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Nehemia - Kapitel 12

Listen von Priestern und Leviten

1 Dies sind die Priester und die Leviten, die mit Serubabel, dem Sohn Sealthiels, und mit Jesua heraufzogen: Seraja, Jeremia, Esra, (Esra 2.2) 2 Amarja, Malluch, Hattus, 3 Sechanja, Rehum, Meremoth, 4 Iddo, Ginthoi, Abia, (Lukas 1.5) 5 Mijamin, Maadja, Bilga, 6 Semaja, Jojarib, Jedaja, 7 Sallu, Amok, Hilkia und Jedaja. Dies waren die Häupter unter den Priestern und ihren Brüdern zu den Zeiten Jesuas. 8 Die Leviten aber waren diese: Jesua, Binnui, Kadmiel, Serebja, Juda und Matthanja, der hatte das Dankamt mit seinen Brüdern; (Nehemia 11.17)
9 Bakbukja und Unni, ihre Brüder, waren ihnen gegenüber zum Dienst. 10 Jesua zeugte Jojakim, Jojakim zeugte Eljasib, Eljasib zeugte Jojada, (Nehemia 3.1) (Nehemia 3.20) (Nehemia 12.1) (Nehemia 12.26)
11 Jojada zeugte Jonathan, Jonathan zeugte Jaddua. 12 Und zu den Zeiten Jojakims waren diese Oberste der Vaterhäuser unter den Priestern: nämlich von Seraja war Meraja, von Jeremia war Hananja,
13 von Esra war Mesullam, von Amarja war Johanan, 14 von Malluch war Jonathan, von Sebanja war Joseph, 15 von Harim war Adna, von Merajoth war Helkai, 16 von Iddo war Sacharja, von Ginthon war Mesullam, 17 von Abia war Sichri, von Minjamin-Moadja war Piltai, 18 von Bilga war Sammua, von Semaja war Jonathan, 19 von Jojarib war Matthnai, von Jedaja war Usi, 20 von Sallai war Kallai, von Amok war Eber, 21 von Hilkia war Hasabja, von Jedaja war Nathanael. 22 Und zu den Zeiten Eljasibs, Jojadas, Johanans und Jadduas wurden die Obersten der Vaterhäuser unter den Leviten aufgeschrieben und die Priester, unter dem Königreich des Darius, des Persers. (Nehemia 12.10-11)
23 Es wurden aber die Kinder Levi, die Obersten der Vaterhäuser, aufgeschrieben in der Chronik bis zur Zeit Johanans, des Sohnes Eljasibs. 24 Und dies waren die Obersten unter den Leviten: Hasabja, Serebja und Jesua, der Sohn Kadmiels; und ihre Brüder neben ihnen, verordnet, zu loben und zu danken, wie es David, der Mann Gottes, geboten hatte, eine Ordnung um die andere, (1. Chronik 25.1) (2. Chronik 29.25) 25 waren Matthanja, Bakbukja, Obadja. Aber Mesullam, Talmon und Akkub, die Torhüter, hatten die Hut an den Vorratskammern der Tore. (1. Chronik 26.15) (1. Chronik 26.17) (2. Chronik 8.14) (Nehemia 11.17) (Nehemia 11.19) 26 Diese waren zu den Zeiten Jojakims, des Sohnes Jesuas, des Sohnes Jozadaks, und zu den Zeiten Nehemias, des Landpflegers, und des Priesters Esra, des Schriftgelehrten. (Esra 7.1) (Nehemia 5.14) (Nehemia 12.10) (1. Chronik 5.40-41)

Einweihung der Stadtmauer

27 Und bei der Einweihung der Mauer zu Jerusalem suchte man die Leviten aus allen ihren Orten, daß man sie gen Jerusalem brächte, zu halten Einweihung in Freuden, mit Danken, mit Singen, mit Zimbeln, Psalter und Harfen.
28 Und es versammelten sich die Kinder der Sänger von der Gegend um Jerusalem her und von den Höfen der Netophathiter 29 und von Beth-Gilgal und von den Äckern zu Geba und Asmaveth; denn die Sänger hatten sich Höfe gebaut um Jerusalem her. 30 Und die Priester und Leviten reinigten sich und reinigten das Volk, die Tore und die Mauer. 31 Und ich ließ die Fürsten Juda's oben auf die Mauer steigen und bestellte zwei große Dankchöre. Die einen gingen hin zur Rechten oben auf der Mauer zum Misttor hin, (Nehemia 2.13) (Nehemia 3.13)
32 und ihnen ging nach Hosaja und die Hälfte der Fürsten Juda's 33 und Asarja, Esra, Mesullam, 34 Juda, Benjamin, Semaja und Jeremia 35 und etliche der Priester-Kinder mit Drommeten, dazu Sacharja, der Sohn Jonathans, des Sohnes Semajas, des Sohnes Matthanjas, des Sohnes Michajas, des Sohnes Sakkurs, des Sohnes Asaphs, 36 und seine Brüder: Semaja, Asareel, Milalai, Gilalai, Maai, Nathanael und Juda, Hanani, mit den Saitenspielen Davids, des Mannes Gottes, Esra aber, der Schriftgelehrte, vor ihnen her. 37 Und zogen zum Brunnentor hin und gingen stracks vor sich auf den Stufen zur Stadt Davids, die Mauer hinauf zu dem Hause Davids hinan und bis an das Wassertor gegen Morgen. (Nehemia 3.26) 38 Der andere Dankchor ging ihnen gegenüber, und ich ihm nach und die Hälfte des Volks, oben auf der Mauer zum Ofenturm hinan und bis an die breite Mauer (Nehemia 3.11) 39 und zum Tor Ephraim hinan und zum alten Tor und zum Fischtor und zum Turm Hananeel und zum Turm Mea bis an das Schaftor, und blieben stehen im Kerkertor. 40 Und standen also die zwei Dankchöre am Hause Gottes, und ich und die Hälfte der Obersten mit mir,
41 und die Priester, nämlich Eljakim, Maaseja, Minjamin, Michaja, Eljoenai, Sacharja, Hananja mit Drommeten, 42 und Maaseja, Semaja, Eleasar, Usi, Johanan, Malchia, Elam und Eser. Und die Sänger sangen laut, und Jisrahja war der Vorsteher. 43 Und es wurden desselben Tages große Opfer geopfert, und sie waren fröhlich; denn Gott hatte ihnen eine große Freude gemacht, daß sich auch die Weiber und Kinder freuten, und man hörte die Freude Jerusalems ferne.

Bestellung von Amtleuten für die Abgaben an die Priester und Leviten

44 Zu der Zeit wurden verordnet Männer über die Vorratskammern, darin die Heben, Erstlinge und Zehnten waren, daß sie sammeln sollten von den Äckern um die Städte her, auszuteilen nach dem Gesetz für die Priester und Leviten; denn Juda hatte eine Freude an den Priestern und Leviten, daß sie standen (Nehemia 10.37) (Nehemia 13.5)
45 und warteten des Dienstes ihres Gottes und des Dienstes der Reinigung. Und die Sänger und Torhüter standen nach dem Gebot Davids und seines Sohnes Salomo; 46 denn vormals, zu den Zeiten Davids und Asaphs, wurden gestiftet die obersten Sänger und Loblieder und Dank zu Gott. (1. Chronik 25.1) 47 Aber ganz Israel gab den Sängern und Torhütern Teile zu den Zeiten Serubabels und Nehemias, einen jeglichen Tag sein Teil; und sie gaben Geheiligtes für die Leviten, die Leviten aber gaben Geheiligtes für die Kinder Aaron. (Nehemia 10.39)

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3. Mose - Kapitel 13

1 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: (5. Mose 24.8) 2 "Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine Schwellung, ein schuppiger Ausschlag oder ein heller Fleck bildet und somit der Verdacht auf Aussatz besteht, dann muss er zum Priester gebracht werden, zu Aaron oder einem seiner Söhne. 3 Der Priester muss die befallene Stelle auf der Haut besehen. Hat sich das Haar an dieser Stelle weiß gefärbt und erscheint sie tiefer als die übrige Haut, dann handelt es sich um Aussatz. Wenn der Priester das sieht, soll er denjenigen für unrein erklären. (3. Mose 14.37) 4 Falls es ein heller Fleck auf seiner Haut ist, der nicht tiefer als die Haut erscheint und dessen Haar nicht weiß geworden ist, dann soll der Priester ihn für sieben Tage isolieren. 5 Am siebten Tag soll der Priester ihn untersuchen. Wenn der Fleck in seinen Augen unverändert ist und nicht um sich gegriffen hat, soll der Priester ihn für weitere sieben Tage isolieren. 6 Am siebten Tag soll der Priester ihn noch einmal untersuchen. Ist der Fleck dann blass geworden und hat sich auf der Haut nicht ausgebreitet, soll der Priester ihn für rein erklären. Es ist ein Ausschlag. Derjenige soll seine Kleider waschen und ist dann rein. 7 Wenn der Ausschlag auf der Haut sich aber ausgebreitet hat, nachdem der Betreffende sich dem Priester zeigte, dann muss er sich dem Priester ein zweites Mal zeigen. 8 Der Priester soll es untersuchen. Wenn sich der Ausschlag auf der Haut ausgebreitet hat, muss der Priester ihn für unrein erklären. 9 Wenn sich ein Aussatzmal bei einem Menschen bildet, dann soll er zum Priester gebracht werden. 10 Stellt der Priester fest, dass sich eine weiße Schwellung auf der Haut zeigt, dass die Haare heller geworden sind und sich an dieser Stelle eine Wucherung aus rohem Fleisch befindet, 11 dann ist das ein fortgeschrittener Aussatz auf seiner Haut. Der Priester braucht ihn nicht erst zu isolieren, sondern muss ihn gleich für unrein erklären, denn er ist unrein. 12 Breitet sich der Aussatz aber über die ganze Haut aus und bedeckt den Kranken von Kopf bis Fuß, so weit der Priester es sehen kann, 13 soll er es untersuchen. Wenn der Aussatz den ganzen Körper bedeckt, soll er den Kranken für rein erklären. Weil die ganze Haut weiß geworden ist, gilt er als rein. 14 Sobald sich aber eine Wucherung an ihm zeigt, ist er unrein. 15 Wenn der Priester die Wucherung sieht, soll er ihn für unrein erklären. Es ist Aussatz. 16 Wenn die Wucherung zurückgeht und weiß wird, soll der Kranke zum Priester kommen, 17 und der Priester soll ihn untersuchen. Wenn die Stelle weiß geworden ist, soll er ihn für rein erklären. Er ist rein. 18 Wenn auf der Haut eines Menschen ein Geschwür entsteht und wieder abheilt, 19 aber an der Stelle des Geschwürs bildet sich eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Fleck, dann soll derjenige sich dem Priester zeigen. 20 Der Priester soll es untersuchen. Erscheint der Fleck tiefer als die übrige Haut und sind die Haare dort weiß geworden, soll der Priester ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal, das sich in dem Geschwür gebildet hat. 21 Untersucht der Priester aber die Stelle und es findet sich kein weißes Haar darauf und sie ist auch nicht tiefer als die übrige Haut, soll der Priester ihn für sieben Tage isolieren. 22 Hat das Mal sich danach ausgedehnt, muss der Priester den Kranken für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt der Fleck jedoch an seiner Stelle und breitet sich nicht aus, dann ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemand eine Brandwunde auf der Haut hat und darin bildet sich ein weiß-rötlicher oder ein weißer Fleck, 25 soll der Priester ihn untersuchen. Erscheint der Fleck tiefer als die übrige Haut und sind die Haare dort weiß geworden, dann ist Aussatz in der Brandwunde aufgebrochen. Der Priester soll ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 26 Untersucht er aber die Stelle und es findet sich kein weißes Haar darauf und sie ist auch nicht tiefer als die übrige Haut, soll er ihn für sieben Tage isolieren. 27 Am siebten Tag soll der Priester ihn wieder untersuchen. Wenn sich der Fleck auf der Haut ausbreitet, soll er ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 28 Wenn der Fleck sich nicht ausgebreitet hat und blass aussieht, so ist es eine Schwellung der Brandwunde, und der Priester soll ihn für rein erklären. Es ist nur eine Wundnarbe. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag auf dem Kopf oder unter dem Bart bekommt, 30 soll der Priester das Übel untersuchen. Erscheint es tiefer liegend als die Haut, und goldglänzende dünne Haare wachsen darauf, dann muss der Priester die Person für unrein erklären. Es ist eine Flechte, ein Aussatz des Kopfes oder Bartes. 31 Wenn der Priester aber die von der Flechte befallene Stelle untersucht und sie nicht tiefer als die übrige Haut erscheint und sich keine schwarzen Haare darauf befinden, dann soll der Priester die Person für sieben Tage isolieren. 32 Am siebten Tag soll er die Stelle wieder untersuchen. Hat die Flechte nicht um sich gegriffen und ist kein goldglänzendes Haar darin und erscheint sie nicht tiefer als die Haut, 33 dann soll die Person sich das Haar rund um die Stelle abrasieren lassen. Der Priester isoliere sie noch einmal sieben Tage. 34 Wenn er die Flechte am siebten Tag untersucht und sie hat nicht um sich gegriffen und erscheint nicht tiefer als die Haut, dann soll er die Person für rein erklären. Sie soll ihre Kleider waschen und ist rein. 35 Wenn die Flechte nach der Reinigung aber doch um sich greift, 36 soll der Priester die Person noch einmal untersuchen. Wenn die Flechte in der Haut um sich gegriffen hat, muss der Priester nicht nach goldglänzenden Haaren suchen. Die Person ist unrein. 37 Ist die Flechte aber in seinen Augen unverändert geblieben und schwarze Haare sind darin gewachsen, ist die Flechte geheilt. Die Person ist rein und der Priester soll sie für rein erklären. 38 Zeigen sich bei einem Mann oder einer Frau weiße Flecken auf der Haut, 39 soll der Priester sie untersuchen. Sind es nur blassweiße Flecken, dann ist es ein gutartiger Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist. Die Person ist rein. 40 Wenn ein Mann auf dem Hinterkopf kahl wird, hat er eine Glatze. Er ist rein. 41 Wenn sein Kopf auf der Vorderseite kahl wird, hat er eine Stirnglatze. Er ist rein. 42 Wenn an den kahlen Stellen hinten oder vorn ein weiß-rötlicher Fleck entsteht, dann ist Aussatz bei ihm ausgebrochen. 43 Der Priester soll ihn untersuchen. Wenn das erhöhte Mal auf seiner hinteren oder vorderen Glatze weiß-rötlich aussieht wie Aussatz auf der Haut, 44 dann ist er ein aussätziger Mann. Der Priester soll ihn unbedingt für unrein erklären. Er hat auf seinem Kopf ein Aussatzmal. 45 Der Aussätzige, an dem ein solches Mal ist, muss zerrissene Kleider tragen, sein Kopfhaar verwildern lassen und den Lippenbart verhüllen, und er soll rufen: Unrein, unrein. 46 Solange er die Krankheit an sich hat, bleibt er unrein. Er ist unrein und soll abgesondert leben. Seine Wohnung soll außerhalb vom Lager sein." (4. Mose 5.3) 47 "Wenn an einem Kleid aus Leinen oder Wolle ein Aussatzmal entsteht 48 oder an einem gewebten oder gewirkten Stoff aus Leinen oder Wolle oder an Leder oder etwas, das aus Leder angefertigt ist, 49 und das Mal am Kleid, am Leder, am gewebten oder gewirkten Stoff oder am ledernen Gegenstand ist grünlich oder rötlich, dann ist es ein Aussatzmal und muss dem Priester gezeigt werden. 50 Der Priester untersuche das Mal und schließe das Stück sieben Tage lang ein. 51 Untersucht er es am siebten Tag und sieht, dass das Mal sich am Kleid, am gewebten oder gewirkten Stoff, am Leder oder am ledernen Gegenstand ausgeweitet hat, dann ist es ein bösartiger Aussatz. Das Stück ist unrein. 52 Man soll das Kleid oder den gewebten oder gewirkten Stoff aus Wolle oder Leinen oder den ledernen Gegenstand verbrennen, denn es handelt sich um bösartigen Aussatz. Das Stück muss verbrannt werden. 53 Wenn der Priester das Mal untersucht und sieht, dass es auf dem Kleid, dem gewebten oder gewirkten Stück oder dem ledernen Gegenstand nicht um sich gegriffen hat, 54 dann soll der Priester anordnen, dass man das, woran das Mal ist, wäscht. Dann soll er es noch einmal sieben Tage lang einschließen. 55 Wenn der Priester das Mal nach dem Waschen untersucht und es hat sich nicht verändert, auch nicht um sich gegriffen, ist das Stück dennoch unrein. Es muss verbrannt werden. Es ist eine eingefressene Vertiefung auf seiner Vorder- oder Rückseite. 56 Wenn der Priester das Mal untersucht und es ist nach dem Waschen blass geworden, dann soll er es vom Kleid, vom Leder, vom Gewebten oder Gewirkten abreißen. 57 Zeigt sich der Befall aber erneut an dem Kleid, am Gewebten oder Gewirkten oder einem Gegenstand aus Leder, ist es ein neu ausbrechender Aussatz. Dann muss das Stück mit dem Mal verbrannt werden. 58 Aber das Kleid, der gewebte oder gewirkte Stoff oder ein Gegenstand aus Leder, von denen das Mal nach dem Waschen verschwindet, soll noch einmal gewaschen werden und ist dann rein. 59 Das ist die Weisung für ein Aussatzmal an einem Kleid aus Wolle oder Leinen oder an einem gewebten oder gewirkten Stoff oder an einem Gegenstand aus Leder, nach der man diese für rein oder unrein erklären muss."