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Nehemia - Kapitel 12

Listen von Priestern und Leviten

1 Dies sind die Priester und die Leviten, die mit Serubabel, dem Sohn Sealthiels, und mit Jesua heraufzogen: Seraja, Jeremia, Esra, (Esra 2.2) 2 Amarja, Malluch, Hattus, 3 Sechanja, Rehum, Meremoth, 4 Iddo, Ginthoi, Abia, (Lukas 1.5) 5 Mijamin, Maadja, Bilga, 6 Semaja, Jojarib, Jedaja, 7 Sallu, Amok, Hilkia und Jedaja. Dies waren die Häupter unter den Priestern und ihren Brüdern zu den Zeiten Jesuas. 8 Die Leviten aber waren diese: Jesua, Binnui, Kadmiel, Serebja, Juda und Matthanja, der hatte das Dankamt mit seinen Brüdern; (Nehemia 11.17)
9 Bakbukja und Unni, ihre Brüder, waren ihnen gegenüber zum Dienst. 10 Jesua zeugte Jojakim, Jojakim zeugte Eljasib, Eljasib zeugte Jojada, (Nehemia 3.1) (Nehemia 3.20) (Nehemia 12.1) (Nehemia 12.26)
11 Jojada zeugte Jonathan, Jonathan zeugte Jaddua. 12 Und zu den Zeiten Jojakims waren diese Oberste der Vaterhäuser unter den Priestern: nämlich von Seraja war Meraja, von Jeremia war Hananja,
13 von Esra war Mesullam, von Amarja war Johanan, 14 von Malluch war Jonathan, von Sebanja war Joseph, 15 von Harim war Adna, von Merajoth war Helkai, 16 von Iddo war Sacharja, von Ginthon war Mesullam, 17 von Abia war Sichri, von Minjamin-Moadja war Piltai, 18 von Bilga war Sammua, von Semaja war Jonathan, 19 von Jojarib war Matthnai, von Jedaja war Usi, 20 von Sallai war Kallai, von Amok war Eber, 21 von Hilkia war Hasabja, von Jedaja war Nathanael. 22 Und zu den Zeiten Eljasibs, Jojadas, Johanans und Jadduas wurden die Obersten der Vaterhäuser unter den Leviten aufgeschrieben und die Priester, unter dem Königreich des Darius, des Persers. (Nehemia 12.10-11)
23 Es wurden aber die Kinder Levi, die Obersten der Vaterhäuser, aufgeschrieben in der Chronik bis zur Zeit Johanans, des Sohnes Eljasibs. 24 Und dies waren die Obersten unter den Leviten: Hasabja, Serebja und Jesua, der Sohn Kadmiels; und ihre Brüder neben ihnen, verordnet, zu loben und zu danken, wie es David, der Mann Gottes, geboten hatte, eine Ordnung um die andere, (1. Chronik 25.1) (2. Chronik 29.25) 25 waren Matthanja, Bakbukja, Obadja. Aber Mesullam, Talmon und Akkub, die Torhüter, hatten die Hut an den Vorratskammern der Tore. (1. Chronik 26.15) (1. Chronik 26.17) (2. Chronik 8.14) (Nehemia 11.17) (Nehemia 11.19) 26 Diese waren zu den Zeiten Jojakims, des Sohnes Jesuas, des Sohnes Jozadaks, und zu den Zeiten Nehemias, des Landpflegers, und des Priesters Esra, des Schriftgelehrten. (Esra 7.1) (Nehemia 5.14) (Nehemia 12.10) (1. Chronik 5.40-41)

Einweihung der Stadtmauer

27 Und bei der Einweihung der Mauer zu Jerusalem suchte man die Leviten aus allen ihren Orten, daß man sie gen Jerusalem brächte, zu halten Einweihung in Freuden, mit Danken, mit Singen, mit Zimbeln, Psalter und Harfen.
28 Und es versammelten sich die Kinder der Sänger von der Gegend um Jerusalem her und von den Höfen der Netophathiter 29 und von Beth-Gilgal und von den Äckern zu Geba und Asmaveth; denn die Sänger hatten sich Höfe gebaut um Jerusalem her. 30 Und die Priester und Leviten reinigten sich und reinigten das Volk, die Tore und die Mauer. 31 Und ich ließ die Fürsten Juda's oben auf die Mauer steigen und bestellte zwei große Dankchöre. Die einen gingen hin zur Rechten oben auf der Mauer zum Misttor hin, (Nehemia 2.13) (Nehemia 3.13)
32 und ihnen ging nach Hosaja und die Hälfte der Fürsten Juda's 33 und Asarja, Esra, Mesullam, 34 Juda, Benjamin, Semaja und Jeremia 35 und etliche der Priester-Kinder mit Drommeten, dazu Sacharja, der Sohn Jonathans, des Sohnes Semajas, des Sohnes Matthanjas, des Sohnes Michajas, des Sohnes Sakkurs, des Sohnes Asaphs, 36 und seine Brüder: Semaja, Asareel, Milalai, Gilalai, Maai, Nathanael und Juda, Hanani, mit den Saitenspielen Davids, des Mannes Gottes, Esra aber, der Schriftgelehrte, vor ihnen her. 37 Und zogen zum Brunnentor hin und gingen stracks vor sich auf den Stufen zur Stadt Davids, die Mauer hinauf zu dem Hause Davids hinan und bis an das Wassertor gegen Morgen. (Nehemia 3.26) 38 Der andere Dankchor ging ihnen gegenüber, und ich ihm nach und die Hälfte des Volks, oben auf der Mauer zum Ofenturm hinan und bis an die breite Mauer (Nehemia 3.11) 39 und zum Tor Ephraim hinan und zum alten Tor und zum Fischtor und zum Turm Hananeel und zum Turm Mea bis an das Schaftor, und blieben stehen im Kerkertor. 40 Und standen also die zwei Dankchöre am Hause Gottes, und ich und die Hälfte der Obersten mit mir,
41 und die Priester, nämlich Eljakim, Maaseja, Minjamin, Michaja, Eljoenai, Sacharja, Hananja mit Drommeten, 42 und Maaseja, Semaja, Eleasar, Usi, Johanan, Malchia, Elam und Eser. Und die Sänger sangen laut, und Jisrahja war der Vorsteher. 43 Und es wurden desselben Tages große Opfer geopfert, und sie waren fröhlich; denn Gott hatte ihnen eine große Freude gemacht, daß sich auch die Weiber und Kinder freuten, und man hörte die Freude Jerusalems ferne.

Bestellung von Amtleuten für die Abgaben an die Priester und Leviten

44 Zu der Zeit wurden verordnet Männer über die Vorratskammern, darin die Heben, Erstlinge und Zehnten waren, daß sie sammeln sollten von den Äckern um die Städte her, auszuteilen nach dem Gesetz für die Priester und Leviten; denn Juda hatte eine Freude an den Priestern und Leviten, daß sie standen (Nehemia 10.37) (Nehemia 13.5)
45 und warteten des Dienstes ihres Gottes und des Dienstes der Reinigung. Und die Sänger und Torhüter standen nach dem Gebot Davids und seines Sohnes Salomo; 46 denn vormals, zu den Zeiten Davids und Asaphs, wurden gestiftet die obersten Sänger und Loblieder und Dank zu Gott. (1. Chronik 25.1) 47 Aber ganz Israel gab den Sängern und Torhütern Teile zu den Zeiten Serubabels und Nehemias, einen jeglichen Tag sein Teil; und sie gaben Geheiligtes für die Leviten, die Leviten aber gaben Geheiligtes für die Kinder Aaron. (Nehemia 10.39)

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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.