Tyrer darin; die brachten Fische und allerlei Ware und verkauften's am Sabbat den Kinder Juda's in Jerusalem. 17 Da schalt ich die Obersten in Juda und sprach zu ihnen: Was ist das für ein böses Ding, das ihr tut, und brecht den Sabbattag? 18 Taten nicht eure Väter also, und unser Gott führte all dies Unglück über uns und über diese Stadt? Und ihr macht des Zorns über Israel noch mehr, daß ihr den Sabbat brecht! 19 Und da es in den Toren zu Jerusalem dunkel ward vor dem Sabbat, hieß ich die Türen zuschließen und befahl, man sollte sie nicht auftun bis nach dem Sabbat. Und ich bestellte meiner Leute etliche an die Tore, daß man keine Last hereinbrächte am Sabbattage.
20 Da blieben die Krämer und Verkäufer mit allerlei Ware über Nacht draußen vor Jerusalem, ein Mal oder zwei. 21 Da zeugte ich wider sie und sprach zu ihnen: Warum bleibt ihr über Nacht um die Mauer? Werdet ihr's noch einmal tun, so will ich Hand an euch legen. Von der Zeit an kamen sie des Sabbats nicht. 22 Und ich sprach zu den Leviten, daß sie sich reinigten und kämen und hüteten die Tore, zu heiligen den Sabbattag. Mein Gott, gedenke mir des auch und schone mein nach deiner großen Barmherzigkeit. (Nehemia 13.14)

Nehemia verbietet die Ehe mit ausländischen Frauen

23 Ich sah auch zu der Zeit Juden, die Weiber genommen hatten von Asdod, Ammon und Moab.
24 Und ihre Kinder redeten die Hälfte asdodisch und konnten nicht jüdisch reden, sondern nach der Sprache eines jeglichen Volks. 25 Und ich schalt sie und fluchte ihnen und schlug etliche Männer und raufte sie und nahm einen Eid von ihnen bei Gott: Ihr sollt eure Töchter nicht geben ihren Söhnen noch ihre Töchter nehmen euren Söhnen oder euch selbst. (5. Mose 7.3) 26 Hat nicht Salomo, der König Israels, daran gesündigt? Und war doch in vielen Heiden kein König ihm gleich, und er war seinem Gott lieb, und Gott setzte ihn zum König über ganz Israel; dennoch machten ihn die ausländischen Weiber sündigen. (1. Könige 11.3) 27 Und von euch muß man das hören, daß ihr solches Übel tut, euch an unserm Gott zu vergreifen und ausländische Weiber zu nehmen? 28 Und einer aus den Kindern Jojadas, des Sohnes Eljasibs, des Hohenpriesters, war Saneballats, des Horoniters, Eidam; aber ich jagte ihn von mir. (Nehemia 2.19) (Nehemia 11.10)
29 Gedenke an sie, mein Gott, daß sie das Priestertum befleckt haben und den Bund des Priestertums und der Leviten!
30 Also reinigte ich sie von allem Ausländischen und bestellte den Dienst der Priester und Leviten, einen jeglichen zu seinem Geschäft,
31 und für die Opfergaben an Holz zu bestimmten Zeiten und für die Erstlinge. Gedenke meiner, mein Gott, im Besten! (Nehemia 5.19) (Nehemia 13.14) (Nehemia 13.22)

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)