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Nehemia - Kapitel 11

Verzeichnis der Einwohner Jerusalems und der Landbewohner

1 Und die Obersten des Volks wohnten zu Jerusalem. Das andere Volk aber warf das Los darum, daß unter zehn ein Teil gen Jerusalem, in die heilige Stadt, zöge zu wohnen, und neun Teile in den Städten wohnten. (Nehemia 7.5) 2 Und das Volk segnete alle die Männer, die willig waren, zu Jerusalem zu wohnen. 3 Dies sind die Häupter in der Landschaft, die zu Jerusalem und in den Städten Juda's wohnten. (Sie wohnten aber ein jeglicher in seinem Gut, das in ihren Städten war: nämlich Israel, Priester, Leviten, Tempelknechte und die Kinder der Knechte Salomos.) (1. Chronik 9.2) (Nehemia 7.57)
4 Und zu Jerusalem wohnten etliche der Kinder Juda und Benjamin. Von den Kindern Juda: Athaja, der Sohn Usias, des Sohnes Sacharjas, des Sohnes Amarjas, des Sohnes Sephatjas, des Sohnes Mahalaleels, aus den Kindern Perez,
5 und Maaseja, der Sohn Baruchs, des Sohnes Chol-Hoses, des Sohnes Hasajas, des Sohnes Adajas, des Sohnes Jojaribs, des Sohnes Sacharjas, des Sohnes des Selaniters. 6 Aller Kinder Perez, die zu Jerusalem wohnten, waren vierhundert und achtundsechzig, tüchtige Leute. 7 Dies sind die Kinder Benjamin: Sallu, der Sohn Mesullams, des Sohnes Joeds, des Sohnes Pedajas, des Sohnes Kolajas, des Sohnes Maasejas, des Sohnes Ithiels, des Sohnes Jesaja's, 8 und nach ihm Gabbai, Sallai, neunhundert und achtundzwanzig; 9 und Joel, der Sohn Sichris, war ihr Vorsteher, und Juda, der Sohn Hasnuas, über den andern Teil der Stadt. 10 Von den Priestern wohnten daselbst Jedaja, der Sohn Jojaribs, Jachin,
11 Seraja, der Sohn Hilkias, des Sohnes Mesullams, des Sohnes Zadoks, des Sohnes Merajoths, des Sohnes Ahitobs, ein Fürst im Hause Gottes, 12 und ihre Brüder, die im Hause schafften, derer waren achthundert und zweiundzwanzig; und Adaja, der Sohn Jerohams, des Sohnes Pelaljas, des Sohnes Amzis, des Sohnes Sacharjas, des Sohnes Pashurs, des Sohnes Malchias, 13 und seine Brüder, Oberste der Vaterhäuser, zweihundert und zweiundvierzig; und Amassai, der Sohn Asareels, des Sohnes Ahsais, des Sohnes Mesillemoths, des Sohnes Immers, 14 und ihre Brüder, gewaltige Männer, hundert und achtundzwanzig; und ihr Vorsteher war Sabdiel, der Sohn Gedolims. 15 Von den Leviten: Semaja, der Sohn Hassubs, des Sohnes Asrikams, des Sohnes Hasabjas, des Sohnes Bunnis,
16 und Sabthai und Josabad, aus der Leviten Obersten, an den äußerlichen Geschäften im Hause Gottes, 17 und Matthanja, der Sohn Michas, des Sohnes Sabdis, des Sohnes Asaphs, der das Haupt war, Dank anzuheben zum Gebet, und Bakbukja, der andere unter seinen Brüdern, und Abda, der Sohn Sammuas, des Sohnes Galals, des Sohnes Jedithuns. 18 Alle Leviten in der heiligen Stadt waren zweihundert und vierundachtzig. 19 Und die Torhüter: Akkub und Talmon und ihre Brüder, die in den Toren hüteten, waren hundert und zweiundsiebzig.
20 Das andere Israel aber, Priester und Leviten, waren in allen Städten Juda's, ein jeglicher in seinem Erbteil.
21 Und die Tempelknechte wohnten am Ophel; und Ziha und Gispa waren über die Tempelknechte. 22 Der Vorsteher aber über die Leviten zu Jerusalem war Usi, der Sohn Banis, des Sohnes Hasabjas, des Sohnes Matthanjas, des Sohnes Michas, aus den Kindern Asaphs, den Sängern, für das Geschäft im Hause Gottes.
23 Denn es war des Königs Gebot über sie, daß man den Sängern treulich gäbe, einen jeglichen Tag seine Gebühr. 24 Und Pethahja, der Sohn Mesesabeels, aus den Kindern Serahs, des Sohnes Juda's, war zu Handen des Königs in allen Geschäften an das Volk.
25 Und der Kinder Juda, die außen auf den Dörfern auf ihrem Lande waren, wohnten etliche zu Kirjath-Arba und seinen Ortschaften und zu Dibon und seinen Ortschaften und zu Kabzeel und seinen Ortschaften (Josua 20.7) (Josua 21.11)
26 und zu Jesua, Molada, Beth-Pelet, 27 Hazar-Sual, Beer-Seba und ihren Ortschaften 28 und zu Ziklag und Mechona und ihren Ortschaften (Josua 15.31) 29 und zu En-Rimmon, Zora, Jarmuth, 30 Sanoah, Adullam und ihren Dörfern, zu Lachis und auf seinem Felde, zu Aseka und seinen Ortschaften. Und sie lagerten sich von Beer-Seba an bis an das Tal Hinnom. 31 Die Kinder Benjamin aber wohnten von Geba an zu Michmas, Aja, Beth-El und seinen Ortschaften (Josua 18.22)
32 und zu Anathoth, Nob, Ananja, 33 Hazor, Rama, Gitthaim, 34 Hadid, Zeboim, Neballat, 35 Lod und Ono im Tal der Zimmerleute. 36 Und etliche Leviten, die Teile in Juda hatten, wohnten unter Benjamin.

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5. Mose - Kapitel 23

Ausschluss von der Gemeinde des HERRN

1 Es soll kein Verstümmelter noch Verschnittener in die Gemeinde des HERRN kommen. (3. Mose 18.8) 2 Es soll auch kein Bastard in die Gemeinde des HERRN kommen; auch nicht das zehnte Glied von ihm soll in die Gemeinde des HERRN kommen. 3 Kein Ammoniter oder Moabiter soll in die Gemeinde des HERRN kommen; auch nicht das zehnte Glied soll in die Gemeinde des HERRN kommen, ewiglich; 4 weil sie euch nicht mit Brot und Wasser entgegenkamen auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget, und dazu Bileam, den Sohn Beors, von Petor in Mesopotamien wider euch dingten, daß er dich verfluchte. 5 Aber der HERR, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören; sondern der HERR, dein Gott, verwandelte für dich den Fluch in Segen, weil der HERR, dein Gott, dich liebt. (4. Mose 22.5-6) 6 Du sollst ihren Frieden und ihr Bestes nicht suchen, dein Leben lang, ewiglich. 7 Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder; den Ägypter sollst du auch nicht verabscheuen, denn du bist in seinem Lande ein Fremdling gewesen. 8 Die Kinder, die sie im dritten Glied zeugen, mögen in die Gemeinde des HERRN kommen. (1. Mose 25.25-26) 9 Wenn du im Heerlager wider deine Feinde ausziehst, so hüte dich vor allem Bösen.

Reinhaltung des Heerlagers

10 Ist jemand unter dir infolge eines nächtlichen Zufalls nicht rein, so soll er vor das Lager hinausgehen und nicht wieder hineinkommen; 11 aber gegen Abend soll er sich mit Wasser baden, und wenn die Sonne untergeht, wieder in das Lager kommen. (3. Mose 15.16) (3. Mose 15.18) 12 Und du sollst draußen vor dem Lager einen Ort haben, dahin du zur Not hinausgehst. 13 Und du sollst eine Schaufel unter deinem Geräte haben, und wenn du dich draußen setzen willst, sollst du damit graben und wieder zuscharren, was von dir gegangen ist. 14 Denn der HERR, dein Gott, wandelt mitten in deinem Lager, daß er dich errette und deine Feinde vor dir dahingebe. Darum soll dein Lager heilig sein, daß er nichts Schändliches an dir sehe und sich nicht von dir abwende. 15 Du sollst den Knecht, der von seinem Herrn weg zu dir geflohen ist, seinem Herrn nicht ausliefern. (3. Mose 26.12)

Verschiedene Verordnungen

16 Er soll bei dir bleiben, in deiner Mitte, an dem Ort, den er erwählt in einem deiner Tore, wo es ihm gefällt, und du sollst ihn nicht unterdrücken. 17 Unter den Töchtern Israels soll keine Hure und unter den Söhnen Israels kein Hurer sein. (2. Mose 22.20) 18 Du sollst keinen Hurenlohn noch Hundegeld in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen für irgend ein Gelübde; denn beides ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. (3. Mose 19.29) (1. Könige 14.24) 19 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auferlegen, weder für Geld noch für Speise, noch für irgend etwas, womit man wuchern kann. (3. Mose 18.22) (Offenbarung 22.15) 20 Dem Ausländer darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, daran du die Hand legst in dem Lande, dahin du kommst, um es einzunehmen. (2. Mose 22.24) (3. Mose 25.36) 21 Wenn du dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du nicht säumen, es zu erfüllen; denn der HERR, dein Gott, wird es gewiß von dir fordern, und es würde dir Sünde sein. 22 Wenn du aber unterlässest, zu geloben, so ist es dir keine Sünde. (4. Mose 30.3) 23 Was aber über deine Lippen gegangen ist, das sollst du halten, und sollst tun, wie du dem HERRN, deinem Gott, gelobt hast, gemäß dem Gelübde, das du mit deinem Munde freiwillig abgelegt hast. 24 Wenn du in deines Nächsten Weinberg gehst, so magst du Trauben essen, so viel du willst, bis du genug hast; aber du sollst nichts in dein Geschirr tun. 25 Wenn du durch deines Nächsten Saat gehst, so magst du mit der Hand Ähren abstreifen; aber die Sichel sollst du nicht schwingen über die Saat deines Nächsten.