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Nehemia - Kapitel 12

Listen von Priestern und Leviten

1 Dies sind die Priester und die Leviten, die mit Serubabel, dem Sohn Sealthiels, und mit Jesua heraufzogen: Seraja, Jeremia, Esra, (Esra 2.2) 2 Amarja, Malluch, Hattus, 3 Sechanja, Rehum, Meremoth, 4 Iddo, Ginthoi, Abia, (Lukas 1.5) 5 Mijamin, Maadja, Bilga, 6 Semaja, Jojarib, Jedaja, 7 Sallu, Amok, Hilkia und Jedaja. Dies waren die Häupter unter den Priestern und ihren Brüdern zu den Zeiten Jesuas. 8 Die Leviten aber waren diese: Jesua, Binnui, Kadmiel, Serebja, Juda und Matthanja, der hatte das Dankamt mit seinen Brüdern; (Nehemia 11.17)
9 Bakbukja und Unni, ihre Brüder, waren ihnen gegenüber zum Dienst. 10 Jesua zeugte Jojakim, Jojakim zeugte Eljasib, Eljasib zeugte Jojada, (Nehemia 3.1) (Nehemia 3.20) (Nehemia 12.1) (Nehemia 12.26)
11 Jojada zeugte Jonathan, Jonathan zeugte Jaddua. 12 Und zu den Zeiten Jojakims waren diese Oberste der Vaterhäuser unter den Priestern: nämlich von Seraja war Meraja, von Jeremia war Hananja,
13 von Esra war Mesullam, von Amarja war Johanan, 14 von Malluch war Jonathan, von Sebanja war Joseph, 15 von Harim war Adna, von Merajoth war Helkai, 16 von Iddo war Sacharja, von Ginthon war Mesullam, 17 von Abia war Sichri, von Minjamin-Moadja war Piltai, 18 von Bilga war Sammua, von Semaja war Jonathan, 19 von Jojarib war Matthnai, von Jedaja war Usi, 20 von Sallai war Kallai, von Amok war Eber, 21 von Hilkia war Hasabja, von Jedaja war Nathanael. 22 Und zu den Zeiten Eljasibs, Jojadas, Johanans und Jadduas wurden die Obersten der Vaterhäuser unter den Leviten aufgeschrieben und die Priester, unter dem Königreich des Darius, des Persers. (Nehemia 12.10-11)
23 Es wurden aber die Kinder Levi, die Obersten der Vaterhäuser, aufgeschrieben in der Chronik bis zur Zeit Johanans, des Sohnes Eljasibs. 24 Und dies waren die Obersten unter den Leviten: Hasabja, Serebja und Jesua, der Sohn Kadmiels; und ihre Brüder neben ihnen, verordnet, zu loben und zu danken, wie es David, der Mann Gottes, geboten hatte, eine Ordnung um die andere, (1. Chronik 25.1) (2. Chronik 29.25) 25 waren Matthanja, Bakbukja, Obadja. Aber Mesullam, Talmon und Akkub, die Torhüter, hatten die Hut an den Vorratskammern der Tore. (1. Chronik 26.15) (1. Chronik 26.17) (2. Chronik 8.14) (Nehemia 11.17) (Nehemia 11.19) 26 Diese waren zu den Zeiten Jojakims, des Sohnes Jesuas, des Sohnes Jozadaks, und zu den Zeiten Nehemias, des Landpflegers, und des Priesters Esra, des Schriftgelehrten. (Esra 7.1) (Nehemia 5.14) (Nehemia 12.10) (1. Chronik 5.40-41)

Einweihung der Stadtmauer

27 Und bei der Einweihung der Mauer zu Jerusalem suchte man die Leviten aus allen ihren Orten, daß man sie gen Jerusalem brächte, zu halten Einweihung in Freuden, mit Danken, mit Singen, mit Zimbeln, Psalter und Harfen.
28 Und es versammelten sich die Kinder der Sänger von der Gegend um Jerusalem her und von den Höfen der Netophathiter 29 und von Beth-Gilgal und von den Äckern zu Geba und Asmaveth; denn die Sänger hatten sich Höfe gebaut um Jerusalem her. 30 Und die Priester und Leviten reinigten sich und reinigten das Volk, die Tore und die Mauer. 31 Und ich ließ die Fürsten Juda's oben auf die Mauer steigen und bestellte zwei große Dankchöre. Die einen gingen hin zur Rechten oben auf der Mauer zum Misttor hin, (Nehemia 2.13) (Nehemia 3.13)
32 und ihnen ging nach Hosaja und die Hälfte der Fürsten Juda's 33 und Asarja, Esra, Mesullam, 34 Juda, Benjamin, Semaja und Jeremia 35 und etliche der Priester-Kinder mit Drommeten, dazu Sacharja, der Sohn Jonathans, des Sohnes Semajas, des Sohnes Matthanjas, des Sohnes Michajas, des Sohnes Sakkurs, des Sohnes Asaphs, 36 und seine Brüder: Semaja, Asareel, Milalai, Gilalai, Maai, Nathanael und Juda, Hanani, mit den Saitenspielen Davids, des Mannes Gottes, Esra aber, der Schriftgelehrte, vor ihnen her. 37 Und zogen zum Brunnentor hin und gingen stracks vor sich auf den Stufen zur Stadt Davids, die Mauer hinauf zu dem Hause Davids hinan und bis an das Wassertor gegen Morgen. (Nehemia 3.26) 38 Der andere Dankchor ging ihnen gegenüber, und ich ihm nach und die Hälfte des Volks, oben auf der Mauer zum Ofenturm hinan und bis an die breite Mauer (Nehemia 3.11) 39 und zum Tor Ephraim hinan und zum alten Tor und zum Fischtor und zum Turm Hananeel und zum Turm Mea bis an das Schaftor, und blieben stehen im Kerkertor. 40 Und standen also die zwei Dankchöre am Hause Gottes, und ich und die Hälfte der Obersten mit mir,
41 und die Priester, nämlich Eljakim, Maaseja, Minjamin, Michaja, Eljoenai, Sacharja, Hananja mit Drommeten, 42 und Maaseja, Semaja, Eleasar, Usi, Johanan, Malchia, Elam und Eser. Und die Sänger sangen laut, und Jisrahja war der Vorsteher. 43 Und es wurden desselben Tages große Opfer geopfert, und sie waren fröhlich; denn Gott hatte ihnen eine große Freude gemacht, daß sich auch die Weiber und Kinder freuten, und man hörte die Freude Jerusalems ferne.

Bestellung von Amtleuten für die Abgaben an die Priester und Leviten

44 Zu der Zeit wurden verordnet Männer über die Vorratskammern, darin die Heben, Erstlinge und Zehnten waren, daß sie sammeln sollten von den Äckern um die Städte her, auszuteilen nach dem Gesetz für die Priester und Leviten; denn Juda hatte eine Freude an den Priestern und Leviten, daß sie standen (Nehemia 10.37) (Nehemia 13.5)
45 und warteten des Dienstes ihres Gottes und des Dienstes der Reinigung. Und die Sänger und Torhüter standen nach dem Gebot Davids und seines Sohnes Salomo; 46 denn vormals, zu den Zeiten Davids und Asaphs, wurden gestiftet die obersten Sänger und Loblieder und Dank zu Gott. (1. Chronik 25.1) 47 Aber ganz Israel gab den Sängern und Torhütern Teile zu den Zeiten Serubabels und Nehemias, einen jeglichen Tag sein Teil; und sie gaben Geheiligtes für die Leviten, die Leviten aber gaben Geheiligtes für die Kinder Aaron. (Nehemia 10.39)

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)